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# taz.de -- Berichtspflicht in Berliner Gefängnissen: Gewappnet sein
> Demokratiefeindliche Tendenzen von Strafvollzugsmitarbeitern müssen
> fortan gemeldet werden. Justizsenator weist Kritik an der Maßnahme zurück
Bild: Justizsenator Dirk Behrendt, hier bei einer Plenarsitzung im August 2020 …
Als erstes Bundesland hat Berlin eine Berichtspflicht für
demokratiefeindliche Tendenzen von Bediensteten des Strafvollzugs
eingeführt. Im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses verteidigte
Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) die Anordnung am Mittwoch. Mitnichten
werde damit ein Spitzelsystem installiert und ein Denunziantentum wie in
der DDR gefördert, betonte Behrendt. Er reagierte damit auf Vorwürfe, die
in den letzten Tagen in Medien unter Berufung auf nicht namentlich genannte
Anstaltsmitarbeiter und den Berliner Landesverband des Bundes der
Strafvollzugsbediensteten Deutschland erhoben worden waren.
Die Anordnung ist seit dem 1. September in Kraft. Behrendt zufolge handelt
es sich um eine „erweiterte Berichtspflicht“, die unabhängig vom
Schweregrad der verfassungsfeindlichen Aktion ist. Das heißt, auch
Vorfälle, die nicht die Einleitung eines Disziplinarverfahrens zur Folge
haben, müssen von den Justizbediensteten fortan gemeldet werden. Das gilt
auch für Vorfälle, die keiner konkreten Person zugeordnet werden können.
Also auch wenn verfassungsfeindliche Symbole an Wänden oder Spinden im
Knast entdeckt werden, ist das zu melden.
Im Rechtsausschuss berichtete der Justizsenator von einem Vorfall, der sich
im Juli 2019 in der Jugendstrafanstalt ereignet hatte: Ein Mitarbeiter habe
auf seinem Schreibtisch ein Foto gefunden. Ein Tierpfleger mit einem Affen
auf dem Arm sei darauf abgebildet gewesen. „Der Mitarbeiter ist Schwarz“,
sagte Behrendt. „Der Kollege war schwer erschüttert“.
Bundesweit werde über eine [1][Unterwanderung der Sicherheitsbehörden]
durch Rechtsextremisten diskutiert, sagte Behrendt. Dagegen gelte es sich
zu wappnen – auch was den Justizbereich betreffe. Er wolle niemanden unter
Generalverdacht stellen. Es gebe keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass es
unter den Justizbediensteten Anhänger von rechtsextremistischen Gruppen wie
den Reichsbürgern gebe. Bisher sei der Strafvollzug von so einer
Entwicklung verschont geblieben, glaubt der Justizsenator. „Aber was die
Zukunft bringt, wissen wir nicht.“
## Verfassungsfeindliche Symbole auf dem Unterarm
Ein 45-jähriger Justizbediensteter, der im März 2020 vor Gericht stand,
gehört Behrendt zufolge zu den wenigen bisher bekannt gewordenen
Einzelfällen. Im Juni 2019 war der Mann Medienberichten zufolge auf
frischer Tat ertappt worden, als er zwei Plastiktüten mit Handys, Bargeld,
Cannabis und verschreibungspflichtigen Betäubungsmittel in die
Jugendstrafanstalt schleppte. Weil er schon länger im Verdacht stand, war
er observiert worden. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung waren zwei
halbautomatische Pistolen und Munition gefunden worden. Der Mann – er wurde
sofort suspendiert – habe auf seinem Unterarm verfassungsfeindliche Symbole
wie einen Totenkopf und SS-Runen eintätowiert gehabt, berichtete Behrendt.
Wenn er im Dienst ein kurzärmeliges Hemd getragen habe, habe er diese offen
zur Schau gestellt.
Die Berichtspflicht beziehe sich auf sämtliche Vorfälle mit
demokratiefeindlicher Tendenz, erklärte der Justizsenator auf Nachfrage von
Abgeordneten. Also auch auf Islamismus oder Linksextremismus, allerdings
sei unter dem Bediensteten in den vergangenen Jahren nichts von Letzterem
bekannt geworden. „Bei den Gefangenen mag das anders sein“. Innensenator
Andreas Geisel (SPD) hatte bereits vor einigen Wochen angekündigt, für
Polizei und Feuerwehr [2][einen sogenannten Extremisten-Check einzuführen.]
3 Sep 2020
## LINKS
[1] /Rechte-Anschlagsserie-in-Berlin-Neukoelln/!5708695/
[2] /Senator-ueber-rechten-Terror-in-Berlin/!5702333&s=sicherheitsbeh%C3%B6…
## AUTOREN
Plutonia Plarre
## TAGS
Dirk Behrendt
Andreas Geisel
Strafvollzug
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Lesestück Recherche und Reportage
Polizei Berlin
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