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# taz.de -- Gegen „Gärten des Grauens“: Brandenburg mag kein Grau
> Wie in Berlin sind auch in Brandenburg Schotter- und Steingärten durch
> die Landesbauordnung verboten. Wer aber setzt das Verbot durch?
Bild: Schottergarten in Laichingen auf der Schwäbischen Alb
Jetzt hat es auch die Landesregierung in Brandenburg klargestellt. Während
der Fragestunde in der Landtagssitzung am Freitag hatte der
kommunalpolitische Sprecher der Grünen, Heiner Klemp, gefragt, ob
„Schottergärten“ in Brandenburg zulässig seien. Nein, hatte ihm nach
eigenen Angaben Infrastrukturminister Guido Beermann (CDU) geantwortet.
Laut Brandenburgischer Bauordnung seien sie unzulässig. Lediglich einzelne
Bebauungspläne könnten Ausnahmen ermöglichen.
Klemp zeigte sich daraufhin erfreut. „Damit haben die Bauordnungsämter der
Landkreise und kreisfreien Städte nun auch in Brandenburg eine stabile
Grundlage, um gegen die ‚Gärten des Grauens‘ vorzugehen“, teilte er am
Sonntag mit. Diese Grundlage basiert in der Regel auf den
Landesbauordnungen, die besagen, dass unbebaute Flächen wasseraufnahmefähig
sein müssen. Eine Gesetzesänderung, wie sie als einziges Bundesland
Baden-Württemberg vorgenommen hat, ist also nicht zwingend, um gegen
Schotter- oder Steingärten vorzugehen. Die grün-schwarze Landesregierung in
Stuttgart hatte die Gärten im Juli verboten. Umstritten ist allerdings, ob
das Verbot nur für neue Steingärten oder auch rückwirkend gilt.
Dass die „Gärten des Grauens“ zum Politikum wurden, ist sicher auch der
gleichnamigen Facebook-Seite zu verdanken Die Gruppe will nach eigenen
Angaben „durch Aufklärung und Information, durch kreative Vorschläge und
mit dem Mittel der Satire (...) gegen die Verschotterung und Versiegelung
unserer Städte und Dörfer“ angehen. Auf den Fotos, die auf der Seite
gepostet werden, sind oft Grundstücke mit Häusern zu sehen, deren Rollläden
heruntergelassen sind. Offenbar ist der Trend zu „pflegeleichten“ Gärten
bei Wochenendgrundstücken besonders ausgeprägt.
Das hat auch Georg Kössler, klimapolitscher Sprecher der Berliner Grünen,
beobachtet. „Bei meinen Eltern in Mahlsdorf sehe ich diese Gärten nicht,
sie sind wohl eher ein Phänomen im wohlsituierten Westberlin“, sagt er.
Laut Kössler verbiete auch in Berlin die Bauordnung Steingärten. Er
fordert: „Wir brauchen kein neues Gesetz, sondern eine bessere Ausstattung
der Bezirksämter.“ Bei Neubauanträgen müsse ein Bauherr nicht nachweisen,
wie der Freiraum gestaltet ist. „Das rutscht bei den Ämtern oft durch“,
sagt Kössler. „Wahrscheinlich brauchen wir mal einen Stadtrat, der das für
sich als Thema erkennt.“
30 Aug 2020
## AUTOREN
Uwe Rada
## TAGS
Brandenburg
Kenia-Koalition
Grünflächen
Hitzewelle
Baden-Württemberg
Garten
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