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# taz.de -- Verbot von Werkverträgen beschlossen: Für faire Arbeit am Fleisch
> Werkverträge und Leiharbeit in der Fleischindustrie sollen verboten
> werden. Ziel ist es, die durch Corona sichtbar gewordenen
> Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Bild: In der Fleischindustrie sollen künftig nur Festangestellte arbeiten
BERLIN reuters/afp | Werkverträge und Leiharbeit sollen vom kommenden Jahr
an in der Fleischindustrie verboten sein. Die Bundesregierung brachte am
Mittwoch Regierungskreisen zufolge einen entsprechenden Gesetzentwurf von
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) auf den Weg.
Sie reagiert damit auf die [1][Corona-Ausbrüche in Schlachthöfen] und auf
die jahrelange Diskussion über schlechte Arbeitsbedingungen in der
Fleischindustrie. Beim Schlachten, Zerlegen und in der Fleischverarbeitung
dürfen Großbetriebe ab 2021 nur noch eigene Arbeitnehmer einsetzen.
„Wir wollen, dass Menschen festangestellt werden und dass
Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz und faire Arbeitsbedingungen auch
gewährleistet sind“, fasste Heil die Ziele des geplanten Gesetzes zusammen.
In den vergangenen Jahren habe sich gezeigt, dass „durch diese Art von
Sub-Sub-Sub-Unternehmertum Verantwortung nicht übernommen wurde“. Das sei
„vor Corona schon eine Katastrophe“ gewesen, sei aber zum allgemeinen
Pandemierisiko geworden. „Deshalb will ich da aufräumen, und zwar
gründlich.“
Ausgenommen von dem Verbot sind laut dem Reuters vorliegenden
überarbeiteten Entwurf Unternehmen des Fleischerhandwerks mit höchstens 49
Beschäftigten. In einem ersten Entwurf war die Grenze bei 30 Beschäftigten
gezogen worden.
## Kontrollen in einer 40-Milliarden-Euro-Branche
Das sogenannte Arbeitsschutzkontrollgesetz schreibt auch eine
Mindestbesichtigungsquote bei Kontrollen vor: Ab 2026 soll pro Jahr
mindestens jeder 20. Betrieb besucht werden. Die Arbeitszeit muss künftig
zudem elektronisch aufgezeichnet werden, um Kontrollen zu erleichtern.
Der Gesetzentwurf betrifft eine 40-Milliarden-Euro-Branche. Die neuen
Regeln sollen sicherstellen, dass Schlachthof-Betreiber die Verantwortung
für Missstände nicht länger auf Subunternehmer abwälzen können, die über
Werkverträge Arbeitsleistungen erbringen.
29 Jul 2020
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