# taz.de -- Urteil gegen Abtreibungsgegner: Holocaust-Vergleich untersagt | |
> Ein Website-Betreiber hatte Christina Hänel mit den Nazis verglichen, | |
> weil sie Schwangerschaftsabbrüche macht. Dafür muss er nun 6.000 Euro | |
> zahlen. | |
Bild: Erfolg vor dem Hamburger Landgericht: Kristina Hänel und ihr Anwalt am F… | |
HAMBURG taz | Das Hamburger Landgericht hat am Montag zugunsten der | |
Gießener Ärztin Kristina Hänel geurteilt. [1][Hänel, die bekannt wurde, | |
weil sie wegen des „Werbens“ für Schwangerschaftsabbrüche verurteilt | |
wurde,] hatte den Betreiber der Website babykaust.de, Klaus Günter Annen, | |
verklagt. Der stellt Hänel auf seiner Homepage auf eine Stufe mit | |
NS-Täter*innen und [2][vergleicht Schwangerschaftsabbrüche mit dem | |
Holocaust.] Er muss nun 6.000 Euro Strafe zahlen und die betreffenden | |
Textstellen und Fotos von seiner Website löschen. | |
Konkret wegen zweier Textpassagen sowie zweier Bilder hatte Hänel wegen | |
Verleumdung und auf Unterlassung geklagt. Darin bezeichnete Annen die | |
Medizinerin als „Entartete“. Auf den Bildern, die Wachmannschaften eines | |
Konzentrationslagers zeigen, stellte er die Medizinerin auf eine Ebene mit | |
den NS-Verbrechern. Das Gericht gab Hänel in diesen Fällen recht. | |
Eine Passage, in der Annen geschrieben hatte, Hänel habe „Blut an den | |
Händen“ kleben und dies sei „menschenverachtend“, sah die Richterin dage… | |
bereits am Freitag als weniger eindeutigen Fall. Hänel und ihr Anwalt zogen | |
diesen Punkt aus der Klage zurück. | |
Der Angeklagte selbst erschien weder zur Verhandlung am Freitag noch zur | |
Urteilsverkündung am Montag. Auch sein Anwalt Tomislav Cunovic, der in | |
Frankfurt Mahnwachen von ultra-katholischen [3][Abtreibungsgegner*innen] | |
organisierte, tauchte vor Gericht nicht auf. | |
Während der Verhandlung schilderte Hänel, wie groß mittlerweile ihre Angst | |
davor sei, von radikalen Abtreibungsgegner*innen, die im Netz gegen sie | |
hetzen, auch körperlich angegriffen zu werden. | |
Nach dem Urteil am Montag zeigte Hänel sich zufrieden. „Wir dürfen diesen | |
Vergleich zwischen dem Holocaust und Schwangerschaftsabbrüchen niemals | |
zulassen“, sagte Hänel. Der Verurteilte kann gegen das Urteil noch Revision | |
einlegen. | |
24 Aug 2020 | |
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## AUTOREN | |
André Zuschlag | |
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