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# taz.de -- Urteil gegen Abtreibungsgegner: Holocaust-Vergleich untersagt
> Ein Website-Betreiber hatte Christina Hänel mit den Nazis verglichen,
> weil sie Schwangerschaftsabbrüche macht. Dafür muss er nun 6.000 Euro
> zahlen.
Bild: Erfolg vor dem Hamburger Landgericht: Kristina Hänel und ihr Anwalt am F…
Hamburg taz | Das Hamburger Landgericht hat am Montag zugunsten der
Gießener Ärztin Kristina Hänel geurteilt. [1][Hänel, die bekannt wurde,
weil sie wegen des „Werbens“ für Schwangerschaftsabbrüche verurteilt
wurde,] hatte den Betreiber der Website babykaust.de, Klaus Günter Annen,
verklagt. Der stellt Hänel auf seiner Homepage auf eine Stufe mit
NS-Täter*innen und [2][vergleicht Schwangerschaftsabbrüche mit dem
Holocaust.] Er muss nun 6.000 Euro Strafe zahlen und die betreffenden
Textstellen und Fotos von seiner Website löschen.
Konkret wegen zweier Textpassagen sowie zweier Bilder hatte Hänel wegen
Verleumdung und auf Unterlassung geklagt. Darin bezeichnete Annen die
Medizinerin als „Entartete“. Auf den Bildern, die Wachmannschaften eines
Konzentrationslagers zeigen, stellte er die Medizinerin auf eine Ebene mit
den NS-Verbrechern. Das Gericht gab Hänel in diesen Fällen recht.
Eine Passage, in der Annen geschrieben hatte, Hänel habe „Blut an den
Händen“ kleben und dies sei „menschenverachtend“, sah die Richterin dage…
bereits am Freitag als weniger eindeutigen Fall. Hänel und ihr Anwalt zogen
diesen Punkt aus der Klage zurück.
Der Angeklagte selbst erschien weder zur Verhandlung am Freitag noch zur
Urteilsverkündung am Montag. Auch sein Anwalt Tomislav Cunovic, der in
Frankfurt Mahnwachen von ultra-katholischen [3][Abtreibungsgegner*innen]
organisierte, tauchte vor Gericht nicht auf.
Während der Verhandlung schilderte Hänel, wie groß mittlerweile ihre Angst
davor sei, von radikalen Abtreibungsgegner*innen, die im Netz gegen sie
hetzen, auch körperlich angegriffen zu werden.
Nach dem Urteil am Montag zeigte Hänel sich zufrieden. „Wir dürfen diesen
Vergleich zwischen dem Holocaust und Schwangerschaftsabbrüchen niemals
zulassen“, sagte Hänel. Der Verurteilte kann gegen das Urteil noch Revision
einlegen.
24 Aug 2020
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[3] /Abtreibungsgesetze-in-Deutschland/!5693086
## AUTOREN
André Zuschlag
## TAGS
Schwerpunkt Paragraf 219a
Schwerpunkt Abtreibung
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Hetze
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Paragraf 218
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