| # taz.de -- Patient stirbt nach Zwangsmaßnahmen: Keine Anklage im Todesfall Mb… | |
| > William Tonou-Mbobda starb in der Psychatrie unter zweifelhaften | |
| > Umständen. Die Ermittlungen dazu wurden nun eingestellt. | |
| Bild: William Tonou-Mbobda starb unter ungeklärten Umständen, die Ermittlunge… | |
| Hamburg taz | Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen zum Tod | |
| von William Tonou-Mbobda nach knapp eineinhalb Jahren abgeschlossen – und | |
| eingestellt. Das bestätigt die Staatsanwaltschaft der taz. Tonou-Mbobda | |
| starb, [1][nachdem er im April vorigen Jahres im Universitätsklinikum | |
| Hamburg-Eppendorf (UKE) vom Sicherheitsdienst fixiert worden war]. Gegen | |
| die behandelnde Ärztin sowie drei Security-Mitarbeiter wurde deshalb wegen | |
| des Vorwurfs der versuchten Zwangsmedikation sowie des Vorwurfs der | |
| Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt. | |
| Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft hat ein Mangel an Beweisen dazu | |
| geführt, gegen die drei Beschuldigten keine Anklage zu erheben. „Es konnte | |
| den Beschuldigten nicht hinreichend nachgewiesen werden, den Tod | |
| verschuldet zu haben“, sagt Liddy Oechtering, die Sprecherin der | |
| Staatsanwaltschaft. Strafrechtlich relevant sei weder das Handeln der | |
| Ärztin noch die durchgeführte Zwangsmaßnahme der Security-Mitarbeiter. | |
| Tonou-Mbobda hatte am Morgen des 21. April auf einer Bank vor dem UKE | |
| gesessen. Drei Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes suchten ihn auf, | |
| brachten ihn zu Boden und fixierten ihn, um ihn zurück auf die Station zu | |
| bringen. Er hatte sich zuvor freiwillig in psychiatrische Behandlung | |
| begeben und überlegte, ob er die Klinik verlassen sollte. Bei der | |
| Zwangsmaßnahme kollabierte der 34-Jährige. [2][Fünf Tage später starb er.] | |
| In einer Ausschusssitzung der Hamburger Bürgerschaft im Dezember 2019 hatte | |
| der leitende Staatsanwalt Lars Mahnke erklärt, die Ursache für den Tod | |
| Tonou-Mbobdas sei ein Kollaps und ursächlich für den Kollaps wiederum die | |
| repressive Maßnahme gewesen. Der taz hatten mehrere Augenzeug*innen | |
| berichtet, dass die Security-Mitarbeiter äußerst brutal vorgegangen waren | |
| und Tonu-Mbobda zusammengeschlagen hatten. | |
| ## Handeln des Sicherheitsdienstes sei gerechtfertigt gewesen | |
| Die Ermittlungen hätten diese Aussagen jedoch nicht bestätigt, heißt es | |
| seitens der Staatsanwaltschaft. „Die Handlung des Sicherheitsdienstes war | |
| durch allgemeine Notwehr- und Nothilfevorschriften gerechtfertigt, da eine | |
| Fremd- und Eigengefahr bestand“, sagt Oechtering. Hinzu komme, dass sich | |
| aus der Obduktion keine Hinweise auf ein übertrieben gewaltsames Handeln | |
| ergaben hätten. | |
| Dieser Hinweis ist allerdings bemerkenswert, da die Obduktion ebenfalls am | |
| UKE durchgeführt wurde. Ein unabhängiges Ergebnis sieht die | |
| Staatsanwaltschaft dadurch als gegeben an, dass neben dem UKE-Mitarbeiter | |
| auch eine Gerichtsmedizinerin aus Rostock anwesend gewesen sei. | |
| Fragen lässt auch der Verweis auf eine allgemeine Notwehr- beziehungsweise | |
| Nothilfesituation offen, da laut dem Hamburger Gesetz über Hilfen und | |
| Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten ein Gericht entscheiden muss, | |
| ob bei einer Person überhaupt Zwangsmaßnahmen durchgesetzt werden dürfen. | |
| In dringenden Fällen reicht auch ein Beschluss des zuständigen Bezirksamts. | |
| Doch solch ein Beschluss lag nach Angaben der Polizei noch nicht vor. Aus | |
| Sicht der Staatsanwaltschaft greift in diesem Fall das Hamburger Gesetz | |
| nicht. | |
| ## Anwältin hält Notwehrlage für unwahrscheinlich | |
| Die Rechtsanwältin der Schwester von Tonou-Mbobda, Gabriele Heinecke, | |
| [3][stellte dies bereits vor dem jetzigen Abschluss der Ermittlungen | |
| infrage.] „Eine durch William Mbobda verursachte Notwehr- oder | |
| Notstandslage halte ich für sehr unwahrscheinlich“, sagt sie. | |
| Zur Einstellung des Verfahrens erklärt sie nun, ein | |
| Klageerzwingungsverfahren gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft | |
| prüfen zu wollen. Bislang liege ihr allerdings die schriftliche Begründung | |
| zur Einstellung noch nicht vor. „Die Familie will aber weiterhin eine | |
| Aufklärung des Falles“, sagt Heinecke. | |
| Laut der Staatsanwaltschaft ergaben die Ermittlungen auch keine Hinweise | |
| auf einen rassistischen Hintergrund. Ein Mitarbeiter des UKE, der sich bei | |
| der taz meldete und anonym bleiben will, sprach von rassistischen | |
| Vorurteilen unter Kollegen. „Darauf gibt es im Falle der Beschuldigten | |
| keine Hinweise“, sagt Oechtering. | |
| Der Fall hatte bei vielen Menschen für Entsetzen gesorgt. Nach dem Tod | |
| Tonou-Mbobdas hatten sich mehrere Hundert Menschen am UKE versammelt und | |
| noch am Montag hatte die Gruppe „Justice for Mbobda“ zu einer „Aktionswoc… | |
| gegen Verschleppung und Straflosigkeit“ im Fall Tonou-Mbobda aufgerufen. | |
| Für kommenden Freitag war eine Protestaktion vor dem Gebäude der Hamburger | |
| Staatsanwaltschaft geplant, die die Verschleppung der Ermittlungen | |
| kritisieren sollte. | |
| 12 Aug 2020 | |
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| ## AUTOREN | |
| André Zuschlag | |
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