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# taz.de -- Rechtsextremismus in Deutschland: Festnahme wegen rechter Hetze
> Bei Ermittlungegen gegen die „Goyim Partei Deutschland“ wurden zwei
> Männer festgenommen. Sie sollen die rechtsextremistische Vereinigung
> angeführt haben.
Bild: Aufgrund der besonderen Bedeutung des Falles ist die Bundesanwaltschaft z…
Karlsruhe dpa/afp | Am Donnerstag hat die Bundesanwaltschaft zwei Männer
festnehmen lassen, die die rechtsextremistische Vereinigung „Goyim Partei
Deutschland“ angeführt haben sollen. Zudem seien die Wohnungen der Männer
sowie von sechs weiteren Beschuldigten durchsucht worden, teilte die
Bundesanwaltschaft am Donnerstag in Karlsruhe mit. Eine der Festnahmen sei
in Berlin erfolgt, die andere in Heerlen in den Niederlanden. Weitere
Durchsuchungen gab es demnach in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland.
Die Ermittler gehen davon aus, dass die beiden Männer zu den Rädelsführern
der kriminellen Vereinigung „Goyim Partei Deutschland“ gehören, die der in
Heerlen Festgenommene im August 2016 gegründet haben soll. Der zweite
Festgenommene habe sich der Gruppe 2018 angeschlossen.
Die Gruppierung habe zum Ziel gehabt, über eine Internetseite „massenhaft
und systematisch rechtsextremistisches Gedankengut“ sowie die
nationalsozialistische Weltanschauung zu verbreiten. Es seien dort Texte,
Bilder und Videos veröffentlicht worden, in denen der [1][Holocaust
geleugnet] wurde. Auf den Seiten befand sich den Angaben zufolge „zutiefst
herabwürdigende antisemitische Propaganda“, die auch Aufrufe zur Tötung
jüdischer Mitbürger beinhalte.
Die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft ergibt sich den Angaben zufolge
aus der besonderen Bedeutung des Falles. Die Veröffentlichungen im Internet
seien „in hohem Maße geeignet, Zweifel bei den angegriffenen
Bevölkerungsgruppen an einem effektiven Schutz ihrer rechtsstaatlich
garantierten Freiheiten für Leben, Leib und Eigentum zu säen“. Vor diesem
Hintergrund sei auch mit Blick auf das Ansehen Deutschlands im Ausland eine
Strafverfolgung durch die Bundesjustiz geboten.
Am Freitag soll über eine mögliche Untersuchungshaft für ihn entschieden
werden. Für den anderen Mann betreibt die Bundesanwaltschaft ein
Auslieferungsverfahren.
17 Jul 2020
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