| # taz.de -- Härtere Strafen für Missbrauch: Verbrechen ohne Wenn und Aber | |
| > Justizministerin Lambrecht will Missbrauch deutlich härter bestrafen: | |
| > Zukünftig soll eine Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis gelten. | |
| Bild: Justizministerin Christine Lambrecht will sexualisierte Gewalt gegen Kind… | |
| Freiburg taz | Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) plant eine | |
| erhebliche Anhebung der Mindeststrafen bei [1][sexuellem Missbrauch] und | |
| beim Besitz von Missbrauchsdarstellungen. „Ich will, dass sexualisierte | |
| Gewalt gegen Kinder ohne Wenn und Aber ein Verbrechen ist“, sagte sie bei | |
| der Vorstellung eines Eckpunkte-Pakets, zu dem „schnell“ Gesetzentwürfe | |
| folgen sollen. | |
| Zunächst soll der Begriff „sexueller Missbrauch von Kindern“ durch | |
| „sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ ersetzt werden. Der Begrff „Missbrauc… | |
| sei unangebracht, so Lambrecht, weil er suggeriere, dass es auch einen | |
| legalen „Gebrauch“ von Kindern gebe. | |
| Der Strafrahmen für „sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ soll auf ein Jahr | |
| [2][bis 15 Jahre Freiheitsstrafe] erhöht werden (bisher sechs Monate bis 10 | |
| Jahre). Mit einer Mindeststrafe von einem Jahr gilt das Delikt als | |
| „Verbrechen“ (bisher nur als „Vergehen“). Konkret heißt das: Verfahren | |
| können nicht mehr gegen Geldauflage eingestellt und auch nicht per | |
| Strafbefehl erledigt werden. Es muss also stets eine Gerichtsverhandlung | |
| stattfinden. | |
| Lambrecht will nur zwei Ausnahmen von der Verbrechens-Einstufung zulassen. | |
| Bei sexuellen Handlungen vor Kindern ohne Körperkontakt soll der | |
| Strafrahmen bei sechs Monaten bis 10 Jahren liegen, etwa wenn der Täter vor | |
| einem Kind onaniert. Außerdem soll bei einvernehmlichen sexuellen | |
| Handlungen von „annähernd Gleichaltrigen“ im Einzelfall von Strafverfolgung | |
| abgesehen werden können. Gemeint ist, dass ein 13-jähriger Junge (also ein | |
| Kind) mit einem 14-jährigen Mädchen (kein Kind mehr) Zungenküsse und mehr | |
| austauscht. | |
| Auch der Besitz von Missbrauchsdarstellungen soll künftig stets ein | |
| Verbrechen sein, so Lambrecht. Es würde also ein kurzer Video-Clip auf dem | |
| Smartphone zu einer Mindeststrafe von einem Jahr führen. Aus Gründen der | |
| Verhältnismäßigkeit soll es nur eine Ausnahme für „fiktive“ Darstellung… | |
| geben, also zum Beispiel für Zeichnungen. | |
| Eine weitere wichtige Verschärfung betrifft die Untersuchungshaft. In | |
| Fällen „schwerer sexualisierter Gewalt gegen Kinder“ – gemeint ist zum | |
| Beispiel der Geschlechtsverkehr eines Erwachsenen mit einem Kind – soll der | |
| Täter künftig regelmäßig in U-Haft kommen. Eine eindeutige Flucht- oder | |
| Verdunkelungsgefahr ist nicht mehr notwendig, um den Täter in U-Haft zu | |
| bringen. Bisher gibt es eine so strenge Regelung nur für wenige Delikte wie | |
| Mord, Vergewaltigung und schwere Körperverletzung. | |
| 1 Jul 2020 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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