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# taz.de -- Rechtsstreit um Campen beim G20-Gipfel: Der Gipfel des Zeltens
> Das Verbot des Protestcamps beim G20-Gipfel sei rechtswidrig gewesen,
> meint Attac. Das Hamburger Vewaltungsgericht sieht das anders.
Bild: Schlafen als Politikum: Protest gegen das Campverbot beim G20-Gipfel
Hamburg taz | Warum sollte es drei Jahre nach dem G20-Gipfel immer noch
wichtig sein, gerichtlich zu klären, ob das Verbot des Protestcamps im
Volkspark rechtswidrig war? Dirk Friedrichs von Attac hat daran keine
Zweifel: „Ein solcher Angriff auf politische Grundrechte wie im Jahr 2017
in Hamburg darf sich nicht wiederholen“, sagt er. Am Mittwoch stand er
deshalb zusammen mit seinen Mitkläger*innen vor dem Verwaltungsgericht. Auf
der anderen Seite: Die Stadt Hamburg, vertreten durch die Innenbehörde und
das Bezirksamt Altona.
Der Verein Comm, Attac Deutschland und der Vorsitzende der Altonaer
Bezirksfraktion der Linken, Robert Jarowoy, hatten gemeinsam geklagt. Sie
forderten das Verwaltungsgericht auf festzustellen, dass das Verbot, ein
Protestcamp im Altonaer Volkspark einzurichten, rechtswidrig war. Auch die
späteren Zugangs- und Gepäckkontrollen bei den G20-Gegner*innen sowie eine
Höchstanzahl an Zelten und Waschgelegenheiten, hätte es nicht geben dürfen,
meinen die Kläger*innen. Die Klage hatten sie bereits im Januar 2018
eingereicht.
[1][Ist schlafen politisch?] Das war eine der zentralen Fragen, um die sich
die beiden Parteien stritten. Denn wenn es als politische Versammlung gilt,
genießt es den besonderen Schutz des Artikels 8 im Grundgesetz, der
Versammlungsfreiheit. „Im Camp wurde Meinungsbildung betrieben und über das
Protestgeschehen informiert“, argumentierten die Vertreter*innen von Attac
und Comm.
## Das Gericht wies die Klage ab
Deren Anwältin Ulrike Donat fügte hinzu: „Selbst wenn dort nur geschlafen
worden wäre, hätte das eine symbolische Bedeutung und fällt damit unter das
Versammlungsrecht.“ Man müsse die Proteste als Ganzes betrachten, das
Zeltlager sei elementarer Bestandteil davon gewesen. Die Innenbehörde
hingegen wollte das Camp eher als Service für Protestierende verstehen –
die G20-Gegner*innen hätten demnach auch auf Hotels ausweichen können.
Der Richter deutete an, das Camp nicht als reinen Schlafort zu verstehen,
wollte aber abwägen, wie groß der Anteil des Versammelns gewesen sei und zu
welchem Anteil es lediglich ums Schlafen gegangen sei. Am Mittwochabend kam
die Schlappe für Attac: Das Gericht wies die Klage ab. Eine Begründung soll
erst Ende Juli erfolgen. Attac und Comm kündigten an, in Berufung zu gehen.
„Dieses Urteil darf so nicht stehen bleiben“, sagte Attac-Sprecher
Friedrichs. „Wer Trump, Putin, Erdoğan und Co einlädt, muss in einer
Demokratie Proteste dagegen ermöglichen. Dazu gehören auch Orte zum Essen
und Schlafen.“ Doch die Stadt hätte im Gegenteil alles versucht, um den
Protest klein zu halten.
[2][Der Streit um die Camps vor den Gipfeltagen] hatte den Beginn des
erbitterten Kampfs um Grundrechte, Deutungsmacht und
Sicherheitsbeschränkungen wegen G20 markiert. Die Anmelder*innen hatten das
Camp zuerst nicht bei der Versammlungsbehörde angemeldet, sondern versucht,
eine Sondergenehmigung zur Nutzung von Grünflächen beim Bezirksamt zu
beantragen. Doch das lehnte ab. Daraufhin meldeten sie eine
Dauerversammlung an.
## Duschen und schlafen verboten
Es folgte ein [3][gerichtliches Hin und Her] zwischen den Hamburger
Gerichten und dem Bundesverfassungsgericht. Erst am 6. Juli genehmigte die
Versammlungsbehörde das Aufstellen von 300 Schlafzelten in Altona. Vorher
hatte sie lediglich Zelte für Workshops und ein Küchenzelt erlaubt, auch
Duschgelegenheiten waren verboten. Dadurch wurde das Zelt bei
Gipfelgegner*innen zum Kampfsymbol. Martialisch ausgestattete
Polizist*innen überwachten am Campeingang, dass G20-Gegner*innen keine
„Schlafutensilien“ auf den Platz brachten. Weil die erlaubten Schlafplätze
nicht ausreichten, öffneten auch Theater, Kultureinrichtungen und Kirchen
ihre Räume.
16 Jul 2020
## LINKS
[1] /G20-Protestcamps/!5423096
[2] /Urteil-zum-Protestcamp-gegen-G-20-Gipfel/!5420358
[3] /Juristischer-Streit-um-G-20-Protestcamp/!5425584
## AUTOREN
Katharina Schipkowski
## TAGS
Schwerpunkt G20 in Hamburg
Protest
Grundrechte
Camping
G20-Prozesse
Schwerpunkt G20 in Hamburg
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