| # taz.de -- Rechtsstreit um Campen beim G20-Gipfel: Der Gipfel des Zeltens | |
| > Das Verbot des Protestcamps beim G20-Gipfel sei rechtswidrig gewesen, | |
| > meint Attac. Das Hamburger Vewaltungsgericht sieht das anders. | |
| Bild: Schlafen als Politikum: Protest gegen das Campverbot beim G20-Gipfel | |
| Hamburg taz | Warum sollte es drei Jahre nach dem G20-Gipfel immer noch | |
| wichtig sein, gerichtlich zu klären, ob das Verbot des Protestcamps im | |
| Volkspark rechtswidrig war? Dirk Friedrichs von Attac hat daran keine | |
| Zweifel: „Ein solcher Angriff auf politische Grundrechte wie im Jahr 2017 | |
| in Hamburg darf sich nicht wiederholen“, sagt er. Am Mittwoch stand er | |
| deshalb zusammen mit seinen Mitkläger*innen vor dem Verwaltungsgericht. Auf | |
| der anderen Seite: Die Stadt Hamburg, vertreten durch die Innenbehörde und | |
| das Bezirksamt Altona. | |
| Der Verein Comm, Attac Deutschland und der Vorsitzende der Altonaer | |
| Bezirksfraktion der Linken, Robert Jarowoy, hatten gemeinsam geklagt. Sie | |
| forderten das Verwaltungsgericht auf festzustellen, dass das Verbot, ein | |
| Protestcamp im Altonaer Volkspark einzurichten, rechtswidrig war. Auch die | |
| späteren Zugangs- und Gepäckkontrollen bei den G20-Gegner*innen sowie eine | |
| Höchstanzahl an Zelten und Waschgelegenheiten, hätte es nicht geben dürfen, | |
| meinen die Kläger*innen. Die Klage hatten sie bereits im Januar 2018 | |
| eingereicht. | |
| [1][Ist schlafen politisch?] Das war eine der zentralen Fragen, um die sich | |
| die beiden Parteien stritten. Denn wenn es als politische Versammlung gilt, | |
| genießt es den besonderen Schutz des Artikels 8 im Grundgesetz, der | |
| Versammlungsfreiheit. „Im Camp wurde Meinungsbildung betrieben und über das | |
| Protestgeschehen informiert“, argumentierten die Vertreter*innen von Attac | |
| und Comm. | |
| ## Das Gericht wies die Klage ab | |
| Deren Anwältin Ulrike Donat fügte hinzu: „Selbst wenn dort nur geschlafen | |
| worden wäre, hätte das eine symbolische Bedeutung und fällt damit unter das | |
| Versammlungsrecht.“ Man müsse die Proteste als Ganzes betrachten, das | |
| Zeltlager sei elementarer Bestandteil davon gewesen. Die Innenbehörde | |
| hingegen wollte das Camp eher als Service für Protestierende verstehen – | |
| die G20-Gegner*innen hätten demnach auch auf Hotels ausweichen können. | |
| Der Richter deutete an, das Camp nicht als reinen Schlafort zu verstehen, | |
| wollte aber abwägen, wie groß der Anteil des Versammelns gewesen sei und zu | |
| welchem Anteil es lediglich ums Schlafen gegangen sei. Am Mittwochabend kam | |
| die Schlappe für Attac: Das Gericht wies die Klage ab. Eine Begründung soll | |
| erst Ende Juli erfolgen. Attac und Comm kündigten an, in Berufung zu gehen. | |
| „Dieses Urteil darf so nicht stehen bleiben“, sagte Attac-Sprecher | |
| Friedrichs. „Wer Trump, Putin, Erdoğan und Co einlädt, muss in einer | |
| Demokratie Proteste dagegen ermöglichen. Dazu gehören auch Orte zum Essen | |
| und Schlafen.“ Doch die Stadt hätte im Gegenteil alles versucht, um den | |
| Protest klein zu halten. | |
| [2][Der Streit um die Camps vor den Gipfeltagen] hatte den Beginn des | |
| erbitterten Kampfs um Grundrechte, Deutungsmacht und | |
| Sicherheitsbeschränkungen wegen G20 markiert. Die Anmelder*innen hatten das | |
| Camp zuerst nicht bei der Versammlungsbehörde angemeldet, sondern versucht, | |
| eine Sondergenehmigung zur Nutzung von Grünflächen beim Bezirksamt zu | |
| beantragen. Doch das lehnte ab. Daraufhin meldeten sie eine | |
| Dauerversammlung an. | |
| ## Duschen und schlafen verboten | |
| Es folgte ein [3][gerichtliches Hin und Her] zwischen den Hamburger | |
| Gerichten und dem Bundesverfassungsgericht. Erst am 6. Juli genehmigte die | |
| Versammlungsbehörde das Aufstellen von 300 Schlafzelten in Altona. Vorher | |
| hatte sie lediglich Zelte für Workshops und ein Küchenzelt erlaubt, auch | |
| Duschgelegenheiten waren verboten. Dadurch wurde das Zelt bei | |
| Gipfelgegner*innen zum Kampfsymbol. Martialisch ausgestattete | |
| Polizist*innen überwachten am Campeingang, dass G20-Gegner*innen keine | |
| „Schlafutensilien“ auf den Platz brachten. Weil die erlaubten Schlafplätze | |
| nicht ausreichten, öffneten auch Theater, Kultureinrichtungen und Kirchen | |
| ihre Räume. | |
| 16 Jul 2020 | |
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| ## AUTOREN | |
| Katharina Schipkowski | |
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