# taz.de -- Behinderung von Berichterstattung: Gericht hebt Verbot auf | |
> Die Polizei untersagte einem Presse-Fotografen, sich dem Kohlekraftwerk | |
> Datteln 4 zu nähern. Er wehrte sich mit Erfolg. Nun dürfen auch andere | |
> hoffen. | |
Bild: Hier darf Kietzmann auch weiterhin fotografieren: Protest am Kraftwerk Da… | |
Die Polizei Recklinghausen ist mit dem Versuch gescheitert, journalistische | |
Arbeit am Kohlekraftwerk Datteln 4 zu behindern. Das Verwaltungsgericht | |
Gelsenkirchen gab am Dienstag in einem Eilverfahren dem Fotografen Björn | |
Kietzmann recht. | |
Er hatte von der Polizei ein [1][dreimonatiges Aufenthalts- und | |
Betretungsverbot] für das Gelände des Kraftwerks und für mehrere Straßen | |
außerhalb des Kraftwerksgeländes erhalten, nachdem er im Februar eine | |
Blockadeaktion auf dem Gelände der umstrittenen Anlage als Journalist | |
dokumentiert hatte. Ob sich der Fotograf damit des Hausfriedensbruchs | |
schuldig gemacht hat, wird derzeit in einem anderen Verfahren geklärt. | |
Das Verwaltungsgericht entschied nun, dass die Verbotsverfügung weder | |
offensichtlich rechtmäßig noch offensichtlich rechtswidrig sei. Eine | |
Abwägung fiel zugunsten des Fotografen aus, weil dessen vom Grundgesetz | |
„besonders geschütztes berufliches Interesse“ Vorrang genieße. Zudem ließ | |
das Gericht Zweifel an der generellen Zulässigkeit der Verfügung erkennen. | |
Denn diese betraf auch Gebiete außerhalb des Kraftwerksgeländes, auf denen | |
gar keine Hausfriedensbruch begangen werden kann. | |
Die Polizei Recklinghausen ließ am Mittwoch auf Anfrage offen, ob sie | |
Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen wird. Man prüfe aktuell das | |
weitere Vorgehen, hieß es. Wenn die Polizei keine Beschwerde einlegt, ist | |
das Aufenthaltsverbot durch die Eilentscheidung faktisch vom Tisch, denn | |
ein mögliches Hauptsacheverfahren würde erst weit nach dem Ende des | |
Verbotszeitraums stattfinden. | |
Kietzmann begrüßte den Beschluss des Gerichts. Von einer „guten | |
Entscheidung“ sprach auch sein Anwalt Jasper Prigge. „Hier wurde die | |
Pressefreiheit höher bewertet als die angenommenen Gefahren“, sagte er der | |
taz. | |
Neben Kietzmann hatten mehrere weitere JournalistInnen ähnliche | |
Verbotsverfügungen erhalten, darunter die freie Journalistin Anett Selle, | |
die auch regelmäßig für die taz arbeitet. Diese profitieren nicht | |
unmittelbar von der Entscheidung; allerdings dürfte die Abwägung des | |
Gerichts aufgrund der vergleichbaren Situation in ihren Fällen ähnlich | |
ausfallen. | |
8 Jul 2020 | |
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## AUTOREN | |
Malte Kreutzfeldt | |
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