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# taz.de -- Behinderung von Berichterstattung: Gericht hebt Verbot auf
> Die Polizei untersagte einem Presse-Fotografen, sich dem Kohlekraftwerk
> Datteln 4 zu nähern. Er wehrte sich mit Erfolg. Nun dürfen auch andere
> hoffen.
Bild: Hier darf Kietzmann auch weiterhin fotografieren: Protest am Kraftwerk Da…
Die Polizei Recklinghausen ist mit dem Versuch gescheitert, journalistische
Arbeit am Kohlekraftwerk Datteln 4 zu behindern. Das Verwaltungsgericht
Gelsenkirchen gab am Dienstag in einem Eilverfahren dem Fotografen Björn
Kietzmann recht.
Er hatte von der Polizei ein [1][dreimonatiges Aufenthalts- und
Betretungsverbot] für das Gelände des Kraftwerks und für mehrere Straßen
außerhalb des Kraftwerksgeländes erhalten, nachdem er im Februar eine
Blockadeaktion auf dem Gelände der umstrittenen Anlage als Journalist
dokumentiert hatte. Ob sich der Fotograf damit des Hausfriedensbruchs
schuldig gemacht hat, wird derzeit in einem anderen Verfahren geklärt.
Das Verwaltungsgericht entschied nun, dass die Verbotsverfügung weder
offensichtlich rechtmäßig noch offensichtlich rechtswidrig sei. Eine
Abwägung fiel zugunsten des Fotografen aus, weil dessen vom Grundgesetz
„besonders geschütztes berufliches Interesse“ Vorrang genieße. Zudem ließ
das Gericht Zweifel an der generellen Zulässigkeit der Verfügung erkennen.
Denn diese betraf auch Gebiete außerhalb des Kraftwerksgeländes, auf denen
gar keine Hausfriedensbruch begangen werden kann.
Die Polizei Recklinghausen ließ am Mittwoch auf Anfrage offen, ob sie
Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen wird. Man prüfe aktuell das
weitere Vorgehen, hieß es. Wenn die Polizei keine Beschwerde einlegt, ist
das Aufenthaltsverbot durch die Eilentscheidung faktisch vom Tisch, denn
ein mögliches Hauptsacheverfahren würde erst weit nach dem Ende des
Verbotszeitraums stattfinden.
Kietzmann begrüßte den Beschluss des Gerichts. Von einer „guten
Entscheidung“ sprach auch sein Anwalt Jasper Prigge. „Hier wurde die
Pressefreiheit höher bewertet als die angenommenen Gefahren“, sagte er der
taz.
Neben Kietzmann hatten mehrere weitere JournalistInnen ähnliche
Verbotsverfügungen erhalten, darunter die freie Journalistin Anett Selle,
die auch regelmäßig für die taz arbeitet. Diese profitieren nicht
unmittelbar von der Entscheidung; allerdings dürfte die Abwägung des
Gerichts aufgrund der vergleichbaren Situation in ihren Fällen ähnlich
ausfallen.
8 Jul 2020
## LINKS
[1] /Umstrittenes-Kohlekraftwerk/!5689202
## AUTOREN
Malte Kreutzfeldt
## TAGS
Datteln
Kohlekraftwerke
Schwerpunkt Pressefreiheit
Schwerpunkt Fridays For Future
IG
Schwerpunkt Klimawandel
Datteln
Lesestück Recherche und Reportage
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