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# taz.de -- Feuertod in der JVA Kleve: Gedächtnislücken der Justiz
> Eine Staatsanwältin wusste schon vor dem Tod von Amad A., dass es sich um
> eine Verwechslung handelte. Nun könne sie sich an nichts erinnern.
Bild: In der JVA Kleve war Amad A. unschuldig eingesperrt
Düsseldorf taz | „Ich kann mich nicht erinnern.“ Keinen Satz sagt die
Braunschweiger Staatsanwältin Silke Schaper vor dem Untersuchungsausschuss
des nordrhein-westfälischen Landtags, der den Tod des ohne Rechtsgrundlage
inhaftierten und in seiner Zelle [1][in der Justizvollzugsanstalt Kleve
verbrannten Geflüchteten] Amad A. aufklären soll, am Dienstagnachmittag
öfter.
Dabei war Ende Mai eine von der Juristin unterzeichnete brisante Verfügung
aufgetaucht, die klarmacht, dass Schaper schon Wochen vor dem Zellenbrand
wusste, dass der Kurde aus dem syrischen Aleppo mit einem dunkelhäutigen
Mann aus Mali verwechselt wurde. Amad A. sei „nicht identisch“ mit der
Person Amed G., notierte die Staatsanwältin mit Datum vom 27. Juli 2018,
also mehr als zwei Monate vor dem Tod des Geflüchteten. Die Worte „nicht
identisch“ hat die heute 50-Jährige unterstrichen. Sie habe deshalb auch
mit dem Polizisten Frank G. von der Polizei Kleve telefoniert, hielt
Schaper schriftlich fest.
Vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss machte die Juristin
trotzdem massive Erinnerungslücken geltend. Der Fall sei ihr erst wieder
ins Gedächtnis gerückt, nachdem sie ihre eigene Verfügung noch einmal
gelesen habe. Vom Tod des Kurden, der aus Verzweiflung über seine
unrechtmäßige Inhaftierung am 17. September 2018 ein Feuer in seiner Zelle
gelegt haben soll, habe sie erst „vor zwei Wochen durch eine Presseanfrage“
erfahren. Amad A. war bei dem Brand so schwer verletzt worden, dass er
zwölf Tage später nach einer Lungentransplantation starb.
„Ich kümmere mich um wesentliche Fälle. Das war für mich kein wesentlicher
Fall“, erklärte die niedersächsische Staatsanwältin in Düsseldorf. Sie ha…
den Malier Amed G. wegen mehrfachen Diebstahls, etwa von „Turnschuhen bei
Karstadt“, suchen lassen. Im Nachhinein habe sie rekonstruiert, dass sie
wohl von einer „geografisch interessierten Mitarbeiterin“ ihrer
Geschäftsstelle darauf hingewiesen worden sei, dass der Geburtsort von Amad
A. – Aleppo – nicht in Mali liege.
## Beschwerde über Anreise
An das laut ihrer eigenen Verfügung erfolgte Telefonat mit dem Klever
Polizisten G., der den Geflüchteten in Haft hielt und gegen den heute wegen
Freiheitsberaubung ermittelt wird, könne sie sich aber „nicht erinnern“,
sagte Schaper am Dienstag und lachte. „Ihr Lachen spricht Bände“, meinte
daraufhin der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, der Christdemokrat
Jörg Geerlings.
Warum ihr klar gewesen sei, dass der in Kleve inhaftierte Amad A. nicht die
„sehr dunkle Hautfarbe“ des von ihr gesuchten Maliers Amed G. hatte, wisse
sie leider auch nicht mehr, erklärte die Braunschweigerin – und beschwerte
sich, dass sie „für etwas, an das man sich nicht erinnern kann“, sieben
Stunden Anreise- und Arbeitszeit aufwenden müsse.
Vom CDU-Abgeordneten Oliver Kehrl darauf hingewiesen, dass es um den Tod
eines Menschen gehe, fing sich Schaper aber wieder – und erklärte, „in 20
Jahren“ nicht einen ähnlichen Fall gehabt zu haben. Sie habe deshalb auch
versucht, Kontakt zu der Staatsanwaltschaft Hamburg aufzunehmen, die den
Malier Amed G. ebenfalls suchte. „Aber von dort ist nichts gekommen“, so
die Juristin. Das sei aber „durchaus üblich“.
Zumindest „widersprüchlich“ seien die Aussagen der Juristin, sagte der
Obmann der Grünen im Untersuchungsausschuss, Stefan Engstfeld, nach der
Sitzung. „Einerseits soll es sich um ein unwesentliches Verfahren gehandelt
haben“, so der Grüne zur taz. „Andererseits telefoniert die Staatsanwältin
mit der Polizei eines anderen Bundeslands, wendet sich auch an Hamburg.“
## Schmallippiger Polizist
Engstfeld hofft nun, dass niedersächsische Informatiker klären können, wann
genau am 27. Juli 2018 die Staatsanwältin mit dem Klever Polizisten G.
telefoniert hat. Denn der hat genau an diesem Tag noch einmal in
Polizeidatenbanken zum Fall Amad A. recherchiert – und nach Aussagen von
LKA-Beamten soll auch daraus innerhalb weniger Minuten erkennbar gewesen
sein, dass der Kurde und der Malier nicht identisch sein konnten.
Die Staatsanwaltschaft Kleve geht deshalb erneut dem Verdacht der
Freiheitsberaubung nach. [2][Erste Untersuchungen waren eingestellt
worden], worauf auch die in Deutschland lebenden Eltern vom Amad. A.
Beschwerde eingelegt hatten. Entsprechend schmallippig gab sich im Landtag
der unter Verdacht stehende Kriminalkommissar G. „Ich mache von meinem
Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch“, war der einzige wesentliche Satz,
den er außer Angaben zu seiner Person sagte.
Dennoch sei durch die Arbeit des Untersuchungsausschusses schon heute
deutlich, dass die Verwechselung des Kurden Amad A. mit dem Malier Amed G.
den Behörden Wochen vor dem tödlichen Brand bekannt war, sagte der
Sozialdemokrat Sven Wolf nach der Sitzung zur taz. „Wenn das einer
geografisch interessierten Mitarbeiterin einer Geschäftsstelle der
Staatsanwaltschaft Braunschweig aufgefallen ist, muss das auch den Beamten
in NRW aufgefallen sein“, so der SPD-Fraktionsvize. Dass überhaupt wieder
wegen Freiheitsberaubung ermittelt werde, sei „eine große Leistung des
Untersuchungsausschusses“.
10 Jun 2020
## LINKS
[1] /Fluechtling-verbrannte-im-Gefaengnis-Kleve/!5688720/
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## AUTOREN
Andreas Wyputta
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Untersuchungsausschuss
FDP Nordrhein-Westfalen
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