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# taz.de -- Antiziganistischer Brandanschlag: Fackelwurf auf schlafende Familie
> Die wegen eines versuchten Brandanschlags auf Romn*ja Angeklagten werden
> aus der U-Haft entlassen. Das Gericht geht nicht von versuchtem Mord aus.
Bild: Prozessauftakt in Ulm am 11. Mai
Berlin taz | Die Haftbefehle gegen fünf Männer, die im Mai 2019 in
Baden-Württemberg einen [1][Brandanschlag auf eine Gruppe schlafender
Romn*ja] verübt haben sollen, sind aufgehoben. Das teilte am Montagabend
das Landgericht Ulm mit, wo der Fall derzeit verhandelt wird. Grund sei ein
möglicherweise weniger schwerwiegender Tatbestand, als von der
Staatsanwaltschaft angenommen.
Im Mai 2019 sollen die Angeklagten im Ort Erbach eine brennende Fackel in
unmittelbare Nähe eines Wohnwagens geworfen haben, in dem eine Familie mit
ihrem neun Monate alten Baby schlief. Rund 30 Romn*ja campten zu dieser
Zeit auf der Wiese im Erbacher Stadtteil Dellmensingen. Die Fackel
verfehlte den Wagen, andernfalls hätte der Vorfall für die Familie
verheerende Folgen haben können.
Während der Aktion sollen die Männer aus dem Auto heraus noch: „Ihr seid
nicht willkommen in Deutschland“ gerufen und das Z-Wort benutzt haben. Auf
ihren Handys fanden die Ermittler*innen später unter anderem ein Bild, auf
dem sie eine schwarz-weiß-rote Fahne mit der Aufschrift „Deutschland –
Meine Heimat“ halten und den Hitlergruß zeigen. Beim Prozessauftakt am
Landgericht Ulm am 11. Mai bezeichnete einer der Angeklagten sich als
„rechtsoffen“. Den Anschlag bezeichnete er als eine „Idee, eine Art
Statement zu setzen, um die Roma-Familien zur Abreise zu bewegen“.
Vier der fünf Angeklagten waren seit Juli 2019 in Untersuchungshaft, der
fünfte, zur Tatzeit minderjährig, war nach fünf Wochen wieder entlassen
worden. Die Staatsanwaltschaft hatte bei Prozessbeginn gefordert, die
jungen Männer wegen gemeinschaftlichen versuchten Mordes und versuchter
schwerer Brandstiftung zu verurteilen.
## Ende des Verfahrens voraussichtlich im September
Nun aber erklärte das Gericht, aufgrund des „bisherigen Ergebnisses der
Beweisaufnahme wird der Sachverhalt nach vorläufiger Auffassung der Kammer
möglicherweise nur als gemeinschaftlich begangene Nötigung gewertet werden
können.“
Im Hinblick auf die dafür zu erwartende Höchststrafe (Freiheitsstrafe bis
zu drei Jahren oder Geldstrafe bei Erwachsenenstrafrecht) sei ein „weiterer
Vollzug der bisher über 10 Monate andauernden Untersuchungshaft aus Sicht
der Kammer nicht mehr verhältnismäßig“. „Antiziganismus und
Fremdenfeindlichkeit“ als mögliche Tathintergründe würden aber „auch bei
einer von der Anklageschrift abweichenden rechtlichen Bewertung im Rahmen
der Strafzumessung von ausschlaggebender Bedeutung sein“.
Die Beweisaufnahme werde im bisher geplanten Umfang vollumfänglich
fortgesetzt. Das Ende des Prozesses ist für September angesetzt.
26 May 2020
## LINKS
[1] /Brandanschlag-auf-Roma/!5681737
## AUTOREN
Dinah Riese
## TAGS
Schwerpunkt Rassismus
Hasskriminalität
Antiziganismus
Sinti und Roma
Rechte Gewalt
Schwerpunkt Rechter Terror
Denkmal der im Nationalsozialismus ermordeten Roma und Sinti
Rechte Gewalt
Antiziganismus
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