| # taz.de -- Antiziganistischer Brandanschlag: Fackelwurf auf schlafende Familie | |
| > Die wegen eines versuchten Brandanschlags auf Romn*ja Angeklagten werden | |
| > aus der U-Haft entlassen. Das Gericht geht nicht von versuchtem Mord aus. | |
| Bild: Prozessauftakt in Ulm am 11. Mai | |
| Berlin taz | Die Haftbefehle gegen fünf Männer, die im Mai 2019 in | |
| Baden-Württemberg einen [1][Brandanschlag auf eine Gruppe schlafender | |
| Romn*ja] verübt haben sollen, sind aufgehoben. Das teilte am Montagabend | |
| das Landgericht Ulm mit, wo der Fall derzeit verhandelt wird. Grund sei ein | |
| möglicherweise weniger schwerwiegender Tatbestand, als von der | |
| Staatsanwaltschaft angenommen. | |
| Im Mai 2019 sollen die Angeklagten im Ort Erbach eine brennende Fackel in | |
| unmittelbare Nähe eines Wohnwagens geworfen haben, in dem eine Familie mit | |
| ihrem neun Monate alten Baby schlief. Rund 30 Romn*ja campten zu dieser | |
| Zeit auf der Wiese im Erbacher Stadtteil Dellmensingen. Die Fackel | |
| verfehlte den Wagen, andernfalls hätte der Vorfall für die Familie | |
| verheerende Folgen haben können. | |
| Während der Aktion sollen die Männer aus dem Auto heraus noch: „Ihr seid | |
| nicht willkommen in Deutschland“ gerufen und das Z-Wort benutzt haben. Auf | |
| ihren Handys fanden die Ermittler*innen später unter anderem ein Bild, auf | |
| dem sie eine schwarz-weiß-rote Fahne mit der Aufschrift „Deutschland – | |
| Meine Heimat“ halten und den Hitlergruß zeigen. Beim Prozessauftakt am | |
| Landgericht Ulm am 11. Mai bezeichnete einer der Angeklagten sich als | |
| „rechtsoffen“. Den Anschlag bezeichnete er als eine „Idee, eine Art | |
| Statement zu setzen, um die Roma-Familien zur Abreise zu bewegen“. | |
| Vier der fünf Angeklagten waren seit Juli 2019 in Untersuchungshaft, der | |
| fünfte, zur Tatzeit minderjährig, war nach fünf Wochen wieder entlassen | |
| worden. Die Staatsanwaltschaft hatte bei Prozessbeginn gefordert, die | |
| jungen Männer wegen gemeinschaftlichen versuchten Mordes und versuchter | |
| schwerer Brandstiftung zu verurteilen. | |
| ## Ende des Verfahrens voraussichtlich im September | |
| Nun aber erklärte das Gericht, aufgrund des „bisherigen Ergebnisses der | |
| Beweisaufnahme wird der Sachverhalt nach vorläufiger Auffassung der Kammer | |
| möglicherweise nur als gemeinschaftlich begangene Nötigung gewertet werden | |
| können.“ | |
| Im Hinblick auf die dafür zu erwartende Höchststrafe (Freiheitsstrafe bis | |
| zu drei Jahren oder Geldstrafe bei Erwachsenenstrafrecht) sei ein „weiterer | |
| Vollzug der bisher über 10 Monate andauernden Untersuchungshaft aus Sicht | |
| der Kammer nicht mehr verhältnismäßig“. „Antiziganismus und | |
| Fremdenfeindlichkeit“ als mögliche Tathintergründe würden aber „auch bei | |
| einer von der Anklageschrift abweichenden rechtlichen Bewertung im Rahmen | |
| der Strafzumessung von ausschlaggebender Bedeutung sein“. | |
| Die Beweisaufnahme werde im bisher geplanten Umfang vollumfänglich | |
| fortgesetzt. Das Ende des Prozesses ist für September angesetzt. | |
| 26 May 2020 | |
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| ## AUTOREN | |
| Dinah Riese | |
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