# taz.de -- Antiziganistischer Brandanschlag: Fackelwurf auf schlafende Familie | |
> Die wegen eines versuchten Brandanschlags auf Romn*ja Angeklagten werden | |
> aus der U-Haft entlassen. Das Gericht geht nicht von versuchtem Mord aus. | |
Bild: Prozessauftakt in Ulm am 11. Mai | |
BERLIN taz | Die Haftbefehle gegen fünf Männer, die im Mai 2019 in | |
Baden-Württemberg einen [1][Brandanschlag auf eine Gruppe schlafender | |
Romn*ja] verübt haben sollen, sind aufgehoben. Das teilte am Montagabend | |
das Landgericht Ulm mit, wo der Fall derzeit verhandelt wird. Grund sei ein | |
möglicherweise weniger schwerwiegender Tatbestand, als von der | |
Staatsanwaltschaft angenommen. | |
Im Mai 2019 sollen die Angeklagten im Ort Erbach eine brennende Fackel in | |
unmittelbare Nähe eines Wohnwagens geworfen haben, in dem eine Familie mit | |
ihrem neun Monate alten Baby schlief. Rund 30 Romn*ja campten zu dieser | |
Zeit auf der Wiese im Erbacher Stadtteil Dellmensingen. Die Fackel | |
verfehlte den Wagen, andernfalls hätte der Vorfall für die Familie | |
verheerende Folgen haben können. | |
Während der Aktion sollen die Männer aus dem Auto heraus noch: „Ihr seid | |
nicht willkommen in Deutschland“ gerufen und das Z-Wort benutzt haben. Auf | |
ihren Handys fanden die Ermittler*innen später unter anderem ein Bild, auf | |
dem sie eine schwarz-weiß-rote Fahne mit der Aufschrift „Deutschland – | |
Meine Heimat“ halten und den Hitlergruß zeigen. Beim Prozessauftakt am | |
Landgericht Ulm am 11. Mai bezeichnete einer der Angeklagten sich als | |
„rechtsoffen“. Den Anschlag bezeichnete er als eine „Idee, eine Art | |
Statement zu setzen, um die Roma-Familien zur Abreise zu bewegen“. | |
Vier der fünf Angeklagten waren seit Juli 2019 in Untersuchungshaft, der | |
fünfte, zur Tatzeit minderjährig, war nach fünf Wochen wieder entlassen | |
worden. Die Staatsanwaltschaft hatte bei Prozessbeginn gefordert, die | |
jungen Männer wegen gemeinschaftlichen versuchten Mordes und versuchter | |
schwerer Brandstiftung zu verurteilen. | |
## Ende des Verfahrens voraussichtlich im September | |
Nun aber erklärte das Gericht, aufgrund des „bisherigen Ergebnisses der | |
Beweisaufnahme wird der Sachverhalt nach vorläufiger Auffassung der Kammer | |
möglicherweise nur als gemeinschaftlich begangene Nötigung gewertet werden | |
können.“ | |
Im Hinblick auf die dafür zu erwartende Höchststrafe (Freiheitsstrafe bis | |
zu drei Jahren oder Geldstrafe bei Erwachsenenstrafrecht) sei ein „weiterer | |
Vollzug der bisher über 10 Monate andauernden Untersuchungshaft aus Sicht | |
der Kammer nicht mehr verhältnismäßig“. „Antiziganismus und | |
Fremdenfeindlichkeit“ als mögliche Tathintergründe würden aber „auch bei | |
einer von der Anklageschrift abweichenden rechtlichen Bewertung im Rahmen | |
der Strafzumessung von ausschlaggebender Bedeutung sein“. | |
Die Beweisaufnahme werde im bisher geplanten Umfang vollumfänglich | |
fortgesetzt. Das Ende des Prozesses ist für September angesetzt. | |
26 May 2020 | |
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## AUTOREN | |
Dinah Riese | |
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