# taz.de -- Corona-Quarantäne für Einreisende: Harte Strafen geplant | |
> Wer nach Deutschland einreist, soll sich für zwei Wochen in Quarantäne | |
> begeben. Hält man sich nicht an die Regeln, drohen bald Geldstrafen von | |
> bis zu 25.000 Euro. | |
Bild: Frankfurter Flughafen, 26. März: Eine Frau wartet auf die Ankunft ihrer … | |
BERLIN dpa | Wer nach Deutschland einreist und gegen die neuen | |
[1][Corona-Quarantäne-Regeln] verstößt, muss womöglich mit einer hohen | |
Geldstrafe rechnen. Konkret geht es um Summen von bis zu 25000 Euro. | |
In einem Entwurf der derzeit im Bundesinnenministerium erarbeitet wird, | |
heißt es, Einreisende seien verpflichtet, sich „unverzüglich nach der | |
Einreise auf direktem Weg in ihre Wohnung oder in die während ihres | |
Aufenthalts geplante Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von | |
14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort auszuhalten“. Während dieser Zeit | |
sei es „nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem | |
Hausstand angehören“. Ausnahmen gibt es etwa für Pfleger. | |
Wie hoch das Bußgeld jeweils ist, wenn Einreisende gegen diese Regeln | |
verstoßen, soll davon abhängen, wie groß das Ausmaß der „durch die Tat | |
entstandenen Gefahren für die öffentliche Gesundheit“ ist. Einfließen soll | |
außerdem, ob der Betreffende fahrlässig gehandelt hat oder sich | |
uneinsichtig zeigt und ob ein Wiederholungsfall vorliegt. | |
Wer nach der Einreise gegen die häusliche Absonderung verstößt, soll nach | |
den Empfehlungen des Ministerium zwischen 200 Euro und 25 000 Euro zahlen. | |
Verstöße gegen das Besuchsverbot sollen mit einem Bußgeld von mindestens | |
150 Euro und höchstens 10 000 Euro geahndet werden. Fährt jemand nicht | |
direkt nach Hause, soll er 50 Euro bis 5000 Euro bezahlen. Wer seiner | |
Verpflichtung, Kontakt zum Gesundheitsamt aufzunehmen, nicht nachkommt, | |
soll dafür ein Bußgeld zwischen 50 Euro und 2000 Euro entrichten. | |
Um grenzüberschreitende Infektionsketten zu stoppen, hatte das | |
Corona-Krisenkabinett am Montag beschlossen, für alle Einreisenden eine | |
14-tägige Quarantäne anzuordnen. Da außer Berufspendlern, Lastwagenfahrern | |
und anderen speziell definierten Gruppen ohnehin [2][kaum noch Ausländer | |
einreisen dürfen], betrifft diese Regelung in erster Linie Deutsche und | |
Ausländer, die dauerhaft in Deutschland leben. Zuständig für die Verordnung | |
sind die Gesundheitsministerien der Länder. | |
8 Apr 2020 | |
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