# taz.de -- Urteil zu Kundenbewertungen: Die Meinung ist frei | |
> Händler müssen sich nicht darum kümmern, irreführende Kundenbewertungen | |
> ihrer Produkte löschen zu lassen, urteilt der Bundesgerichtshof. | |
Bild: Kleb den Schmerz einfach weg. So einfach ist es doch nicht | |
Karlsruhe taz | Wer auf Internet-Plattformen Waren verkauft, haftet in der | |
Regel nicht für den Inhalt von Kundenbewertungen. Nur wenn Gefahren für die | |
Gesundheit drohen, kann den Händler eine Pflicht zur Richtigstellung | |
treffen. [1][Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag]. | |
Ein Essener Händler verkaufte auf Amazon so genannte Kinesio-Tapes (auch | |
als „Muskel-Tapes“ bekannt). Früher wurden sie als schmerzlindernd beworben | |
(„Kleb den Schmerz einfach weg“). Da sich die Wirkung aber nicht beweisen | |
ließ, gilt solche Werbung inzwischen als irreführend und wettbewerbswidrig. | |
2013 musste der Essener Händler eine Unterlassungserklärung abgeben. | |
Bei den Kundenbewertungen seiner Tapes standen aber weiterhin Aussagen wie | |
„Schnell lässt der Schmerz nach“. Der Verband sozialer Wettbewerb (VSW) | |
forderte den Händler daher auf, er solle von Amazon eine Beseitigung | |
solcher Kundenkommentare verlangen. Falls Amazon sich weigere, solle der | |
Händler dort nichts mehr verkaufen. Als der Shop-Betreiber stur blieb, | |
forderte der VSW 4.500 Euro Vertragsstrafe von ihm plus 1.141 Euro | |
Abmahnkosten. Der Händler lasse die Kunden für sich sprechen und mache sich | |
deren Aussagen zueigen. | |
Das Landgericht Essen und das Oberlandesgericht Hamm entschieden klar gegen | |
den VSW. Kundenbewertungen seien einem Händler nicht zuzurechnen. Im | |
konkreten Fall war auch unstreitig, dass der Händler die Bewertungen nicht | |
veranlasst hatte. | |
## Alles gut, so lange es die Gesundheit nicht gefährdet | |
In der Revision beim BGH verlangte der VSW vor allem, dass Händler die | |
Kundenbewertungen regelmäßig überprüfen. Sollten Händler dort irreführende | |
Aussagen finden, müssten sie diese selbst richtigstellen. | |
Das lehnte der BGH nun aber weitgehend ab. Ein Händler habe in der Regel | |
keine Garantenpflicht für die Richtigkeit von Kundenkommentaren. Diese | |
seien von der Meinungsfreiheit geschützt, so der Vorsitzende Richter Thomas | |
Koch. Außerdem sei die freie Diskussion auf Online-Marktplätzen | |
„gesellschaftlich erwünscht“. | |
Eine Pflicht zur Richtigstellung komme, so Koch, nur dann in Betracht, wenn | |
irreführende Kundenaussagen zu Gesundheitsgefahren führen. Das aber sei | |
nicht zu befürchten, wenn Kunden Kinesio-Tapes ohne Beweis als | |
„schmerzlindernd“ bezeichnen. | |
20 Feb 2020 | |
## LINKS | |
[1] https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Geric… | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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