Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Internetgigant klagt gegen hohe Strafe: Ist Google zu mächtig?
> Das EU-Gericht verhandelt über die Klage des Konzerns gegen ein
> Milliarden-Bußgeld. Die Suchmaschine soll eigene Angebote bevorzugt
> haben.
Bild: Google-Logo: Mächtiger Internetgigant streitet mit der EU-Kommission üb…
Karlsruhe taz | Missbraucht [1][Google] seine Marktmacht als führende
Suchmaschine? Darüber verhandelt das EU-Gericht (EuG) in Luxemburg. Google
bot seit 2004 einen Preisvergleichsservice unter dem Namen Froogle an, ab
2009 hieß er Product Search, seit 2013 Google Shopping. Er konkurriert mit
anderen Vergleichsseiten wie idealo.de oder billiger.de. Die EU-Kommission
hat im Sommer 2017 gegen Google ein Bußgeld in Höhe von 2,42 Milliarden
Euro verhängt.
Der Vorwurf: [2][Google missbrauche seine marktbeherrschende Stellung], um
dabei den eigenen Preisvergleichs-Dienst gegenüber den Konkurrenten zu
bevorzugen. Hinweise auf den eigenen Dienst würden in einer speziellen Box
vor den Suchergebnissen platziert. Außerdem seien diese Hinweise wegen
Fotos und ergänzender Produktinformationen auch auffälliger als die Zeilen
der Konkurrenz in der Trefferliste.
Laut EU-Kommission missbrauchte Google auf diese Weise seine Marktmacht ab
2008, weil sich der eigene Dienst zunächst nicht durchsetzen konnte. In der
Folgezeit wuchs der Zugriff auf den Google-Vergleichsdienst in Deutschland
um das 35-fache. Dass dies kein Zufall war, sondern perfide Strategie,
versucht die EU-Kommission anhand von internen E-Mails von Google-Managern
zu beweisen.
Google erhob gegen das Verbot und das Bußgeld der EU-Kommission Klage, die
aber keine aufschiebende Wirkung hat. Die Vorwürfe der Kommission wurden
von Google rundweg bestritten. Google habe nur versucht, bessere Ergebnisse
für seine Suchmaschinen-Kunden anzuzeigen. Es sei nie um die Steuerung von
Traffic zum eigenen Angebot gegangen.
Das EU-Gericht verhandelt von Mittwoch bis Freitag über Googles Klage gegen
die EU-Kommission. Die Kommission wird von neun Parteien unterstützt, unter
anderem von den deutschen Verbänden der Zeitungs- und
Zeitschriftenverleger. Auch Deutschland beteiligt sich – als einziger
EU-Staat – am Verfahren. Google hat keine Unterstützer. Ein Urteil wird
gegen Ende des Jahres erwartet.
## Nicht die erste Strafe
Auch wenn der Prozess wegen der Unterstützer etwas deutschlandlastig wirkt,
so bezieht sich der Kommissionsvorwurf gegen Google doch auf weite Teile
der EU. In 13 Staaten soll Google seine Marktmacht missbraucht haben –
überall, wo Google Shopping mit einem nationalen Angebot präsent ist.
2018 und 2019 hat die EU-Kommission zwei weitere Milliarden-Bußgelder gegen
Google verhängt. [3][4,34 Milliarden Euro musste Google] bezahlen, weil bei
Android-Mobilfunk-Betriebssystemen die eigene Suchmaschine bevorzugt wurde.
Zudem muss Google 1,49 Milliarden Euro bezahlen, weil es seine
marktbeherrschende Stellung bei der Online-Werbung zum Nachteil von
Konkurrenten missbrauchte. Gegen beide Bußgelder hat Google geklagt, das
EuG hat aber noch keine Verhandlungstermine festgelegt.
12 Feb 2020
## LINKS
[1] /Weltwirtschaftsforum-in-Davos/!5656015
[2] /Rekord-Kartellstrafe-fuer-Google/!5425196
[3] /EU-Kommission-will-43-Milliarden-Euro/!5522654
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Google
Online-Shopping
Kommission
Google
Internet
künstliche Intelligenz
## ARTIKEL ZUM THEMA
Privatsphäre im Netz: Tschüss, Google!
Google hatte sich tief in mein Privatleben gefressen. Jetzt habe ich mich
getrennt – und nutze digitale Produkte, die mich nicht ausspionieren.
Streamingdienst Google Stadia: Google hat zu viel versprochen
Der US-Konzern fordert mit seiner Cloud-Gaming-Plattform Stadia Microsoft
und Sony heraus. Aktuell bietet Stadia für Gamer*innen nur wenig Anreize.
Debatte über Künstliche Intelligenz: Fatale Schlagseite
Die Gesellschaft muss sich beim Thema KI stärker einmischen. Vor allem beim
Gestalten der sich jetzt bildenden Anwendungsstrukturen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.