# taz.de -- EuGH-Gutachter zu NGO-Gesetz: Ungarn verstößt wohl gegen EU-Recht | |
> Budapest droht eine Niederlage. Nach Ansicht des zuständigen | |
> Rechtsgutachters ist das umstrittene Gesetz über ausländische Spenden | |
> unzulässig | |
Bild: Proteste gegen die Gesetzesreform, die NGOs und die Universität CEU betr… | |
LUXEMBURG dpa | Ungarn droht im Streit über ausländische Spenden an Vereine | |
und Verbände eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof. Der | |
zuständige EuGH-Gutachter empfahl am Dienstag, [1][die ungarischen Auflagen | |
für finanzielle Zuwendungen] aus dem Ausland als Verstoß gegen EU-Recht zu | |
werten. Das Gesetz verletze sowohl den Grundsatz des freien Kapitalverkehrs | |
als auch europäische Grundrechte. Das ist noch kein Urteil, doch häufig | |
folgen die obersten EU-Richter ihren Gutachtern. (Rechtssache C-78/18) | |
Die Regierungsmehrheit des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán | |
hatte 2017 das sogenannte NGO-Gesetz beschlossen, gegen das die | |
EU-Kommission klagt. Es sieht die Registrierung von | |
Nichtregierungsorganisationen vor, die Spenden aus dem Ausland bekommen und | |
dabei einen bestimmten Schwellenwert überschreiten. | |
Sie müssen Zuwendungen öffentlich machen und sich selbst als „aus dem | |
Ausland unterstützte Organisation“ bezeichnen. Kritiker sagen, das Gesetz | |
sei auf US-Investor und Spender George Soros zugeschnitten. [2][Der | |
ungarische Ministerpräsident führt seit Jahren Kampagnen gegen Soros]. | |
In seinen Schlussanträgen folgt EuGH-Generalanwalt Manuel Campos | |
Sánchez-Bordona im Wesentlichen den Einwänden der Kommission. Die Regelung | |
beschränke den im europäischen Binnenmarkt garantierten Grundsatz des | |
freien Kapitalverkehrs. Die betroffenen Organisationen könnten | |
Finanzierungsschwierigkeiten bekommen, was ihr Recht auf | |
Vereinigungsfreiheit beschränken könnte. Die ausländischen Spender wiederum | |
könnten wegen der Veröffentlichung stigmatisiert werden. | |
## Recht auf Vereinigungsfreiheit verletzt? | |
Solche Veröffentlichungen fielen unter EU-Datenschutzrecht, hieß es weiter. | |
Die Nennung könnte „zur Bestimmung des ideologischen Profils des Zuwenders“ | |
beitragen. Verletzt würden damit das Recht auf Schutz des Privatlebens und | |
personenbezogener Daten sowie das Recht auf Vereinigungsfreiheit, die alle | |
in der europäischen Grundrechtecharta garantiert seien, stellt der | |
Generalanwalt fest. | |
Derartige Eingriffe könnten zwar unter bestimmten Bedingungen | |
gerechtfertigt sein, etwa zum Schutz der öffentlichen Ordnung. Doch seien | |
die ungarischen Regeln zu allgemein. Und der Schwellenwert für Spenden von | |
nur rund 1.500 Euro pro Jahr seien angesichts der Schwere der Eingriffe | |
unverhältnismäßig niedrig. Das Urteil in dem Fall dürfte in einigen Wochen | |
fallen. | |
14 Jan 2020 | |
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[1] /Kommentar-Ungarns-Anti-NGO-Gesetz/!5514976 | |
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