| # taz.de -- Gerichtsentscheidung zum Paragraf 219a: Hoffentlich bald Klarheit | |
| > Das Bundesverfassungsgericht soll den Streit um den Paragrafen 219a | |
| > beenden. Dann gäbe es endlich Klarheit für Ärzt*innen und Frauen. | |
| Bild: „Stop war on women“ forderte diese Demonstrantin vor dem Gericht in G… | |
| Endlich. Nach mehr als zwei Jahren Kampf um den Paragrafen 219a, nach einer | |
| politischen Schmierenkomödie, nach einer Reform des Paragrafen und nach | |
| Urteilen, die zeigen, dass die Situation nach der Reform widersprüchlicher | |
| ist als zuvor – nach all dem soll nun endgültig entschieden werden, ob der | |
| Paragraf 219a Bestand haben soll. | |
| Dass der von der Großen Koalition geschlossene Kompromiss den Praxistest | |
| nicht bestehen würde, war absehbar, auch wenn die SPD das nicht wahrhaben | |
| wollte. Die Realität aber zeigt der Politik, wie schlimm die Lage | |
| tatsächlich ist: Ärzt*innen, die auf ihren Websites darüber informieren, | |
| dass und wie sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten, können weiter angezeigt | |
| werden. Sie können [1][als „Tötungsspezialisten“ diffamiert] werden. Sie | |
| können über Listen öffentlich an den Pranger gestellt werden. Aber sie | |
| können noch immer nicht selbst sachlich über eine Leistung informieren, die | |
| laut Weltgesundheitsorganisation zur medizinischen Grundversorgung gehört. | |
| Die Erleichterung darüber, dass das [2][Bundesverfassungsgericht nun | |
| endlich Klarheit] schaffen soll, könnte allerdings verfrüht sein. Denn wie | |
| diese Klarheit aussehen wird, ist nicht absehbar. Ebenso wenig, ob die | |
| Situation für Ärzt*innen und ungewollt schwangere Frauen hinterher besser | |
| sein wird als zuvor. Immer wieder gab es auch Gerichtsurteile, die | |
| zugunsten des Schutzes des „ungeborenen Lebens“ zutiefst frauenfeindlich | |
| waren. Als Mitte der 1970er Jahre die Fristenlösung kommen sollte, erklärte | |
| das Gericht diese für verfassungswidrig – gegen das Minderheitenvotum eines | |
| Richters und der einzigen weiblichen Richterin. 1992 kippte das Gericht | |
| einen Kompromiss des Parlaments, das Schwangerschaftsabbrüche unter | |
| Auflagen erlauben wollte. | |
| ## Es ist eine andere Zeit | |
| Immerhin: Diese Entscheidungen sind lange her. Die [3][Zeit ist eine | |
| andere], die Besetzung des Gerichts ebenso. Die Hoffnung ist da, dass das | |
| Gericht nicht starr an einem Frauenbild festhält, in dem Bevormundungen | |
| alltäglich sind – sondern anerkennt, dass zu einer modernen, | |
| gleichberechtigten Gesellschaft sowohl das Recht auf Informationsfreiheit | |
| als auch das Recht auf körperliche Selbstbestimmung unabdingbar dazu | |
| gehören. | |
| Der juristische Kampf um den 219a könnte bald beendet sein. Von der | |
| Entscheidung hängt nun ab, ob damit auch die politische Debatte um den | |
| Paragrafen beendet ist. | |
| 18 Dec 2019 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Geldstrafe-wegen-Paragraf-219a/!5643009 | |
| [2] /Verfassungsbeschwerde-zu-Paragraf-219a/!5651010 | |
| [3] /Schwangerschaftsabbrueche/!5640807 | |
| ## AUTOREN | |
| Patricia Hecht | |
| ## TAGS | |
| Schwerpunkt Paragraf 219a | |
| Schwerpunkt Abtreibung | |
| Schwerpunkt Paragraf 219a | |
| Schwerpunkt Paragraf 219a | |
| §219a | |
| Schwerpunkt Paragraf 219a | |
| Schwerpunkt Paragraf 219a | |
| Kristina Hänel | |
| ## ARTIKEL ZUM THEMA | |
| Sascha Lobo über den Paragrafen 219a: „Ich glaube an My body, my choice“ | |
| Der Autor und Blogger Sascha Lobo engagiert sich im Kampf gegen den | |
| Paragrafen 219a. Ein Gespräch über feministische Kämpfe und männliche | |
| Solidarität. | |
| Erneute Diskussion über Paragraf 219a: SPD will 219a nun doch abschaffen | |
| Noch kein Jahr alt ist die Reform des Paragrafen, der Werbung für | |
| Schwangerschaftsabbrüche verbietet. Nun schwenkt SPD-Frauenministerin | |
| Giffey um. | |
| Verfassungsklage gegen Paragraf 219a: Jetzt ist Karlsruhe am Zug | |
| Das Bundesverfassungsgericht soll über eine Klage zum Abtreibungsrecht | |
| entscheiden. Gerichtsinterne Manöver könnten dabei den Ausschlag geben. | |
| Verfassungsbeschwerde zu Paragraf 219a: „Schlicht frauenfeindlich“ | |
| Die Ärztin Bettina Gaber ist rechtskräftig verurteilt, weil sie über | |
| Abtreibungen informiert. Nun wendet sie sich an das | |
| Bundesverfassungsgericht. | |
| Prozess wegen Paragraf 219a: „Das versteht doch kein Mensch“ | |
| Trotz neuer Gesetzeslage wurde Kristina Hänel erneut für schuldig befunden. | |
| Die Ärztin hatte im Netz über Schwangerschaftsabbrüche informiert. | |
| Geldstrafe wegen Paragraf 219a: Das Wort „narkosefrei“ ist zu viel | |
| Das Kammergericht Berlin hat die Revision einer Berliner Ärztin gegen ihre | |
| Verurteilung verworfen. Sie ist damit rechtskräftig verurteilt. |