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# taz.de -- Gerichtsentscheidung zum Paragraf 219a: Hoffentlich bald Klarheit
> Das Bundesverfassungsgericht soll den Streit um den Paragrafen 219a
> beenden. Dann gäbe es endlich Klarheit für Ärzt*innen und Frauen.
Bild: „Stop war on women“ forderte diese Demonstrantin vor dem Gericht in G…
Endlich. Nach mehr als zwei Jahren Kampf um den Paragrafen 219a, nach einer
politischen Schmierenkomödie, nach einer Reform des Paragrafen und nach
Urteilen, die zeigen, dass die Situation nach der Reform widersprüchlicher
ist als zuvor – nach all dem soll nun endgültig entschieden werden, ob der
Paragraf 219a Bestand haben soll.
Dass der von der Großen Koalition geschlossene Kompromiss den Praxistest
nicht bestehen würde, war absehbar, auch wenn die SPD das nicht wahrhaben
wollte. Die Realität aber zeigt der Politik, wie schlimm die Lage
tatsächlich ist: Ärzt*innen, die auf ihren Websites darüber informieren,
dass und wie sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten, können weiter angezeigt
werden. Sie können [1][als „Tötungsspezialisten“ diffamiert] werden. Sie
können über Listen öffentlich an den Pranger gestellt werden. Aber sie
können noch immer nicht selbst sachlich über eine Leistung informieren, die
laut Weltgesundheitsorganisation zur medizinischen Grundversorgung gehört.
Die Erleichterung darüber, dass das [2][Bundesverfassungsgericht nun
endlich Klarheit] schaffen soll, könnte allerdings verfrüht sein. Denn wie
diese Klarheit aussehen wird, ist nicht absehbar. Ebenso wenig, ob die
Situation für Ärzt*innen und ungewollt schwangere Frauen hinterher besser
sein wird als zuvor. Immer wieder gab es auch Gerichtsurteile, die
zugunsten des Schutzes des „ungeborenen Lebens“ zutiefst frauenfeindlich
waren. Als Mitte der 1970er Jahre die Fristenlösung kommen sollte, erklärte
das Gericht diese für verfassungswidrig – gegen das Minderheitenvotum eines
Richters und der einzigen weiblichen Richterin. 1992 kippte das Gericht
einen Kompromiss des Parlaments, das Schwangerschaftsabbrüche unter
Auflagen erlauben wollte.
## Es ist eine andere Zeit
Immerhin: Diese Entscheidungen sind lange her. Die [3][Zeit ist eine
andere], die Besetzung des Gerichts ebenso. Die Hoffnung ist da, dass das
Gericht nicht starr an einem Frauenbild festhält, in dem Bevormundungen
alltäglich sind – sondern anerkennt, dass zu einer modernen,
gleichberechtigten Gesellschaft sowohl das Recht auf Informationsfreiheit
als auch das Recht auf körperliche Selbstbestimmung unabdingbar dazu
gehören.
Der juristische Kampf um den 219a könnte bald beendet sein. Von der
Entscheidung hängt nun ab, ob damit auch die politische Debatte um den
Paragrafen beendet ist.
18 Dec 2019
## LINKS
[1] /Geldstrafe-wegen-Paragraf-219a/!5643009
[2] /Verfassungsbeschwerde-zu-Paragraf-219a/!5651010
[3] /Schwangerschaftsabbrueche/!5640807
## AUTOREN
Patricia Hecht
## TAGS
Schwerpunkt Paragraf 219a
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§219a
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Kristina Hänel
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