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# taz.de -- Abtreibung und Paragraf 219a: Kein Ende in Sicht
> Sie ist das Gesicht des Kampfes gegen Paragraf 219a. Gewonnen hat sie ihn
> noch nicht: Im Dezember muss die Ärztin Kristina Hänel wieder vor
> Gericht.
Bild: Sie gibt nicht auf – Ärztin Kristina Hänel im Kampf gegen den umstrit…
Berlin taz | Die Ärztin [1][Kristina Hänel] muss am 12. Dezember wieder vor
Gericht erscheinen. Das teilte das Gießener Landgericht am Dienstag mit.
Sie soll gegen Paragraf 219a Strafgesetzbuch verstoßen haben. Dieser
verbietet „Werbung“ für den Abbruch der Schwangerschaft. Was Hänel
vorgeworfen wird: Auf ihrer Webseite informiert die Gießener Ärztin
ungewollt Schwangere darüber, dass und mit welchen Methoden sie
Abtreibungen durchführt.
Nach Paragraf 219a gilt das bereits als „Werbung“ für
Schwangerschaftsabbrüche. Die Verurteilung Hänels hatte im November 2017
für Empörung gesorgt, Aktivist*innen, aber auch Grüne, Linke, FDP und SPD
hatten die Abschaffung oder mindestens weitgehende Reform des Paragrafen
gefordert – die Union dagegen auf seinem Fortbestehen beharrt. Die Große
Koalition einigte sich schließlich auf einen Kompromiss: Seit einer
[2][Reform des Paragrafen Anfang des Jahres] dürfen Ärzt*innen darüber
informieren, dass sie Abbrüche vornehmen. Weiterführende Informationen
bleiben aber verboten.
Deshalb hatte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden, dass das
[3][Landgericht erneut verhandeln muss]. Dort war Hänel kurz vor der
Reform, im Oktober 2018, in zweiter Instanz verurteilt worden. Dieses
Urteil hatte das OLG aufgehoben, weil im deutschen Strafrecht der Grundsatz
gilt, dass im Fall einer geänderten Rechtslage für den oder die Angeklagte
das mildere Gesetz anzuwenden ist. Im Fall Hänel sei demnach der nach
Erlass des Urteils geänderte Paragraf anzuwenden, schrieb das OLG in einer
Pressemitteilung.
Einen Freispruch kann Hänel im Dezember nicht erwarten: Sie dürfte nun zwar
darüber informieren, dass sie Abbrüche durchführt. Nach wie vor erklärt
Hänel aber [4][auf ihrer Webseite], welche Varianten des Abbruchs in ihrer
Praxis möglich sind, wie diese ablaufen und welche Komplikationen möglich
sind. Daran wolle sie auch nichts ändern, sagte sie der taz.
„Ich werde Betroffenen diese wichtige Information nicht vorenthalten. Es
ist meine Pflicht, aufzuklären“, sagte Hänel der taz. Sie erwartet eine
erneute Verurteilung. „Der Prozess ist nur ein weiterer Schritt auf meinem
Weg zum Bundesverfassungsgericht“, sagte Hänel.
19 Nov 2019
## LINKS
[1] /Kristina-Haenel/!t5465353
[2] /Abstimmung-im-Bundestag/!5575168
[3] /Paragraf-219a-vor-dem-Oberlandesgericht/!5605274
[4] http://www.kristinahaenel.de/docs/Schwangerschaftsabbruch.pdf
## AUTOREN
Dinah Riese
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Kristina Hänel
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