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# taz.de -- Klagen ehemaliger Heimkinder: Lange Verfahren sind die Ausnahme
> Seit 2000 haben ehemalige Heimkinder fünf Anträge auf Opferentschädigung
> bei Bremer Gerichten gestellten. Nur einmal wurde der Klage stattgegeben.
Bild: Wer in erster Instanz scheitert und Revision einlegt, landet beim Landess…
Bremen taz | Fünf Anträge auf Entschädigung nach dem
Opferentschädigungsgesetz (OEG) sind seit 2000 von ehemaligen Heimkindern
an Bremer Gerichten gestellt worden. Das geht aus einer Antwort des Senats
auf eine Anfrage der Linken hervor. „In den 50er- und 60er-Jahren wurden
mehrere Hunderttausend Kinder in Heime und Psychiatrien eingewiesen“, heißt
es in der Anfrage. „In vielen der damaligen Heime waren seelische und
körperliche Misshandlungen an der Tagesordnung.“
Anlass für die Anfrage war [1][der „schockierende Fall“ von D.], sagte Jan
Restat, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Linksfraktion, der taz. Seit
neun Jahren kämpft D. um Anerkennung für den Missbrauch, der ihm vor vielen
Jahrzehnten als Heimkind angetan wurde. Sein Verfahren vor dem Bremer
Sozialgericht dauert an.
In Bremen können Anträge nach dem OEG nur gestellt werden, wenn die
Gewalttat hier stattgefunden hat. [2][Die Senatsantwort] benennt die zwei
einzig bekannten Fälle; in beiden wurde die Klage abgewiesen. Vor dem
Sozialgericht können weitere, abgelehnte Klagen landen, wenn die
Kläger*innen inzwischen in Bremen wohnen. Einer der insgesamt drei Klagen
wurde stattgegeben, eine vorzeitig zurückgezogen.
Ein Verfahren gegen das Land Nordrhein-Westfalen läuft noch – seit sechs
Jahren. „Bedenkt man, dass jedem Gerichtsverfahren ein Antragsverfahren von
zwei bis drei Jahren beim Versorgungsamt vorausging, dann liegen die
Verfahrenszeiten zwischen sechs und neun Jahren“, so Restat. „Dies ist für
die Betroffenen sehr belastend.“
Die anderen vom Senat genannten Verfahren dauerten zwei bis vier Jahre;
hinzu kommen das Antragsverfahren beim Bremer Amt für Versorgung und
Integration und eine etwaige Behandlung in zweiter Instanz.
Entgegen der Sorge der Linksfraktion endete kein Gerichtsverfahren
vorzeitig durch den Tod der Klagenden. Die Befürchtung beruhte auf den
Erfahrungen von D., die dieser bei seiner ehrenamtlichen Arbeit im Verein
ehemaliger Heimkinder gemacht hat.
„Wir sind mit der Beantwortung unserer Anfrage zufrieden“, sagt Jan Restat.
Dass es in Bremen bisher aber nur ein einziges positives Urteil zugunsten
der Antragsstellenden gab, zeige, wie schwer es ist, über das OEG einen
Ausgleich für die Misshandlungen in staatlich beauftragen Institutionen zu
bekommen.
20 Nov 2019
## LINKS
[1] /Entschaedigung-ehemaliger-Heimkinder/!5635928
[2] https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2019-11-13_Drs-20-164_5ffeb.…
## AUTOREN
Alina Götz
## TAGS
Die Linke Bremen
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Entschädigung
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sexueller Missbrauch
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