| # taz.de -- Konflikt zwischen Syrien und der Türkei: Arbeitsteilung unter Auto… | |
| > Statt die Aufmerksamkeit auf Erdoğans Verbrechen in Nordsyrien zu lenken, | |
| > spekulieren manche in der EU lieber über die Nato-Beistandspflicht. | |
| Bild: Soldaten der Freien Syrischen Armee trainieren Anfang Oktober für ihren … | |
| Als „außerirdisch“ hat Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn beim | |
| Brüsseler Treffen mit seinen EU-AmtskollegInnen selbst die Vorstellung | |
| bezeichnet, die Nato könnte über den Beistandsartikel 5 ihres Vertrags in | |
| einen Krieg ihres Mitgliedes Türkei mit Syrien hineingezogen werden. Warum | |
| Asselborn als Erster und bislang Einziger über ein solches Szenario | |
| überhaupt öffentlich spekuliert, bleibt sein Geheimnis. Denn es ist in der | |
| Tat völlig unrealistisch. | |
| Die Türkei verstößt [1][mit ihrem völkerrechtswidrigen Krieg gegen die | |
| kurdischen StaatsbürgerInnen Syriens] auf syrischem Territorium nicht nur | |
| gegen die Charta der Vereinten Nationen, sondern auch gegen den | |
| Nato-Vertrag. Die syrische Regierung von Präsident Assad darf zur Abwehr | |
| der völkerrechtswidrigen Invasion der Türkei und zum Schutz ihrer | |
| kurdischen StaatsbürgerInnen unter Berufung auf das | |
| Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der UNO-Charta legitimerweise | |
| militärische Mittel einsetzen. | |
| Sie dürfte sogar andere Länder um militärischen Beistand bitten. Das wäre �… | |
| außer vielleicht in der wilden Fantasie des türkischen Präsident Erdoğan – | |
| kein bewaffneter Angriff Syriens auf das Nato-Mitglied Türkei, der die | |
| Voraussetzungen der Beistandspflicht nach Artikel 5 des Nato-Vertrags | |
| erfüllen würde. Selbst dann nicht, wenn [2][die syrischen Streitkräfte bei | |
| der Abwehr der Invasion] militärische Ziele auf türkischem Territorium | |
| beschießen oder dieses Territorium zeitweise betreten würden. | |
| Nach einer ersten Phase der militärischen Selbstverteidigung müsste die | |
| Regierung Assad nach den Regeln des Völkerrechts dann den | |
| UNO-Sicherheitsrat um Beistand anrufen. So weit wird es allerdings mit | |
| größter Wahrscheinlichkeit nicht kommen. Die syrischen Streitkräfte werden | |
| voraussichtlich nicht einmal aktiv gegen die ihnen überlegenen türkischen | |
| Invasionstruppen vorgehen, um diese in die Türkei zurückzudrängen, sondern | |
| sich auf den Versuch beschränken, den weiteren Vormarsch dieser Truppen zu | |
| stoppen | |
| ## Die Vertreibung der kurdischen Bevölkerung | |
| Zudem werden Assads Soldaten bestrebt sein, zunächst diejenigen Gebiete | |
| unter ihre Kontrolle bringen, aus denen die Kurden seit Beginn der | |
| türkischen Invasion bereits vertrieben wurden oder geflohen sind. Es würde | |
| nicht überraschen, wenn die türkischen Invasionstruppen weitere, derzeit | |
| von ihnen besetzte Gebiete zu einem späteren Zeitpunkt an die syrischen | |
| Streitkräfte übergeben würden. | |
| Auf diese Weise sorgen Erdoğan und Assad – ob abgesprochen oder nicht – | |
| arbeitsteilig für die [3][weitgehende Vertreibung der kurdischen | |
| Bevölkerung aus Nordsyrien] und für das Ende ihrer demokratischen | |
| Selbstverwaltung. Das wird die extremistischen Kräfte unter den KurdInnen | |
| in der Türkei, im Irak und auch in der Diaspora in den EU-Staaten stärken. | |
| Asselborn hätte die mediale Aufmerksamkeit beim EU-Außenministertreffen | |
| besser nutzen sollen, um auf diese dramatischen Folgen der Verbrechen des | |
| Nato-Mitglieds Türkei aufmerksam zu machen, anstatt über eine | |
| Beistandspflicht der Allianz für diese Verbrechen zu spekulieren. | |
| 15 Oct 2019 | |
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| ## AUTOREN | |
| Andreas Zumach | |
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