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# taz.de -- Weibliche Genitalverstümmelung: Wissenslücken und Tabus
> LehrerInnen oder Hebammen müssen schon in der Ausbildung über Dimension
> und Bedeutung weiblicher Verstümmelung geschult werden.
Bild: Großer Schmerz: Ein Mädchen weint nach der Beschneidung
Die Feststellung ist so schlicht wie entsetzlich: Weibliche
Genitalverstümmelung ist kein Phänomen, das vereinzelt [1][in ein paar weit
entfernten Ländern] passiert. Sondern eines, das Mädchen und Frauen in
vermutlich jeder deutschen Großstadt betrifft. Mehr als 70.000
genitalverstümmelte Frauen leben in Deutschland, knapp 18.000 hierzulande
lebende Mädchen sind davon bedroht.
Und dennoch läuft die schwere Menschenrechtsverletzung weitgehend unter dem
Radar der Öffentlichkeit. Zum einen, weil das Thema in den betroffenen
Diaspora-Communitys ein enormes Tabu ist. Und zum anderen, weil auch bei
AnsprechpartnerInnen in Deutschland große Wissenslücken bestehen:
LehrerInnen, ÄrztInnen, PolizistInnen oder Hebammen sind selten darin
geschult, mit genitalverstümmelten Frauen respektvoll und medizinisch
angemessen umzugehen und bedrohte Mädchen vor dem grausamen Ritual zu
schützen.
Der Ansatz der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes, mit
MultiplikatorInnen aus den Communitys zu arbeiten, um sowohl diese als auch
die AnsprechpartnerInnen in Deutschland über die Eingriffe und deren Folgen
aufzuklären, erscheint daher naheliegend. Dennoch sollte sich die
Bundesregierung nicht darauf ausruhen, dass
[2][Nichtregierungsorganisationen die Arbeit] übernehmen, den betroffenen
Mädchen und Frauen den Alltag zu erleichtern oder sie [3][vor drohender
Verstümmelung zu schützen.] Auch der deutsche Staat steht hier in der
Pflicht.
So braucht es mehr Geld, um Aufklärungsprojekte langfristig zu sichern.
Zudem müssen LehrerInnen oder Hebammen schon in der Ausbildung über
Dimension und Bedeutung weiblicher Verstümmelung geschult werden. Und
schließlich gilt dasselbe für die Justiz: Denn bislang werden drohende
Verstümmelungen als Asylgrund oft mit der Begründung abgelehnt, in einer
anderen Region ihres Heimatlandes seien die Mädchen ja geschützt – doch das
ist selten der Fall. Weibliche Genitalverstümmelung ist als
geschlechtsspezifischer Asylgrund anerkannt. Als solcher muss er in der
Realität auch greifen.
11 Oct 2019
## LINKS
[1] /Projekt-zum-Schutz-junger-Maedchen/!5569222
[2] /Genitalverstuemmelung-in-Deutschland/!5567553
[3] /Genitalverstuemmelung-bei-Frauen/!5275395
## AUTOREN
Patricia Hecht
## TAGS
Genitalverstümmelung
Terre des Femmes
Menschenrechte
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Genitalverstümmelung
Beschneidung
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