# taz.de -- Entscheidung des Verfassungsgerichts: AfD-Abgeordneter scheitert | |
> Petr Bystron hatte ein Foto aus der Wahlkabine veröffentlicht und war | |
> dafür abgemahnt worden. Seine Klage dagegen wurde nun abgewiesen. | |
Bild: AfD-Abgeordneter Petr Bystron auf einer Plenarsitzung des Deutschen Bunde… | |
KARLSRUHE taz | Der [1][AfD-Abgeordnete Petr Bystron] ist in der | |
Stimmzettel-Affäre mit einer Organklage gegen den Bundestag gescheitert. Er | |
hätte gegen ein von Bundestagspräsident Schäuble verhängtes Ordnungsgeld | |
zuerst Einspruch erheben müssen, so das Bundesverfassungsgericht. | |
Im März 2018 wurde Angela Merkel im Bundestag erneut als Kanzlerin gewählt. | |
Der AfD-Abgeordnete Bystron hatte dabei in der Wahlkabine ein Foto seiner | |
Nein-Stimme gemacht und auf Twitter veröffentlicht. Überschrift: „Nicht | |
meine Kanzlerin“. | |
Daraufhin verhängte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) ein | |
Ordnungsgeld in Höhe von 1000 Euro gegen Bystron. Der Abgeordnete habe den | |
Grundsatz der Geheimhaltung der Wahl missachtet und dadurch die Ordnung und | |
die Würde des Bundestags schwerwiegend verletzt. | |
Gegen das Ordnungsgeld rief Bystron das Bundesverfassungsgericht an. Es | |
gehöre zum freien Mandat, dass er (auch durch Fotos) mit seinen Wählern | |
kommuniziere. So etwas dürfe nicht mit Ordnungsgeld sanktioniert werden. | |
## „Gelegenheit zur Reflexion“ | |
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgericht lehnte die Organklage nun | |
aber in einem an diesem Dienstag veröffentlichten Beschluss ab. Bystrons | |
Klage sei unzulässig, weil ihm schon das „Rechtsschutzbedürfnis“ fehle. D… | |
AfD-Abgeordnete hätte gegen die Entscheidung Schäubles zuerst einen | |
förmlichen „Einspruch“ einlegen müssen, über den dann der Bundestag im | |
Plenum abgestimmt hätte. | |
Bystron hatte den Einspruch für überflüssig gehalten. Angesichts der | |
[2][Mehrheitsverhältnisse im Bundestag] wäre ein Einspruch „aussichtslos“ | |
und die Abstimmung im Plenum eine „bloße Förmelei“ gewesen, so sein | |
Argument. | |
Das wies das Bundesverfassungsgericht nun in einem parlaments-rechtlichen | |
Grundsatzbeschluss zurück. Weil über den Einspruch erst am nächsten | |
Sitzungstag entschieden werde, habe der Bundestag „Gelegenheit zur | |
Reflexion“, so dass durchaus eine echte Kontrollmöglichkeit bestehe. | |
8 Oct 2019 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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