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# taz.de -- Mietzuschüsse in Berlin: Bisschen mehr vom Amt
> Die Mietzuschüsse werden erneut erhöht. Sozialsenatorin Elke Breitenbach
> warnt: Die steigenden Mieten wird das nicht ausgleichen können.
Bild: Nur wer innerhalb der Richtwerte liegt, bekommt die Kosten übernommen
Berlin taz | Von Berlins steigenden Mieten sind Menschen, die
Sozialleistungen beziehen, besonders betroffen. Die Zuschüsse zu den
Mietkosten werden nun zum 1. Oktober leicht angehoben, je nach Größe der
Bedarfsgemeinschaft um 3 bis 7 Prozent. Zu Jahresbeginn 2018 waren die
Richtwerte [1][bereits deutlich erhöht worden], weshalb nun rund zwei
Drittel der Mieten von Hartz-IV-Bezieher:innen auch tatsächlich übernommen
werden. Vorher lag mehr als die Hälfte der Mieten über den Richtwerten.
„Wir wollen, dass Menschen, die Transferleistungen erhalten, in ihren
Wohnungen bleiben können, wir wollen die Vielfalt in Berlins Bezirken
erhalten“, sagte Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) am Freitag bei
der Vorstellung der neuen Regelungen. Es gehe auch darum, Wohnungslosigkeit
zu vermeiden oder Menschen aus der Wohnungslosigkeit herauszuholen – die
Unterbringung in Wohnungslosenunterkünften ist für das Land nicht zuletzt
auch ein erheblicher Kostenfaktor.
Neben der Erhöhung der Richtwerte treten deswegen zum 1. Oktober weitere
Maßnahmen in Kraft: Während bei der Vermittlung von bislang wohnungslosen
Menschen die Bruttokaltmiete der neuen Wohnung den Richtwert schon jetzt um
bis zu 20 Prozent überschreiten darf, soll dieser Wert für Familien ab fünf
Personen künftig weiter angehoben werden – sie haben es auf dem
Wohnungsmarkt besonders schwer, [2][geeignete Wohnungen zu finden], deren
Miete übernommen wird. Künftig darf die Miete hier deswegen um bis zu 50
Prozent über dem liegen, was die Jobcenter im Regelfall bezahlen.
Liegt ein Härtefall vor, darf die Bruttokaltmiete bis zu 10 Prozent über
dem Richtwert liegen. Das gilt bislang für Alleinerziehende und Schwangere,
Menschen über 60 oder Menschen, die enge Angehörige pflegen. Künftig soll
die Härtefallregelung nicht mehr nur bei der Pflege naher Verwandter,
sondern auch bei der anderer Menschen aus dem Umfeld gelten.
Neu ist außerdem eine Regelung, die der Senat Klimabonus nennt: Zieht eine
Sozialleistungsempfängerin in eine energetisch sanierte Wohnung, darf deren
Miete ebenfalls höher liegen als der vorgeschriebene Richtwert. Bei einer
Person beträgt dieser Bonus 31 Euro. Durch Einsparungen bei den Heizkosten
würden diese Erhöhungen ausgeglichen.
Rund 325.000 Bedarfsgemeinschaften in Berlin erhalten aktuell Leistungen
für Unterkunft und Heizung. Wer als Hartz-IV-Empfänger in einer Wohnung
lebt, deren Miete über den Richtwerten liegt, muss nach einem halben Jahr
die Kosten senken. Um einen Umzug zu vermeiden, der bei den aktuellen
Mieten höchstwahrscheinlich in schlecht versorgte Gebiete am Stadtrand
führen würde, überbrücken viele die Differenz aus eigener Tasche, also aus
dem ohnehin mehr als knapp bemessenen Regelsatz. Das führe in vielen Fällen
in eine Schuldenspirale, erläuterte Breitenbach am Freitag.
Dass mittlerweile mehr Mieten von den Richtwerten umfasst werden und
dementsprechend auch die [3][Zahl der Zwangsumzüge] zurückgegangen ist –
2017 waren es noch 481, im ersten Halbjahr 2019 lag ihre Zahl bei 128 –
wertete die Senatorin als Erfolg. Dennoch: „Wenn die Mieten weiter so
ansteigen, werden wir das nicht durch Anpassungen auffangen können.“
27 Sep 2019
## LINKS
[1] /Zwangsumzuege-in-Berlin/!5527440
[2] /Wohnungsvermittlung-fuer-Gewaltopfer/!5621085
[3] /Hartz-IV-Zwangsumzuege/!5127768
## AUTOREN
Malene Gürgen
## TAGS
Sozialhilfe
Mietenpolitik
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