# taz.de -- Mietzuschüsse in Berlin: Bisschen mehr vom Amt | |
> Die Mietzuschüsse werden erneut erhöht. Sozialsenatorin Elke Breitenbach | |
> warnt: Die steigenden Mieten wird das nicht ausgleichen können. | |
Bild: Nur wer innerhalb der Richtwerte liegt, bekommt die Kosten übernommen | |
BERLIN taz | Von Berlins steigenden Mieten sind Menschen, die | |
Sozialleistungen beziehen, besonders betroffen. Die Zuschüsse zu den | |
Mietkosten werden nun zum 1. Oktober leicht angehoben, je nach Größe der | |
Bedarfsgemeinschaft um 3 bis 7 Prozent. Zu Jahresbeginn 2018 waren die | |
Richtwerte [1][bereits deutlich erhöht worden], weshalb nun rund zwei | |
Drittel der Mieten von Hartz-IV-Bezieher:innen auch tatsächlich übernommen | |
werden. Vorher lag mehr als die Hälfte der Mieten über den Richtwerten. | |
„Wir wollen, dass Menschen, die Transferleistungen erhalten, in ihren | |
Wohnungen bleiben können, wir wollen die Vielfalt in Berlins Bezirken | |
erhalten“, sagte Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) am Freitag bei | |
der Vorstellung der neuen Regelungen. Es gehe auch darum, Wohnungslosigkeit | |
zu vermeiden oder Menschen aus der Wohnungslosigkeit herauszuholen – die | |
Unterbringung in Wohnungslosenunterkünften ist für das Land nicht zuletzt | |
auch ein erheblicher Kostenfaktor. | |
Neben der Erhöhung der Richtwerte treten deswegen zum 1. Oktober weitere | |
Maßnahmen in Kraft: Während bei der Vermittlung von bislang wohnungslosen | |
Menschen die Bruttokaltmiete der neuen Wohnung den Richtwert schon jetzt um | |
bis zu 20 Prozent überschreiten darf, soll dieser Wert für Familien ab fünf | |
Personen künftig weiter angehoben werden – sie haben es auf dem | |
Wohnungsmarkt besonders schwer, [2][geeignete Wohnungen zu finden], deren | |
Miete übernommen wird. Künftig darf die Miete hier deswegen um bis zu 50 | |
Prozent über dem liegen, was die Jobcenter im Regelfall bezahlen. | |
Liegt ein Härtefall vor, darf die Bruttokaltmiete bis zu 10 Prozent über | |
dem Richtwert liegen. Das gilt bislang für Alleinerziehende und Schwangere, | |
Menschen über 60 oder Menschen, die enge Angehörige pflegen. Künftig soll | |
die Härtefallregelung nicht mehr nur bei der Pflege naher Verwandter, | |
sondern auch bei der anderer Menschen aus dem Umfeld gelten. | |
Neu ist außerdem eine Regelung, die der Senat Klimabonus nennt: Zieht eine | |
Sozialleistungsempfängerin in eine energetisch sanierte Wohnung, darf deren | |
Miete ebenfalls höher liegen als der vorgeschriebene Richtwert. Bei einer | |
Person beträgt dieser Bonus 31 Euro. Durch Einsparungen bei den Heizkosten | |
würden diese Erhöhungen ausgeglichen. | |
Rund 325.000 Bedarfsgemeinschaften in Berlin erhalten aktuell Leistungen | |
für Unterkunft und Heizung. Wer als Hartz-IV-Empfänger in einer Wohnung | |
lebt, deren Miete über den Richtwerten liegt, muss nach einem halben Jahr | |
die Kosten senken. Um einen Umzug zu vermeiden, der bei den aktuellen | |
Mieten höchstwahrscheinlich in schlecht versorgte Gebiete am Stadtrand | |
führen würde, überbrücken viele die Differenz aus eigener Tasche, also aus | |
dem ohnehin mehr als knapp bemessenen Regelsatz. Das führe in vielen Fällen | |
in eine Schuldenspirale, erläuterte Breitenbach am Freitag. | |
Dass mittlerweile mehr Mieten von den Richtwerten umfasst werden und | |
dementsprechend auch die [3][Zahl der Zwangsumzüge] zurückgegangen ist – | |
2017 waren es noch 481, im ersten Halbjahr 2019 lag ihre Zahl bei 128 – | |
wertete die Senatorin als Erfolg. Dennoch: „Wenn die Mieten weiter so | |
ansteigen, werden wir das nicht durch Anpassungen auffangen können.“ | |
27 Sep 2019 | |
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## AUTOREN | |
Malene Gürgen | |
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