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# taz.de -- Jens Spahns Studie zu Abtreibungen: Die Ausschreibung ist online
> Die Studie zu „seelischen Folgen“ eines Schwangerschaftsabbruchs hat
> bereits für Wirbel gesorgt. Jetzt wird sie konkret.
Bild: Gesundheitsminister Jens Spahn
Berlin taz | Das Gesundheitsministerium plant eine bundesweite
Bestandsaufnahme der medizinischen Versorgungssituation zur Durchführung
eines Schwangerschaftsabbruchs. Das geht [1][aus der Ausschreibung] zur
umstrittenen [2][Studie von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zu
den „seelischen Folgen“ eines Schwangerschaftsabbruchs] hervor, die nun
online ist. Spahn hatte die Neuregelung des Paragrafen 219a Anfang des
Jahres zum Anlass genommen, eine solche Studie auf den Weg zu bringen. Der
Paragraf verbietet es ÄrztInnen auch nach der Neuregelung, auf ihren
Webseiten ausführlich darüber zu informieren, ob und wie sie
Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
Spahns Vorhaben war auf [3][heftige Kritik] gestoßen. Zum einen, weil die
Studie, für die 5 Millionen Euro bereitgestellt werden, im Entwurf der
MinisterInnen zur Neuregelung des Paragrafen gar nicht erwähnt und eher
durch die Hintertür eingebracht worden war. Zum anderen, weil
wissenschaftlich widerlegt ist, dass Frauen von Abtreibungen krank werden
und etwa schwere Depressionen bekommen. Solche Studien folgten dem
„Populismus der sogenannten Lebensschutzbewegung“, hatte etwa die
frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bundestag, Ulle Schauws,
gesagt.
Nun hat das Ministerium zumindest teilweise auf die Kritik reagiert. Zwar
soll die Studie noch immer untersuchen, inwiefern es Hinweise auf einen
Zusammenhang zwischen der Entwicklung von „psychischen Störungen“ und dem
Erleben eines Schwangerschaftsabbruchs gibt. Das ursprüngliche
Forschungsvorhaben wurde dabei allerdings von Frauen, die eine ungewollte
Schwangerschaft abbrechen, auf Frauen, die eine ungewollte Schwangerschaft
austragen, ausgedehnt.
Zudem soll es sowohl eine vollständige bundesweite Bestandsaufnahme der
aktuellen Beratungs- und Unterstützungsangebote geben, die Frauen vor und
nach Abbrüchen zur Verfügung stehen, als auch eine vollständige bundesweite
Bestandsanalyse der medizinischen Versorgungssituation zur Durchführung
eines Schwangerschaftsabbruchs. Kriterien sind dabei unter anderem die
regionale Verteilung von ÄrztInnen und Kliniken, die Abbrüche durchführen.
Ziel der Studie sei es, „Erkenntnisse zu maßgeblichen Einflussfaktoren auf
das Erleben und die Verarbeitung einer ungewollten Schwangerschaft, zur
Versorgungssituation und zu den Bedarfen betroffener Frauen“ zu erlangen,
so das Gesundheitsministerium.
Die Sozialwissenschaftlerin Kirsten Achtelik, die zur sogenannten
Lebensschutzbewegung arbeitet, sagte der taz, sie gehe davon aus, dass der
öffentliche und zivilgesellschaftliche Druck dazu geführt habe, dass die
Studie nun deutlich breiter aufgestellt sei als ursprünglich geplant. „Wenn
das Modul zur medizinischen Situation sauber durchgeführt wird, wissen wir
2023 eine ganze Menge mehr zur Versorgungslage in Fällen ungewollter
Schwangerschaft“, sagte sie. Dennoch müssten Verbände und
Frauenrechtsorganisationen weiter ein Auge darauf haben, wie die Studie
durchgeführt werde.
Bis Mitte November können Hochschulen oder andere Forschungseinrichtungen
Anträge auf die Fördermittel stellen. Die Auswahl erfolgt laut
Gesundheitsministerium in offenem Wettbewerb unter Hinzuziehung externer
ExpertInnen. Interessant werde unter anderem, so Achtelik, welche
ExpertInnen für diese Aufgabe ins Boot geholt würden. Die Projekte sollen
in der ersten Jahreshälfte 2020 starten und bis zu drei Jahre laufen.
12 Sep 2019
## LINKS
[1] https://bit.ly/2mdMMEI
[2] /Nach-Reformvorschlag-fuer-Paragraf-219a/!5566994
[3] /Plaene-des-Gesundheitsministers/!5569100
## AUTOREN
Patricia Hecht
## TAGS
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