# taz.de -- Urteil zu AfD-Wahllisten in Sachsen: 30 Kandidaten dürfen antreten | |
> Der sächsische Verfassungsgerichtshof entscheidet, dass bei der | |
> Landtagswahl 30 AfDler antreten können – und bestätigt die vorherige | |
> Entscheidung im Eilverfahren. | |
Bild: Landgericht Sachsen: Hier sitzt auch der sächsische Verfassungsgerichtsh… | |
Leipzig dpa | Sachsens AfD darf mit 30 Listenkandidaten bei der | |
Landtagswahl am 1. September antreten. Das entschied der sächsische | |
Verfassungsgerichtshof in Leipzig am Freitag. | |
Demnach war die Entscheidung des Landeswahlausschusses von Anfang Juli | |
rechtswidrig, nur 18 Kandidaten der ursprünglich 61 Plätze umfassenden | |
Landesliste zuzulassen. | |
Die Leipziger Richter bestätigten damit ihre Entscheidung zu Eilanträgen | |
vom 25. Juli. Damals hatten sie die Listenplätze 19 bis 30 vorläufig | |
genehmigt. Dabei wiesen sie darauf hin, dass die Entscheidung des | |
Landeswahlausschusses nach vorläufiger Bewertung „mit hoher | |
Wahrscheinlichkeit rechtswidrig“ sei. | |
Der Landeswahlausschuss hatte seine Entscheidung unter anderem damit | |
begründet, dass die AfD ihre Kandidaten auf zwei Parteitagen mit zwei | |
verschiedenen Versammlungsleitern wählte und das anfangs beschlossene | |
Wahlverfahren später änderte. | |
Die ersten 30 Plätze der Liste wurden in einem Einzelwahlverfahren | |
bestimmt, danach wählte die AfD aus Zeitgründen im Block. Der Wahlausschuss | |
sah so die Chancengleichheit der Kandidaten nicht gewährleistet. | |
Die AfD hatte bereits vor der Entscheidung damit gerechnet, dass die | |
Leipziger Verfassungsrichter nicht die gesamte Liste zulassen würden. | |
Parteichef Jörg Urban hatte für diesen Fall bereits eine [1][Beschwerde | |
beim Wahlprüfungsausschuss] des sächsischen Landtages angekündigt. Einen | |
zweiten Gang vor das Bundesverfassungsgericht schloss er aber aus. | |
16 Aug 2019 | |
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