# taz.de -- Urteil zu Zigaretten im Supermarkt: Handel darf Gruselfotos verstec… | |
> Nichtraucher wollen verbieten lassen, dass Ekelbilder auf den Schachteln | |
> im Automaten verdeckt sind. Aber es gibt erneut eine Schlappe vor | |
> Gericht. | |
Bild: Sollen immer beim Kauf sichtbar sein: Schockbilder auf Zigaretten | |
München dpa | Supermärkte müssen die Ekelbilder auf Zigarettenschachteln | |
auch künftig nicht für sämtliche Kunden sichtbar an der Kasse präsentieren. | |
Das Oberlandesgericht München wies am Donnerstag eine Klage der Initiative | |
Pro Rauchfrei ab, mit der zwei Edeka-Geschäften verboten werden wollte, die | |
gruseligen Fotos von Krebsgeschwüren, faulen Zähnen und schwarzen Lungen im | |
Verkaufsautomaten zu verdecken. „Wir meinen, dass die Klage nicht begründet | |
ist“, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Müller am Donnerstag. | |
Es war die zweite Niederlage des Nichtrauchervereins: Vor einem Jahr hatte | |
schon das Landgericht München in der ersten Instanz die Klage abgewiesen. | |
Nächste Etappe wird der Bundesgerichtshof in Karlsruhe sein: Pro Rauchfrei | |
will den Streit durch alle Instanzen durchfechten, notfalls bis zum | |
Europäischen Gerichtshof, wie der Vorsitzende Siegfried Ermer nach dem | |
Urteil sagte. | |
Eigentliches Ziel von Pro Rauchfrei ist, den Zigarettenverkauf in Automaten | |
grundsätzlich zu verbieten. „Deutschland ist das einzige Land, in dem es | |
überhaupt noch Zigarettenautomaten gibt“, sagte Ermer. | |
Die EU-Tabakrichtlinie schreibt vor, dass auf Zigarettenpackungen große | |
abschreckende Fotos gezeigt werden müssen. Zusammen mit Warnungen wie | |
„Rauchen ist tödlich“ müssen diese Bilder mindestens zwei Drittel der | |
Fläche auf den Vorder- und Rückseiten der Packungen einnehmen. In vielen | |
Supermärkten sind die Fotos im Verkaufsautomaten aber verdeckt. | |
## Im Moment des Kaufs müssen Ekelbilder sichtbar sein | |
Die Richter am OLG argumentierten ähnlich wie das Landgericht vor einem | |
Jahr: Die Schockbilder müssen im Moment des Kaufs auf der | |
Zigarettenschachtel zu sehen sein – doch der Automat an der Supermarktkasse | |
ist demnach nicht Teil der Verpackung, sondern eine „Verkaufsmodalität“, | |
also das Bereithalten der Zigaretten für den Verkauf. | |
Das sehen die Kläger anders: „Das ist kein Bereithalten, sondern ein | |
Verstecken der Zigarettenschachteln in diesen Automaten“, sagte der Pro | |
Rauchfrei-Anwalt Marc Pütz-Poulalion. Er verwies darauf, dass Supermärkte | |
Schnapsflaschen für jedermann sichtbar in durchsichtigen Glaskästen | |
präsentieren. „Es besteht überhaupt kein Grund, die Ware zu verstecken.“ | |
Die Richter folgten dem nicht: „Nach dem Wortlaut besteht lediglich das | |
Verbot, die auf der Packung befindlichen Warnhinweise zu verdecken“, | |
verwies Richter Müller auf die Rechtsvorschriften. | |
Richter und Klägeranwälte stritten im Gerichtssaal, welche Handlungen zum | |
Akt des Einkaufens gehören: schon das Drücken der Auswahltaste des | |
Zigarettenautomaten oder lediglich der Moment des Bezahlens, in dem der | |
Kaufvertrag zustande kommt. | |
## „Kungelei mit der Tabakindustrie“ | |
Nach Einschätzung des Gerichts werden den Käufern auch keine wesentlichen | |
Informationen vorenthalten, wenn sie die Gruselfotos erst vor dem Bezahlen | |
zu sehen bekommen. Das sei ausreichend, sagte Müller – „auch wenn es sich | |
nur um einen sehr kurzen Moment handelt“. | |
Der Pro Rauchfrei-Vorsitzende Ermer warf nach dem Urteil der deutschen | |
Politik Kungelei mit der Tabakindustrie vor: „Man muss in Deutschland um | |
den Gesundheitsschutz kämpfen bis aufs Letzte. Es wird mit Paragrafen | |
versucht, den Gesundheitsschutz im Rahmen der industriellen Interessen | |
kleinzuhalten.“ | |
25 Jul 2019 | |
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