# taz.de -- Ermittlungen nach Heß-Marsch: Heß-Gegner als Kriminelle? | |
> Die Polizei ermittelte gegen Nazigegner wegen Bildung einer kriminellen | |
> Vereinigung. Die Staatsanwaltschaft verfolgt nur noch Landfriedensbruch. | |
Bild: Gegenproteste gegen den Heß-Marsch 2017 in Berlin | |
Berlin taz | Zwei Jahre nach einem Vorfall in Zusammenhang mit Protesten | |
gegen den neonazistischen [1][Rudolf-Heß-Marsch] im [2][August 2017] | |
ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen 34 Personen wegen schweren | |
Landfriedensbruchs. Das bestätigte eine Sprecherin auf Anfrage der taz. | |
Die Gruppe war [3][auf Fahrrädern unterwegs nach Spandau], als sie in der | |
Charlottenburger Otto-Suhr-Allee auf einen Werbestand der AfD für die | |
Bundestagswahl stieß. Dabei sei es zu Rangeleien gekommen und der Stand sei | |
umgekippt. So sagen es an dem Vorfall Beteiligte in einer Stellungnahme, | |
die das Berliner Bündnis gegen Rechts (BBgR) am Mittwoch veröffentlichte. | |
An der Auseinandersetzung sei eine „Handvoll Fahrradfahrer*innen“ beteiligt | |
gewesen. Die AfD Charlottenburg-Wilmersdorf sprach am Tag des Vorfalls von | |
„30 Antifaschist*Innen“, die ihren Stand attackiert und „die Verteilung v… | |
Flyern verhindert“ hätten. Kurz nach dem Aufeinandertreffen, an dem auch | |
ein Zivilpolizist beteiligt gewesen sein soll, wurden die Linken von der | |
Polizei festgesetzt und ihre Daten aufgenommen. | |
Einige von ihnen, der BbgR-Sprecher spricht von „zwei oder drei Personen“, | |
sollen nun über ein Auskunftsersuchen beim Bundeszentralregister erfahren | |
haben, dass sie „im polizeilichen Informationssystem des Bundeskriminalamts | |
mit dem Vermerk ‚Politisch motivierte Kriminalität – links‘ geführt | |
werden“. Der angegebene Grund: „Paragraf 129 Bildung einer kriminellen | |
Vereinigung“. Vermutet wird, das dies auch bei den anderen Personen der | |
Fall ist. | |
Der Paragraph stellt allein die Zurechnung zu einer Gruppe unter Strafe und | |
gilt Kritikern als Schnüffelparagraph, der er als Legitimation zur | |
Totalüberwachung von Personen genutzt werden kann. | |
## Kontrollen am Flughafen | |
Laut BBgR hatte der Eintrag Folgen für die Betroffenen: „Einigen wurde in | |
den letzten Monaten der Zutritt zu Behörden verwehrt. Eine Person wollte | |
ehrenamtlich arbeiten und wurde aufgrund des Eintrags abgelehnt. Mehrere | |
wollten in den Urlaub und wurden am Flughafen länger festgehalten.“ | |
Die Einträge sollen auf das Berliner LKA zurückgehen und über das | |
länderübergreifende Informationssystem Inpol für alle Polizeibehörden | |
abrufbar sein. Inzwischen hat die Polizei ihre Ermittlungen eingestellt, | |
wie sie auf Anfrage der taz mitteilte. Die Einträge, die so etwas wie den | |
Anfangsverdacht der Polizei darstellen, sind aber wohl dennoch nicht | |
gelöscht. | |
Bei der Staatsanwaltschaft, die die Ermittlungen wegen schweren | |
Landfriedensbruchs übernommen hat, wird nicht wegen des Vorwurf der Bildung | |
einer kriminellen Vereinigung ermittelt. „Paragraph 129 ist derzeit nicht | |
der Tatvorwurf“, heißt es. | |
Aus einer der taz vorliegenden bislang unveröffentlichten Anfrage der | |
Linken-Abgeordneten Niklas Schrader und Anne Helm zu „Ermittlungs- und | |
Strafverfahren nach §129“ geht hervor, dass die Staatsanwaltschaft Berlin | |
und die Generalstaatsanwaltschaft seit 2017 in zwölf Verfahren nach §129 | |
ermitteln; ein Fall aus dem August 2017 ist nicht darunter. | |
31 Jul 2019 | |
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## AUTOREN | |
Erik Peter | |
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