# taz.de -- Druck vom Bundeskartellamt: Amazon netter zu Händlern | |
> Auf Druck des Bundeskartellamts passt Amazon seine Geschäftsbedingungen | |
> für Händler an. Jetzt ermittelt die EU-Kommission gegen den Konzern. | |
Bild: Kaum ist die eine Untersuchung des Versandriesen vorüber, soll die näch… | |
Der [1][Onlinehändler Amazon] ändert auf Druck des Bundeskartellamts seine | |
Geschäftsbedingungen für Händler – im Gegenzug [2][stellt die Behörde ihre | |
Ermittlungen in der Sache ein]. „Für die auf den Amazon-Marktplätzen | |
tätigen Händler haben wir mit unserem Verfahren weltweit weitreichende | |
Verbesserungen erwirkt“, teilte der Präsident des Bundeskartellamts, | |
Andreas Mundt, am Mittwoch mit. | |
Dabei geht es unter anderem um die Kündigung und die Sperrung von Konten, | |
einen Punkt, den zahlreiche Händler in der Vergangenheit kritisiert hatten. | |
Für Amazon ist das Thema jedoch damit nicht abgehakt: Ebenfalls am Mittwoch | |
kündigte die EU-Kommission an, Ermittlungen gegen Amazon aufzunehmen. | |
Längst ist nicht allen Kund:innen bewusst: Amazon ist in einer Doppelrolle | |
unterwegs. Einerseits agiert das Unternehmen als Händler, der selbst | |
Produkte verkauft. Andererseits ist Amazon eine Plattform, auf der unter | |
dem Label Amazon Marketplace andere Händler Produkte verkaufen. Laut Amazon | |
selbst entfallen 58 Prozent des weltweiten Bruttowarenumsatzes auf | |
Drittanbieter, für Deutschland sehen die Zahlen ähnlich aus. | |
## Neue Kündigungsfrist für Verkäufer:innen | |
Nachdem sich die Beschwerden aus den Reihen der Anbieter häuften, nahm im | |
vergangenen November das Bundeskartellamt Ermittlungen auf. Unter anderem | |
ging es um einen Missbrauch der Marktmacht im Verhalten gegenüber den | |
Drittanbietern. Gerade für kleinere Händler ist es mittlerweile schwierig, | |
ohne Amazon auszukommen, vor allem, weil [3][zahlreiche Kund:innen ihren | |
Onlineeinkauf über Amazon abwickeln]. | |
Nun ändert Amazon unter anderem einen der Punkte, der häufig von | |
Drittanbietern kritisiert wurde: das Sperren von Konten. In der | |
Vergangenheit gab es immer wieder Fälle, in denen die Inhaber:innen der | |
Konten eine willkürliche Sperrung kritisierten – die zudem sehr abrupt kam. | |
So brachen Umsätze über Nacht ein, teilweise wurde es existenzgefährdend. | |
Ab dem 16. August, wenn die neuen Bedingungen wirksam werden, gilt nun eine | |
30-tägige Kündigungsfrist. Ausnahmen gibt es nur, wenn es beispielsweise um | |
Rechtsverletzungen geht, da muss Amazon aber, ebenso wie bei Sperrungen, | |
zumindest eine Begründung liefern. Außerdem dürfen Verkäufer:innen auf | |
anderen Webseiten – zum Beispiel der eigenen – künftig bessere Fotos oder | |
detailliertere Beschreibungen liefern als bei Amazon. Öffentlich sind die | |
Geschäftsbedingungen allerdings immer noch nicht. | |
## Untersuchung durch EU-Kommission | |
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager [4][kündigte am Mittwoch an], | |
ebenfalls die Doppelrolle von Händler und Verkaufsplattform zu untersuchen. | |
Dabei hat die EU-Kommission vor allem den Umgang mit Daten im Blick. Der | |
Verdacht: Amazon nutze „wettbewerbssensible Informationen über | |
Marktplatzhändler, ihre Produkte und die von den Händlern auf der Plattform | |
vorgenommenen Transaktionen“, so die EU-Kommission. | |
Deshalb will die Kommission einerseits die Vereinbarung über diese | |
Datenanalyse untersuchen, die Amazon mit den Drittanbietern abschließt. | |
Andererseits geht es um Amazons „Buy Box“. Die hat große Auswirkungen | |
darauf, bei welchem Marketplace-Händler Kund:innen kaufen. | |
Denn sucht ein:e Kund:in nach einem Produkt, das mehrere Drittanbieter | |
offerieren, landet nur einer von ihnen in der „Buy Box“, sprich, das | |
Produkt von diesem Händler kann direkt in den virtuellen Einkaufskorb | |
gelegt werden. Um einen anderen Anbieter auszuwählen, ist es nötig, diesen | |
explizit anzuklicken. Wonach Amazon die Anbieter, die in der Box landen, | |
auswählt, ist nicht offengelegt. | |
Analog zur Suchmaschinenoptimierung, bei der Betreiber:innen von Webseiten | |
versuchen, ihre Seite möglichst weit oben im Google-Ranking zu platzieren, | |
existiert daher bereits eine Art „Buy Box“-Optimierung. Die EU-Kommission | |
will nun untersuchen, welche Rolle Amazons Datenanalysen bei dieser | |
Platzierung spielen. Wie auch schon beim Bundeskartellamt kündigte Amazon | |
an, „vollumfänglich“ mit der EU-Kommission zu kooperieren. | |
18 Jul 2019 | |
## LINKS | |
[1] /Vier-KundenInnenbewertungen/!5609605 | |
[2] https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Pressemitteilunge… | |
[3] /Versandhaendler-Amazon-wird-25/!5605370 | |
[4] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_19_4291 | |
## AUTOREN | |
Svenja Bergt | |
## TAGS | |
Amazon | |
EU-Kommission | |
Bundeskartellamt | |
Online-Verkauf | |
Online-Versand | |
Online-Shopping | |
Online-Shopping | |
Online-Shopping | |
Amazon | |
Prekäre Arbeit | |
Datenschutz | |
Amazon | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Urteil von EU-Gericht: Amazon gewinnt im Steuerstreit | |
Das Gericht hat eine Anordnung der EU-Kommission gekippt. Demnach hätte | |
Luxemburg Steuern in Millionenhöhe nachfordern sollen. | |
Online-Handel und Corona: Mehr Marktmacht für Amazon | |
Der US-Handelsriese Amazon dürfte im Zuge der Corona-Krise seine | |
marktbeherrschende Stellung noch mehr ausbauen können. | |
Retouren im Online-Handel: Warum Neuware im Müll landet | |
Deutsche Online-Händler schreddern jährlich Millionen zurückgeschickte | |
Waren. Dabei geht es nicht nur um Geld, haben Forscher herausgefunden. | |
Ortlieb gewinnt gegen Amazon vor BGH: „Irreführende“ Anzeigen | |
Wer bisher „Ortlieb-Fahrradtaschen“ googelte, bekam zuerst | |
Konkurrenzprodukte von Amazon angezeigt. Der BGH macht dem nun ein Ende. | |
Protest gegen Arbeitsbedingungen: Streiks zu Amazons Aktionstag | |
Mit einem „Prime-Day“ will der Konzern den Verkauf ankurbeln, doch seine | |
Beschäftigten streiken. Sie fordern seit Jahren tarifliche Bezahlung. | |
Datenabfrage per Mausklick: Amazon für Ermittlungsbehörden | |
Die EU-Kommission möchte es den Sicherheitsbehörden leicht machen, auf | |
Cloud-Daten zuzugreifen. KritikerInnen fürchten um den Rechtsstaat. | |
Vier KundenInnenbewertungen: Amazon, Du kriegst mich nicht | |
Ist doch super, wenn man sich den Wischmop noch am selben Tag zuliefern | |
lassen kann! Oder sollte man Amazon grundsätzlich boykottieren? |