Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Druck vom Bundeskartellamt: Amazon netter zu Händlern
> Auf Druck des Bundeskartellamts passt Amazon seine Geschäftsbedingungen
> für Händler an. Jetzt ermittelt die EU-Kommission gegen den Konzern.
Bild: Kaum ist die eine Untersuchung des Versandriesen vorüber, soll die näch…
Der [1][Onlinehändler Amazon] ändert auf Druck des Bundeskartellamts seine
Geschäftsbedingungen für Händler – im Gegenzug [2][stellt die Behörde ihre
Ermittlungen in der Sache ein]. „Für die auf den Amazon-Marktplätzen
tätigen Händler haben wir mit unserem Verfahren weltweit weitreichende
Verbesserungen erwirkt“, teilte der Präsident des Bundeskartellamts,
Andreas Mundt, am Mittwoch mit.
Dabei geht es unter anderem um die Kündigung und die Sperrung von Konten,
einen Punkt, den zahlreiche Händler in der Vergangenheit kritisiert hatten.
Für Amazon ist das Thema jedoch damit nicht abgehakt: Ebenfalls am Mittwoch
kündigte die EU-Kommission an, Ermittlungen gegen Amazon aufzunehmen.
Längst ist nicht allen Kund:innen bewusst: Amazon ist in einer Doppelrolle
unterwegs. Einerseits agiert das Unternehmen als Händler, der selbst
Produkte verkauft. Andererseits ist Amazon eine Plattform, auf der unter
dem Label Amazon Marketplace andere Händler Produkte verkaufen. Laut Amazon
selbst entfallen 58 Prozent des weltweiten Bruttowarenumsatzes auf
Drittanbieter, für Deutschland sehen die Zahlen ähnlich aus.
## Neue Kündigungsfrist für Verkäufer:innen
Nachdem sich die Beschwerden aus den Reihen der Anbieter häuften, nahm im
vergangenen November das Bundeskartellamt Ermittlungen auf. Unter anderem
ging es um einen Missbrauch der Marktmacht im Verhalten gegenüber den
Drittanbietern. Gerade für kleinere Händler ist es mittlerweile schwierig,
ohne Amazon auszukommen, vor allem, weil [3][zahlreiche Kund:innen ihren
Onlineeinkauf über Amazon abwickeln].
Nun ändert Amazon unter anderem einen der Punkte, der häufig von
Drittanbietern kritisiert wurde: das Sperren von Konten. In der
Vergangenheit gab es immer wieder Fälle, in denen die Inhaber:innen der
Konten eine willkürliche Sperrung kritisierten – die zudem sehr abrupt kam.
So brachen Umsätze über Nacht ein, teilweise wurde es existenzgefährdend.
Ab dem 16. August, wenn die neuen Bedingungen wirksam werden, gilt nun eine
30-tägige Kündigungsfrist. Ausnahmen gibt es nur, wenn es beispielsweise um
Rechtsverletzungen geht, da muss Amazon aber, ebenso wie bei Sperrungen,
zumindest eine Begründung liefern. Außerdem dürfen Verkäufer:innen auf
anderen Webseiten – zum Beispiel der eigenen – künftig bessere Fotos oder
detailliertere Beschreibungen liefern als bei Amazon. Öffentlich sind die
Geschäftsbedingungen allerdings immer noch nicht.
## Untersuchung durch EU-Kommission
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager [4][kündigte am Mittwoch an],
ebenfalls die Doppelrolle von Händler und Verkaufsplattform zu untersuchen.
Dabei hat die EU-Kommission vor allem den Umgang mit Daten im Blick. Der
Verdacht: Amazon nutze „wettbewerbssensible Informationen über
Marktplatzhändler, ihre Produkte und die von den Händlern auf der Plattform
vorgenommenen Transaktionen“, so die EU-Kommission.
Deshalb will die Kommission einerseits die Vereinbarung über diese
Datenanalyse untersuchen, die Amazon mit den Drittanbietern abschließt.
Andererseits geht es um Amazons „Buy Box“. Die hat große Auswirkungen
darauf, bei welchem Marketplace-Händler Kund:innen kaufen.
Denn sucht ein:e Kund:in nach einem Produkt, das mehrere Drittanbieter
offerieren, landet nur einer von ihnen in der „Buy Box“, sprich, das
Produkt von diesem Händler kann direkt in den virtuellen Einkaufskorb
gelegt werden. Um einen anderen Anbieter auszuwählen, ist es nötig, diesen
explizit anzuklicken. Wonach Amazon die Anbieter, die in der Box landen,
auswählt, ist nicht offengelegt.
Analog zur Suchmaschinenoptimierung, bei der Betreiber:innen von Webseiten
versuchen, ihre Seite möglichst weit oben im Google-Ranking zu platzieren,
existiert daher bereits eine Art „Buy Box“-Optimierung. Die EU-Kommission
will nun untersuchen, welche Rolle Amazons Datenanalysen bei dieser
Platzierung spielen. Wie auch schon beim Bundeskartellamt kündigte Amazon
an, „vollumfänglich“ mit der EU-Kommission zu kooperieren.
18 Jul 2019
## LINKS
[1] /Vier-KundenInnenbewertungen/!5609605
[2] https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Pressemitteilunge…
[3] /Versandhaendler-Amazon-wird-25/!5605370
[4] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_19_4291
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Amazon
EU-Kommission
Bundeskartellamt
Online-Verkauf
Online-Versand
Online-Shopping
Online-Shopping
Online-Shopping
Amazon
Prekäre Arbeit
Datenschutz
Amazon
## ARTIKEL ZUM THEMA
Urteil von EU-Gericht: Amazon gewinnt im Steuerstreit
Das Gericht hat eine Anordnung der EU-Kommission gekippt. Demnach hätte
Luxemburg Steuern in Millionenhöhe nachfordern sollen.
Online-Handel und Corona: Mehr Marktmacht für Amazon
Der US-Handelsriese Amazon dürfte im Zuge der Corona-Krise seine
marktbeherrschende Stellung noch mehr ausbauen können.
Retouren im Online-Handel: Warum Neuware im Müll landet
Deutsche Online-Händler schreddern jährlich Millionen zurückgeschickte
Waren. Dabei geht es nicht nur um Geld, haben Forscher herausgefunden.
Ortlieb gewinnt gegen Amazon vor BGH: „Irreführende“ Anzeigen
Wer bisher „Ortlieb-Fahrradtaschen“ googelte, bekam zuerst
Konkurrenzprodukte von Amazon angezeigt. Der BGH macht dem nun ein Ende.
Protest gegen Arbeitsbedingungen: Streiks zu Amazons Aktionstag
Mit einem „Prime-Day“ will der Konzern den Verkauf ankurbeln, doch seine
Beschäftigten streiken. Sie fordern seit Jahren tarifliche Bezahlung.
Datenabfrage per Mausklick: Amazon für Ermittlungsbehörden
Die EU-Kommission möchte es den Sicherheitsbehörden leicht machen, auf
Cloud-Daten zuzugreifen. KritikerInnen fürchten um den Rechtsstaat.
Vier KundenInnenbewertungen: Amazon, Du kriegst mich nicht
Ist doch super, wenn man sich den Wischmop noch am selben Tag zuliefern
lassen kann! Oder sollte man Amazon grundsätzlich boykottieren?
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.