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# taz.de -- Julia Klöckner und Nestlé: Das Video geht klar
> Die Landwirtschaftsministerin lobte den Konzern in einer Videobotschaft.
> Das war keine Werbung, sagt jetzt die zuständige Medienanstalt.
Bild: Klöckner habe nichts falsch gemacht, weil das Video vorwiegend informiere
Viele fanden das Video peinlich, einige fanden es schlichtweg unmöglich:
[1][Schulter an Schulter mit dem Chef eines der mächtigsten
Lebensmittelkonzerne erzählte die Bundeslandwirtschaftsministerin etwas
über gesundes Essen und gerettete Umwelt]. Zu diesem Video von Julia
Klöckner (CDU) hat sich jetzt die Medienanstalt Berlin Brandenburg (MABB)
geäußert. Ihr Fazit: Es handelt sich nicht um Werbung.
Anfang Juni hatte die Landwirtschaftsministerin den Deutschland-Chef von
Nestlé besucht. Und weil sie eine moderne Ministerin ist, hat sie gleich
ein Video davon über die sozialen Netzwerke gespielt. Darin freut sie sich
über die Unterstützung, die Nestlé Deutschland ihr versprochen hat beim
Kampf gegen zu viel Fett und Zucker im Essen.
Dass Klöckner damit Nestlé herausgriff und besonders positiv darstellte –
einen Konzern, der wegen seiner globalen Rolle bei Umweltverschmutzung und
der Ausbeutung von Wasservorräten immer wieder kritisiert wird –, war für
viele ein klares Zeichen, dass die Ministerin hier ihre Neutralität aufgebe
und PR betreibe. Und so befasste sich die MABB mit dem Fall, die wie alle
Landesmedienanstalten darüber wacht, dass im Rundfunk keine Schleichwerbung
stattfindet.
Und die nun in ihrem Bericht vom Dienstag zu dem Schluss kommt: Ist keine.
Denn dafür seien zwei Voraussetzungen nicht erfüllt. „Laut Einschätzung der
MABB handelt es sich nicht um Wirtschaftswerbung, da die Äußerungen der
Bundesministerin nicht – wie vom Rundfunkstaatsvertrag vorausgesetzt – bei
der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs
erfolgen.“ Zweitens erkenne die MABB keine Werbeabsicht. „Das Ministerium
hat versichert, kein Entgelt oder ähnliche Gegenleistung von Nestlé
erhalten zu haben.“
## Information muss überwiegen
Obendrein verteidigt die MABB Klöckner gegen den Vorwurf, ihr Amt
unzulässig genutzt zu haben. „Die Grenzen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit
sind nur dann überschritten, wenn der informative Gehalt des Videos
eindeutig hinter werblichen oder unterhaltenden Aussagen zurücktritt.“
Sprich: Wenn ein Beitrag im Großen und Ganzen informiert (und Klöckner
informierte ja über ihr superdupertolles Treffen mit dem Nestlé-Chef) und
nur zweitrangig einen werbenden Effekt hat, dann ist das für
Regierungsmitglieder okay.
Dass die Ministerin – unabhängig vom Charakter des Videos – Nestlé hier in
ganz besonderer Weise positiv herausgegriffen hat, dazu äußerte sich die
MABB nicht. Sie will jetzt aber zusammen mit den Anstalten der anderen
Länder Leitlinien für ähnliche Fälle erarbeiten.
2 Jul 2019
## LINKS
[1] /Kommentar-Julia-Kloeckner-und-Nestle/!5598538
## AUTOREN
Peter Weissenburger
## TAGS
Julia Klöckner
Nestlé
Medienregulierung
Youtube
Lebensmittelindustrie
Schleichwerbung
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Nestlé
Landwirtschaft
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