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# taz.de -- Gericht verbietet Betrieb: Kein Aspirin aus dem Automaten
> In Hüffenhardt sollte ein Automat Medikamente ausgeben, als sich für die
> Apotheke kein Nachfolger fand. Doch das bleibt nun verboten.
Bild: Beratung per Video, Abgabe per Automat? Nein, sagt das Gericht
KARLSRUHE taz | Die niederländische Versandapotheke DocMorris darf in
Deutschland keine „Apothekenautomaten“ betreiben. Das entschied jetzt das
Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem Pilotverfahren.
Für seinen Versuchsballon wählte DocMorris die 2.000-Einwohner-Gemeinde
Hüffenhardt bei Heidelberg. Dort hatte 2016 die Apotheke dichtgemacht, ein
Nachfolger fand sich nicht. Stattdessen richtete DocMorris 2017 in den
Räumlichkeiten einen sogeannten Apothekenautomaten ein.
Der Kunde wurde dort von einem „Welcome Manager“ ohne pharmazeutische
Ausbildung betreut. Die fachliche Beratung übernahmen per Video-Schaltung
Apotheker, die im holländischen Firmensitz arbeiten.
Gegen das Modell klagten jedoch drei Apotheker aus Nachbargemeinden, ein
Kölner Versandhändler und der Landesapothekerverband Baden-Württemberg.
DocMorris betreibe unlauteren Wettbewerb, weil es das Arzneimittelgesetz
missachte. Hier würden apothekenpflichtige Medikamente außerhalb einer
Apotheke verkauft. In einer Apotheke müsse immer ein Apotheker anwesend
sein.
DocMorris räumte ein, dass die Einrichtung in Hüffenhardt keine Apotheke
ist, berief sich aber auf seine Lizenz zum Versandhandel. In Erwartung von
Kundenbestellungen habe man rund 8.000 beliebte Medikamente vorsorglich
nach Hüffenhardt gebracht und eingelagert.
## Kein Versandhandel
Dieses Argument akzeptierte das OlG Karlsruhe nicht. Ein Versandhandel
liege nur vor, wenn der Versand nach der Bestellung erfolgt. Entscheidend
sei, dass aus einer Apotheke geliefert wird und der Apotheker im Moment der
Lieferung die Arzneimittel und ihr Haltbarkeitsdatum kontrollieren kann.
Der Apotheker in Holland könne jedenfalls keine Packungen öffnen. Außerdem
könne er bei Änderungen der Medikation auch keine Vermerke auf dem Rezept
vornehmen.
Trotz der offensichtlich grundsätzlichen Bedeutung des Streits hat das OLG
die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen. DocMorris wird aber
vermutlich Beschwerde einlegen. Eine DocMorris-Sprecherin sagte, es gehe
hier um eine „Klärung von elementaren Rechtsfragen zu pharmazeutischen
Innovationen“.
In einem parallelen Rechtsstreit hat DocMorris im April bereits vor dem
Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe eine Niederlage hinnehmen müssen. Dort
klagte DocMorris gegen die Schließung des Apotheken-Automaten durch das
Regierungspräsidium Karlsruhe. Das VG konnte ebenfalls keinen Versandhandel
erkennen, „wenn nach außen der Eindruck des Betriebs einer Präsenzapotheke
erweckt wird“.
Auch Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sich gegen Apothekenautomaten
positioniert. Er will diese in der Apotheken-Betriebsordnung ausdrücklich
verbieten und würde damit die weiteren Gerichtsverfahren in dieser Sache
überflüssig machen. Enthalten ist der Vorschlag in Spahns Gesetzentwurf zur
Stärkung von Vor-Ort-Apotheken, der demnächst im Bundeskabinett beschlossen
werden soll.
29 May 2019
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Gesundheit
Medizin
Handel
Apotheken
IT-Sicherheit
Bundesministerium für Gesundheit
Cannabis
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