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# taz.de -- Eilantrag gegen Insektizid abgelehnt: Karate bleibt im Einsatz
> Im umstrittenen Einsatz des Insektizids „Karate Forst flüssig“ über
> Brandenburgs Wäldern hat das Verwaltungsgericht den Eilantrag des Nabu
> abgelehnt.
Bild: Betreten verboten: Brandenburgs Wälder nach Einsatz von „Karate Forst�…
Chemiekeule gegen Nonnenraupen: NaturschützerInnen, AnwohnerInnen und
einzelne Waldbesitzer hatten gehofft, dass der Eilantrag des
Naturschutzbunds Nabu Brandenburg doch noch zum Abbruch der umstrittenen
Insektizidaktion südlich von Potsdam führen könne. Doch am
Mittwochnachmittag lehnte das Verwaltungsgericht Potsdam den Antrag ab –
aus formalen Gründen.
Aufgrund einer erhöhten Population der Raupe des Nachtfalters Nonne hatte
der Landesbetrieb Forst Brandenburg den Einsatz des chemischen
Pflanzenschutzmittels „Karate Forst flüssig“ veranlasst. Hintergrund: Wegen
anhaltender Trockenheit konnte sich die Nonne besonders zahlreich vermehren
und bedrohe nun vor allem die in Brandenburg noch weitverbreiteten
Kiefernwälder durch Kahlfraß. Die Behörde sieht den Insektizideinsatz als
Ultima Ratio, um ein Absterben großer Waldbereiche zu verhindern.
Dem widersprach der Nabu in der 30-seitigen Begründung seines Eilantrages
und führte unter anderem auf, dass der Einsatz des Totalinsektizids auch
zur Abtötung von Nützlingen und natürlichen Feinden der Nonne führe. Auch
die Annahme, dass sich der Wald von dem Befall nicht erholen könne, sieht
man bei den Naturschützern kritisch. Sowohl der Nabu als auch der BUND
unterstützten die schon im Vorfeld stattfindenden Anwohnerproteste.
Der Eilantrag hatte neben ungünstigen Wetterbedingungen zwar den Beginn der
Aktion um einen Tag verschoben, aber bereits seit seiner Woche wird „Karate
Forst flüssig“ per Hubschrauber versprüht. Der Landesforstbetrieb ordnete
als Sicherheitsmaßnahmen an, die behandelten Waldgebiete 48 Stunden zu
meiden und drei Wochen keine Früchte, Pilze oder Kräuter dort zu sammeln.
## Zwei weitere Eilverfahren
Das wird nun nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam auch
weiterhin so bleiben. Dem Antragsteller fehle es an der notwendigen
Antragsbefugnis, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Das Gericht
hatte bis zur endgültigen Entscheidung angeordnet, dass das Insektizid
zumindest über Schutzgebieten nicht versprüht werden dürfe. Diese
Zwischenverfügung „hat sich damit überholt“, so das Gericht.
Allerdings sind inzwischen noch zwei weitere Eilverfahren gegen den Einsatz
von „Karate Forst Flüssig“ anhängig, über die das Potsdamer Gericht
entscheiden muss: Ein weiterer vom Nabu und einer vom
Landschaftsförderverein Nuthe-Nieplitz-Niederung als Eigentümer eines
Waldgrundstücks. Viel Zeit bleibt nicht mehr: Ende Mai soll der Einsatz
abgeschlossen sein.
15 May 2019
## AUTOREN
Manuela Heim
## TAGS
Wald
Brandenburg
Insektizide
Bayrischer Wald
Nonne
Brandenburg
Insekten
Insektensterben
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