# taz.de -- Anti-Kohle-Aktivistin verurteilt: Drei Wochen Arrest für „Eule“ | |
> In der Berufung wird die Hambacher-Forst-Aktivistin „Eule“ zu drei Wochen | |
> Dauerarrest verurteilt. Das ist weniger als die ursprüngliche Haftstrafe. | |
Bild: Wurde als letzte aus den Bäumen geholt: Die Aktivistin „Eule“ | |
BERLIN taz | Die Hambacher-Forst-Aktivistin „Eule“ muss doch nicht ins | |
Gefängnis. In zweiter Instanz verurteilte das Landgericht Köln die | |
19-Jährige am Dienstag zu drei Wochen Dauerarrest. Durch eine | |
vorangegangene Untersuchungshaft gilt diese aber bereits als abgesessen. | |
Damit fällt das Urteil gegenüber der ersten Instanz vor dem Amtsgericht | |
Kerpen milder aus. | |
Die letzte Baumhausbesetzerin im Hambacher Wald wurde am 26. September aus | |
dem Protestcamp der Anti-Braunkohle-Aktivisten getragen. Als eine Gruppe | |
Beamter „Eule“ aus ihrer Hängematte vom Gelände schaffen wollte, trat sie | |
einer Polizistin beinahe ins Gesicht. „Wenn sie getroffen hätte, wäre auf | |
jeden Fall etwas kaputtgegangen“, begründete die 24-jährige Beamtin ihre | |
Anklage. In erster Instanz [1][verhängte das Amtsgericht Kerpen eine | |
neunmonatige Haftstrafe], ausdrücklich ohne Bewährung. Es solle ein Signal | |
für den Rechtsstaat gesendet werden, begründete der Richter das Urteil. | |
„Eule“ habe bewusst versucht, Beamte zu verletzen, zudem sei „kein | |
rechtschaffener Lebenswandel zu erwarten“. | |
Dagegen hatte die Verteidigung Berufung eingelegt. Rechtsanwalt Christian | |
Mertens argumentierte unter anderem, es gebe kaum Bild- oder Videomaterial, | |
das die Aussage der Polizistin stützt. Die mutmaßliche versuchte | |
Körperverletzung ließe sich nur schwer rekonstruieren, zu dem Zeitpunkt sei | |
„Eule“ von fünf Beamten auf dem Boden festgehalten worden. Zusätzlich habe | |
es keine Ankündigung der PolizistInnen gegeben, die einen Eingriff oder | |
eine Räumung vorbereitet hätte. | |
Vor dem Landgericht Köln hatte die Verteidigung auf Freispruch plädiert, | |
die Staatsanwaltschaft forderte ein Jahr Gefängnis. Das Gericht urteilte | |
nun nach dem Jugendstrafrecht deutlich milder als das Amtsgericht Kerpen. | |
„Eule“ wurde wegen tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte, versuchter | |
gefährlicher Körperverletzung sowie Widerstands schuldig gesprochen. Das | |
Gericht verhängte drei Wochen Dauerarrest und 40 Stunden soziale Arbeit. | |
Der Arrest wird „Eule“ aber erspart, da sie sechs Monate in | |
Untersuchungshaft verbrachte. Grund dafür war ihre lange ungeklärte | |
Identität. Den Behörden war sie zunächst nur als „UP 8 aus Aachen“ | |
vermerkt, „UP“ für „Unbekannte Person“. Erst zu Prozessbeginn vor dem | |
Landgericht Köln konnten ihre Personalien mithilfe einer | |
Melderegisterabfrage ermittelt werden. | |
In einem ähnlichen Prozess fiel im letzten Jahr das [2][Urteil gegen die | |
Aktivistin „UP 3“] in zweiter Instanz ebenfalls milder aus. Die | |
Verurteilung eines jungen, nicht vorbestraften Menschen sei | |
außergewöhnlich, sagte damals der Vorsitzende Richter der Berufungskammer, | |
Thomas Beenken. | |
28 May 2019 | |
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## AUTOREN | |
Julia Springmann | |
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