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# taz.de -- Bundesrat entscheidet über Scooter: E-Tretroller vor der Zulassung
> Der Bundesrat entscheidet am Freitag über Scooter im Straßenverkehr. Aus
> diesem Anlass: Fünf Probleme und mögliche Lösungen.
Bild: Wie soll das gehen?
Künftig dürfen [1][Elektro-Tretroller im öffentlichen Verkehr] fahren –
allerdings nicht auf Geh-, sondern nur auf Radwegen oder, wenn keine
vorhanden sind, auf den Straßen. Die Fahrer*innen müssen mindestens 15
Jahre alt sein. Außerdem gilt eine Versicherungspflicht wie bei Mofas.
Das soll am Freitag der Bundesrat beschließen, schon in der kommenden Woche
könnte das Bundeskabinett folgen. Sobald die Verordnung im
Bundesgesetzblatt steht, tritt sie in Kraft. Das dauert etwa einen Monat.
Dann, vielleicht schon im Juli, kann man die neuen E-Roller privat kaufen
oder bei Sharing-Anbietern ausleihen. Sie könnten Pendler*innen in den
Städten unter anderem dazu dienen, Wege zwischen S-Bahnhof und Büro
zurückzulegen.
Schmale Radwege
Schon heute gibt es in vielen Städten zu wenig Platz für den zunehmenden
Veloverkehr. Wo es Radwege gibt, sind sie nicht selten zu schmal und zu
schlecht ausgebaut. Die neue Konkurrenz der E-Tretroller könnte den
Nutzungskonflikt verschärfen. Anika Meenken vom Verkehrsclub Deutschland
(VCD) plädiert für die „Umverteilung von Fläche in den Städten zugunsten
von Fußgängern, E-Roller- und Radfahrern“. Dies solle zulasten des
Autoverkehrs vonstattengehen.
Sie stehen im Weg
Seit in Großstädten Leihräder angeboten werden, die man an beliebigen Orten
abstellen kann, stehen verlassene rote, grüne oder blaue Velos nicht selten
im Weg oder liegen in Parks herum. Möglicherweise geht das auch mit den
neuen E-Tretrollern so. Dagegen spricht, dass die Firmen die Scooter
regelmäßig einsammeln, um die Batterien aufzuladen. Gleichwohl plädiert
Helmut Dedy, Präsident des Städtetages, dafür, den Unternehmen bestimmte
Plätze zuzuweisen, an denen sie die Roller anbieten.
Schlechte Bremsen
Expert*innen zweifeln an der Sicherheit der Scooter. So sei die Qualität
der meist aus China importierten Roller oft schlecht. Problematisch: die
Bremsen. Auch die kleinen Räder bergen Gefahren: Ein Schlagloch kann die
Fahrt abrupt beenden. Lösung: vorsichtig fahren.
Zusätzlicher Verkehr?
Wer einen hippen E-Scooter besitzt, fährt vielleicht zum Spaß durch die
Gegend. Auch das tägliche Einsammeln durch die Lkws der Sharing-Firmen
generiert zusätzlichen Verkehr. Allerdings könnten die Tretroller auch
dafür sorgen, dass manche Autofahrt unterbleibt. „E-Scooter bieten ein
gewisses Potenzial, Autofahrten zu ersetzen“, erklärt Alexander Jung vom
Institut Agora Verkehrswende. Er verweist auf eine Studie der US-Stadt
Portland von 2018. 34 Prozent der einheimischen Scooter-Fahrer*innen
verzichteten demnach auf Autos zugunsten der Tretroller. Unter den
Tourist*innen waren es 48 Prozent. Wie groß dieser Effekt in Stuttgart oder
Berlin sein kann, ist unklar.
Erlaubt oder verboten?
Die Roller gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge. Im Park oder im Wald sind
sie verboten. Auch haben die meisten Nahverkehrsverbünde die Mitnahme von
motorgetriebenen Fahrzeugen ausgeschlossen. In den Zügen der Deutschen Bahn
lassen sie sich wohl mitnehmen, denn es gibt kein konkretes Verbot. Ein
anderes Problem sind die bereits im Handel angebotenen oder schon
verkauften E-Tretroller. Die meisten Modelle seien für den Verkehr nicht
zugelassen, warnt der Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge.
16 May 2019
## LINKS
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## AUTOREN
Hannes Koch
Wolfgang Mulke
## TAGS
Scooter
Verkehr
Bundesrat
E-Roller
Verkehrswende
E-Roller
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warnen.
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