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# taz.de -- Gesetz gegen das Abmahnungswesen: Abmahnen soll sich nicht mehr loh…
> Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung will finanzielle Anreize für
> Fake-Unternehmen und Abmahnanwälte reduzieren.
Bild: Der finanzielle Anreiz fürs Abmahngeschäft soll reduziert werden
Berlin taz | Die Bundesregierung will die Abzocke mit Abmahnungen
erschweren. Das Kabinett beschloss an diesem Mittwoch einen Gesetzentwurf
für „fairen Wettbewerb“, den Justizministerin Katarina Barley (SPD)
erarbeitet hatte.
Abmahnungen sind eigentlich eine gute Sache. Mit ihnen kann schnell und
unbürokratisch Recht durchgesetzt werden, ohne ein aufwendiges
Gerichtsverfahren betreiben zu müssen. Üblich sind Abmahnungen vor allem im
Urheberrecht, im Verbraucherschutz und im Wettbewerbsrecht. Problematisch
ist es jedoch, wenn Privatpersonen und Anwälte Abmahnungen nicht mehr aus
Interesse an der Sache, sondern als Geschäftsmodell betreiben.
Vor einigen Jahren erregten massenhafte Abmahnungen gegen den illegalen
Download von Musik- und Filmdateien große Empörung, weil vor allem
Jugendliche betroffen waren. Solche Abmahnungen haben mittlerweile deutlich
abgenommen, weil auch das illegale Filesharing angesichts neuer
Streamingangebote stark an Bedeutung verloren hat. Heute stammt die Hälfte
der jährlich rund 330.000 Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht. Kleine
Läden und Handwerker werden abgemahnt, weil sie zum Beispiel auf ihrer
Website Fehler im Impressum gemacht haben. Rund 10 Prozent dieser
Abmahnungen seien „rechtsmissbräuchlich“, schätzt das Justizministerium.
Dadurch entstehe jährlich ein Schaden von rund 17 Millionen Euro.
Das Ministerium will nun vor allem den finanziellen Anreiz für solche
Abmahnungen reduzieren. Bei „unerheblichen“ Verstößen gegen Informations-
und Kennzeichnungspflichten können keine Abmahnkosten mehr verlangt werden.
Um zu verhindern, dass stattdessen gleich vor Gericht geklagt wird, wird
der Streitwert auf 1.000 Euro begrenzt, was die Lukrativität für Anwälte
stark reduziert. Bei einer erstmaligen Abmahnung darf auch keine
Vertragsstrafe für den nächsten Fehler vereinbart werden. Bei wiederholten
Verstößen wird die Vertragsstrafe auf 1.000 Euro beschränkt.
## Kritik vom Anwaltverein
Außerdem will die Ministerin verhindern, dass sich Privatpersonen zum
Schein als Mitwettbewerber ausgeben, um Abmahnungen aussprechen zu können.
Ein Onlineshop ohne nennenswerten Geschäftsverkehr soll nicht mehr
ausreichen. Auch für Wirtschaftsverbände werden die Regeln strenger.
Künftig soll das Bundesamt für Justiz in Bonn eine Liste der anerkannten
Verbände führen. Das Ministerium rechnet damit, dass am Ende etwa 30
Wettbewerbsverbände übrig bleiben. Im Verbraucherschutz sind es 78
Verbände, darunter die Deutsche Umwelthilfe.
Drittens können Betroffene, die zu Unrecht abgemahnt wurden, leichter
Schadenersatz vom Abmahnenden verlangen. Missbrauch wird teilweise sogar
direkt vermutet, etwa wenn die Zahl der geltend gemachten Verstöße klar
außer Verhältnis zum Umfang der Geschäftstätigkeit des abmahnenden
„Unternehmens“ steht.
Die CDU/CSU wollte ursprünglich Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen
weitgehend einschränken, konnte sich damit aber nur zum Teil durchsetzen.
Nun gilt eine Ausnahme für Kleinunternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern
sowie vergleichbare Vereine. Von ihnen sollen bei Verstößen gegen die
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) künftig keine Abmahnkosten mehr
verlangt werden.
Der Deutsche Anwaltverein kritisierte den Gesetzentwurf. Es gebe keinen
Handlungsbedarf, Anwälte würden zu Unrecht in ein schiefes Licht gerückt.
Die befürchtete Abmahnwelle nach dem Wirksamwerden der DSGVO sei
ausgeblieben.
16 May 2019
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Abmahnung
Katarina Barley
Justizministerium
DSGVO
DSGVO
Film
Abmahnung
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