| # taz.de -- BVerfG zu Stiefkindern Unverheirateter: Adoption soll erlaubt sein | |
| > Das Bundesverfassungsgericht entscheidet: Eine Heirat soll künftig nicht | |
| > mehr Voraussetzung sein, um Kinder des Partners adoptieren zu können. | |
| Bild: Yippie, auch unverheiratete Stiefeltern sollen Rechtssicherheit bekommen | |
| Karlsruhe taz | Der Bundestag muss auch in nicht-ehelichen Beziehungen die | |
| Stiefkind-Adoption ermöglichen. Das entschied der Erste Senat des | |
| Bundesverfassungsgerichts mit einem am Donnerstag veröffentlichten | |
| Beschluss. Das derzeitige Verbot, so die Richter, verletze die Rechte der | |
| Kinder. | |
| Der Bundestag muss nun bis zum 20. März 2020 eine Neuregelung der | |
| Stiefkind-Adoption beschließen. Hier kommt wohl nur in Frage, auch bei | |
| nicht-ehelichen Beziehungen eine Stiefkind-Adoption zuzulassen. Bis dahin | |
| ist das geltende Verbot nicht mehr anzuwenden. Laufende Verfahren sind | |
| auszusetzen. | |
| Konkret ging es um einen Fall aus Nordrhein-Westfalen. Eine Frau hat zwei | |
| Kinder im Teenager-Alter, deren Vater starb schon 2006. Seit über zehn | |
| Jahren lebt die Frau nun nicht-ehelich mit einem neuen Partner zusammen und | |
| hat mit ihm auch ein gemeinsames Kind. Die Frau will nicht heiraten, sonst | |
| würde sie ihre Witwenrente verlieren. | |
| Der Freund ist bereit, die beiden älteren Kinder der Frau zu adoptieren, | |
| damit diese zwei voll-verantwortliche Elternteile haben. Eine solche | |
| Stiefkind-Adoption, bei der die Mutter ihre Mutterschaft behält, ist laut | |
| Gesetz aber nur bei Ehepaaren möglich. Die nicht-eheliche Familie klagte | |
| dagegen, verlor bisher aber durch alle Instanzen. Auch der | |
| Bundesgerichtshof (BGH) argumentierte 2017, das Paar könne ja heiraten. | |
| Gegen dieses BGH-Urteil hatte die nicht-eheliche Familie | |
| Verfassungsbeschwerde eingelegt. Mit Erfolg. | |
| ## Ungerechtfertigte Diskriminierung | |
| Karlsruhe entschied: Die derzeitige Rechtslage diskriminiert Kinder in | |
| nicht-ehelichen Stiefkindfamilien gegenüber Kindern in ehelichen | |
| Stiefkindfamilien. Nur Letztere hätten die Chance, nach einer Adoption mit | |
| zwei verantwortlichen Elternteilen zusammenzuleben. Diese | |
| Ungleichbehandlung sei nicht gerechtfertigt. | |
| Zwar dürfe der Gesetzgeber als Voraussetzung für eine Adoption eine stabil | |
| erscheinende Beziehung verlangen. Er dürfe heute aber nicht mehr | |
| unterstellen, dass nicht-eheliche Beziehungen typischerweise instabil und | |
| kurzlebig sind. Denn nicht-eheliche Beziehungen hätten sich längst „als | |
| weitere Familienform neben der ehelichen Familie etabliert“. Auch in | |
| solchen Fällen könne „ohne übermäßige Schwierigkeiten“ geprüft werden… | |
| die Adoption dem Kindeswohl entspricht. Dabei könnten neben der Ehe auch | |
| „alternative Stabilitäts-Indikatoren“ berücksichtigt werden, etwa die Dau… | |
| der nichtehelichen Beziehung. | |
| Das Justizministerium will den Karlsruher Beschluss nun „sorgfältig prüfen�… | |
| und „rechtzeitig“, also vor 2020, einen Gesetzentwurf vorlegen. | |
| Im konkreten Fall hätte der Freund der Mutter nach einer Adoption ein | |
| volles Sorgerecht für die beiden Kinder aus der früheren Beziehung der | |
| Mutter. Er könnte dann zum Beispiel auch beim Tod der Mutter für die Kinder | |
| wichtige Entscheidungen treffen und für sie sorgen. | |
| 2 May 2019 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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