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# taz.de -- Ex-AfD-Chefin Frauke Petry vor Gericht: Petry muss sich keine Sorge…
> Im Prozess wegen Meineid fällt das Plädoyer gegen die Ex-AfD-Chefin milde
> aus. Ihr passives Wahlrecht verliert sie wohl nicht.
Bild: Frauke Petry im Februar mit ihrem Anwalt vor Gericht (Archiv)
Dresden taz | Die frühere AfD-Bundesvorsitzende Frauke Petry wird absehbar
ihr passives Wahlrecht als Mandatsträgerin behalten. Der Verlust ihrer
Wählbarkeit hätte gedroht, wenn sie im laufenden Prozess wegen
Meineidsvorwürfen am Dresdner Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von mehr
als einem Jahr verurteilt werden würde. Nach den Plädoyers am Freitag sieht
es nicht danach aus.
Die Staatsanwältin konstatierte zwar eine faktische Falschaussage unter Eid
vor dem Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtages im November 2015.
Sie unterstellte aber keinen Vorsatz und verlangte wegen fahrlässigen
Falscheids lediglich eine Geldstrafe von 10.500 Euro, die 70 Tagessätzen zu
150 Euro entspricht.
Anlass für die damalige Vernehmung der Politikerin vor dem
Wahlprüfungsausschuss war eine Beschwerde des AfD-Kandidaten Arvid
Samtleben. Er behauptete, nur deshalb von der AfD-Landesliste zur Wahl 2014
gestrichen worden zu sein, weil er der Partei kein Wahlkampfdarlehen geben
wollte. Im Falle eines Einzugs in den Landtag wäre es automatisch in eine
Spende umgewandelt worden.
Wäre die AfD-Liste damals für ungültig erklärt worden, hätte die
Landtagswahl 2014 wiederholt werden müssen. Frauke Petry hatte vor dem
Ausschuss diesen Automatismus bestritten, dass das Darlehen automatisch zur
Spende würde, obschon die Verträge dies vorsahen. Unrichtig sollen auch
Aussagen über Einzahlungsfristen und ihr eigenes Darlehen gewesen sein.
## Einfach keine Ahnung gehabt
Es könne ihr nicht zum Vorwurf gemacht werden, schlecht vorbereitet in die
Vernehmung gegangen zu sein, sagte jetzt die Staatsanwältin. 2015 widmete
sich Petry ganz der Bundespolitik, mit den Landesaufgaben war
Generalsekretär Uwe Wurlitzer befasst. Sowohl die Staatsanwältin als auch
Verteidiger Carsten Bunzel bezeichneten den Wahlprüfungsausschuss als weder
unabhängig noch neutral. Bunzel sprach sogar von einer „politischen
Kampfsituation“ bei der Vernehmung, die einem Eid vor einem unabhängigen
Gericht nicht vergleichbar sei. Man habe dort die Angeklagte „ins offene
Messer laufen lassen“. Er forderte Freispruch.
Am kommenden Dienstag soll das Urteil der Strafkammer verkündet werden.
Frauke Petry steht derzeit in einem weiteren Prozess wegen
Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug in Leipzig vor Gericht. Aber auch
sie bemüht seit zwei Tagen das Landesverfassungsgericht Sachsen. Für ihre
AfD-Abspaltung „Die Blauen“, mit fünf fraktionslosen Abgeordneten im
Landtag vertreten, will sie ein halbes Jahr vor der nächsten Landtagswahl
noch den Gruppenstatus im Parlament erkämpfen.
29 Mar 2019
## AUTOREN
Michael Bartsch
## TAGS
Frauke Petry
AfD Sachsen
Landtag
Parteispenden
Meineid
Schwerpunkt AfD
Schwerpunkt AfD
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