# taz.de -- Falscheid-Urteil gegen frühere AfD-Chefin: Milde Strafe für Frauk… | |
> Ex-AfD-Chefin Frauke Petry ist wegen fahrlässigen Falscheids zu 6.000 | |
> Euro Geldstrafe verurteilt worden. Ihr passives Wahlrecht behält sie | |
> jedoch. | |
Bild: Schüttelte während der Urteilsbegründung wiederholt mit dem Kopf: Frau… | |
DRESDEN taz | Die frühere AfD-Bundesvorsitzende Frauke Petry ist vom | |
Landgericht Dresden wegen [1][fahrlässigen Falscheids] zu einer Geldstrafe | |
von 6.000 Euro verurteilt worden. Vor dem Wahlprüfungsausschuss des | |
Sächsischen Landtages soll sie im November 2015 in zwei Punkten falsch über | |
ein parteiinternes Darlehensverfahren während der Listenaufstellung zur | |
Landtagswahl 2014 ausgesagt haben. [2][Die fünfköpfige Strafkammer unter | |
Vorsitz von Richter Christian Linhardt] folgte damit tendenziell der | |
Staatsanwaltschaft. Auch sie hatte einen Vorsatz verneint und eine | |
Geldstrafe von 10.500 Euro beantragt. Petry hätte sich aber sorgfältiger | |
auf ihre Aussage vorbereiten sollen. Verteidiger Carsten Brunzel hatte | |
Freispruch gefordert und die Berechtigung des Wahlprüfungsausschusses | |
angezweifelt, einen Eid wie vor einem unabhängigen Schwurgericht zu | |
fordern. | |
Diese Berechtigung bejahte die Kammer jedoch ausdrücklich. Auch wenn sich | |
der Status eines Wahlprüfungsausschusses von dem eines | |
Untersuchungsausschusses unterscheide, sei er doch eine „für die | |
Vereidigung von Zeugen zuständige Stelle“. Der Jurist André Schollbach, der | |
für die Linke im Wahlprüfungsausschuss sitzt, hatte Petry angezeigt, | |
nachdem er sie während der Vernehmung ausdrücklich auf die Möglichkeit | |
einer Vereidigung hingewiesen hatte. Im Raum stand damals eine Wiederholung | |
der Landtagswahl 2014 in Sachsen, falls die Kandidatenliste der AfD für | |
ungültig erklärt worden wäre. | |
Ausgelöst hatte diese Befassung eine Beschwerde des AfD-Kandidaten Arvid | |
Samtleben. Er behauptete, nur deshalb von der AfD-Landesliste gestrichen | |
worden zu sein, weil er der Partei kein Wahlkampfdarlehen geben wollte. Im | |
Falle eines Einzugs in den Landtag wäre es automatisch in eine Spende | |
umgewandelt worden. | |
Die damalige Landes- und Bundesvorsitzende Frauke Petry hatte vor dem | |
Ausschuss diesen Automatismus bestritten, obschon die Darlehensverträge | |
dies vorsahen. Unrichtig sollen auch Aussagen über Einzahlungsfristen und | |
ihr eigenes Darlehen gewesen sein. Petry wollte vor dem Ausschuss nicht | |
mehr gewusst haben, dass sie selbst einen solchen Darlehensvertrag mit der | |
Option einer Schenkung an die Partei unterschrieben hatte. Der | |
Prüfungsausschuss entschied nach langer Verschleppung erst 2017, dass der | |
Ausschluss Samtlebens von der AfD-Liste rechtlich nicht zu beanstanden sei. | |
Mit dem Urteil behält Petry ihr passives Wahlrecht und muss auch keine | |
Einschränkungen bei der Ausübung ihres Bundes und Landtagsmandats | |
befürchten. Dennoch wird erwartet, dass die Verteidigung Revision | |
beantragt. Frauke Petry schüttelte während der Urteilsbegründung wiederholt | |
mit dem Kopf. Die mit dem sechsten Kind schwangere Politikerin steht | |
derzeit in einem weiteren Prozess wegen Steuerhinterziehung und | |
Subventionsbetrug in Leipzig vor Gericht. | |
2 Apr 2019 | |
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