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# taz.de -- Falscheid-Urteil gegen frühere AfD-Chefin: Milde Strafe für Frauk…
> Ex-AfD-Chefin Frauke Petry ist wegen fahrlässigen Falscheids zu 6.000
> Euro Geldstrafe verurteilt worden. Ihr passives Wahlrecht behält sie
> jedoch.
Bild: Schüttelte während der Urteilsbegründung wiederholt mit dem Kopf: Frau…
DRESDEN taz | Die frühere AfD-Bundesvorsitzende Frauke Petry ist vom
Landgericht Dresden wegen [1][fahrlässigen Falscheids] zu einer Geldstrafe
von 6.000 Euro verurteilt worden. Vor dem Wahlprüfungsausschuss des
Sächsischen Landtages soll sie im November 2015 in zwei Punkten falsch über
ein parteiinternes Darlehensverfahren während der Listenaufstellung zur
Landtagswahl 2014 ausgesagt haben. [2][Die fünfköpfige Strafkammer unter
Vorsitz von Richter Christian Linhardt] folgte damit tendenziell der
Staatsanwaltschaft. Auch sie hatte einen Vorsatz verneint und eine
Geldstrafe von 10.500 Euro beantragt. Petry hätte sich aber sorgfältiger
auf ihre Aussage vorbereiten sollen. Verteidiger Carsten Brunzel hatte
Freispruch gefordert und die Berechtigung des Wahlprüfungsausschusses
angezweifelt, einen Eid wie vor einem unabhängigen Schwurgericht zu
fordern.
Diese Berechtigung bejahte die Kammer jedoch ausdrücklich. Auch wenn sich
der Status eines Wahlprüfungsausschusses von dem eines
Untersuchungsausschusses unterscheide, sei er doch eine „für die
Vereidigung von Zeugen zuständige Stelle“. Der Jurist André Schollbach, der
für die Linke im Wahlprüfungsausschuss sitzt, hatte Petry angezeigt,
nachdem er sie während der Vernehmung ausdrücklich auf die Möglichkeit
einer Vereidigung hingewiesen hatte. Im Raum stand damals eine Wiederholung
der Landtagswahl 2014 in Sachsen, falls die Kandidatenliste der AfD für
ungültig erklärt worden wäre.
Ausgelöst hatte diese Befassung eine Beschwerde des AfD-Kandidaten Arvid
Samtleben. Er behauptete, nur deshalb von der AfD-Landesliste gestrichen
worden zu sein, weil er der Partei kein Wahlkampfdarlehen geben wollte. Im
Falle eines Einzugs in den Landtag wäre es automatisch in eine Spende
umgewandelt worden.
Die damalige Landes- und Bundesvorsitzende Frauke Petry hatte vor dem
Ausschuss diesen Automatismus bestritten, obschon die Darlehensverträge
dies vorsahen. Unrichtig sollen auch Aussagen über Einzahlungsfristen und
ihr eigenes Darlehen gewesen sein. Petry wollte vor dem Ausschuss nicht
mehr gewusst haben, dass sie selbst einen solchen Darlehensvertrag mit der
Option einer Schenkung an die Partei unterschrieben hatte. Der
Prüfungsausschuss entschied nach langer Verschleppung erst 2017, dass der
Ausschluss Samtlebens von der AfD-Liste rechtlich nicht zu beanstanden sei.
Mit dem Urteil behält Petry ihr passives Wahlrecht und muss auch keine
Einschränkungen bei der Ausübung ihres Bundes und Landtagsmandats
befürchten. Dennoch wird erwartet, dass die Verteidigung Revision
beantragt. Frauke Petry schüttelte während der Urteilsbegründung wiederholt
mit dem Kopf. Die mit dem sechsten Kind schwangere Politikerin steht
derzeit in einem weiteren Prozess wegen Steuerhinterziehung und
Subventionsbetrug in Leipzig vor Gericht.
2 Apr 2019
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