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# taz.de -- „Anti-Randalierer-Gesetz“ in Frankreich: Volle Kanne gegen das …
> Das Parlament will gegen „notorische Unruhestifter“ vorgehen und
> verschärft Demoverbote. Das ist selbst in der Regierungspartei
> umstritten.
Bild: Immer in Aktion: Gelbwesten-Protest in Frankreich
Paris taz | Die Abgeordneten der französischen Nationalversammlung wollen –
wie vor ihnen bereits die Senatoren – mit verschärften Gesetzen gegen
gewalttätige „Casseurs“ (Randalierer) am Rande von Demontrationen vorgehen.
Eine entsprechende Vorlage ist am Dienstagnachmittag verabschiedet worden.
Der Anlass dafür sind die Krawalle mit Plünderungen und Sachbeschädigungen
bei Kundgebungen der Gilets jaunes, der sogenannten Gelbwesten, in den
vergangenen Wochen. Sowie gewaltsame Konfrontationen zwischen „Black
blocks“, den Schwarzen Blöcken, und der Polizei.
Dahinter steckt die Absicht, „notorische“ Unruhestifter, die der Polizei
bereits bekannt sind, daran zu hindern, an öffentlichen Kundgebungen
teilzunehmen. Auch soll die Möglichkeit präventiver Kontrollen und legaler
Durchsuchungen von potenziellen Demonstranten erweitert werden. Und
schließlich sollen Teilnehmende für eventuelle Schäden bei ausartenden
Demonstrationen persönlich haften.
Da sich Senat und Nationalversammlung nicht auf einen gemeinsamen
Gesetzestext einigen konnten, kommt es zu einer zweiten Lesung. Die
Abgeordneten hatten die im Senat von der konservativen Opposition
eingebrachte Vorlage in einigen Punkten abgeschwächt. So ist nicht mehr
vorgesehen, bereits wegen Gewalt verurteilte oder bekannte Demonstranten
systematisch in einer Datenbank vorab zu erfassen und sie an einer
Teilnahme an Kundgebungen mit einer Meldepflicht auf der Polizeiwache zu
hindern. Vorbelastete „Unruhestifter“ sollen aber mit einem
Demonstrationsverbot belegt werden, wenn „ausreichende Gründe vorliegen“
für den Verdacht, dass diese Person „mit ihrem Verhalten eine schwere
Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellt“. Bei Zuwiderhandlung droht
eine Haftstrafe von sechs Monaten.
Die jetzt erweiterten Kompetenzen der Polizei erinnern an die
Ausnahmebestimmungen des Notstands anlässlich der islamistischen
Attentatswelle nach 2015. Der Senat wollte zudem, dass selbst in der
weiteren Umgebung, Autos und Gepäck durchsucht werden dürfen. Die bereits
geltende Vermummungsverbot bei Kundgebungen stellt künftig ein Strafdelikt
dar, das im Höchstfall mit einem Jahr Gefängnis und 15.000 Euro Geldbuße
geahndet werden kann.
## „Gesetz bedroht die Bürger“
Die linke Opposition lehnte diese Vorlage als „Einschränkung der
Bürgerrechte“ ab. Auch einigen Abgeordneten der Regierungspartei „La
République en marche“ geht diese Repression als Antwort auf die Krise wegen
der Gelbwesten-Proteste zu weit. François Sureau, Anwalt und ein Freund und
Ratgeber von Präsident Emmanuel Macron, warnte in den Medien: „Dieses
Gesetz bedroht nicht die Casseurs, sondern die Bürger.“ Er hält die
Einschränkung des Demonstrationsrechts für höchst bedenklich: „Will man am
Ende, dass nur noch Leute eine Erlaubnis zum Demonstrieren haben, die der
Polizei genehm sind?“
Diese Einwände fanden Gehör im bürgerlichen Lager. So erklärte Charles de
Courson, ein Vertreter des Zentrums, vor der Nationalversammlung: „Falls
wir eines Tages eine extreme Rechte an der Macht haben, werdet ihr
begreifen, dass es ein Wahnsinn ist, so etwas zu verabschieden!“ Bevor das
Gesetz – nach der fälligen zweiten Lesung – in Kraft treten kann, wird sich
das oberste Verfassungsgericht damit befassen.
6 Feb 2019
## AUTOREN
Rudolf Balmer
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