| # taz.de -- Datenmissbrauch bei der Berliner Polizei: Datenleck noch nicht gesc… | |
| > Im Fall der durch einen Polizisten versandten Drohbriefe an die linke | |
| > Szene kritisiert die Datenschutzbeauftragte mangelnden Aufklärungswillen. | |
| Bild: Die Drohbriefe hatten vor allem Menschen aus dem Umfeld der linken Projek… | |
| Berlin taz | Aus Anlass der nicht abreißenden Serie von Drohbriefen gegen | |
| die Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız weist die Berliner | |
| Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk darauf hin, dass es auch in Berlin | |
| einen Fall politisch motivierten Datenmissbrauchs durch Polizeibeamte | |
| gegeben hat – und erhebt in diesem Zusammenhang schwere Vorwürfe gegen | |
| Polizei und Staatsanwaltschaft. Diese würden nur sehr begrenzt mit der | |
| Datenschutzbehörde zusammenarbeiten und so die lückenlose Aufklärung des | |
| Falls erschweren. | |
| Es geht um Drohbriefe, die [1][kurz vor Weihnachten 2017 an linke | |
| Einrichtungen verschickt worden waren]. Darin enthalten: Personenbezogene | |
| Daten – vor allem Fotos – von 45 Personen, die in 21 Fällen aus | |
| erkennungsdienstlichen Behandlungen des Berliner Landeskriminalamts | |
| stammten. „Ob das jetzt an die Identitären die AN's an Bullen oder wen auch | |
| immer geht liegt nicht bei uns“, hieß es in dem neunseitigen Brief | |
| (Rechtschreibfehler im Original, AN steht für Autonome Nationalisten, Anm. | |
| d. Red.). | |
| Im letzten Jahr wurde ein Polizist, der das Verschicken der Briefe | |
| gestanden hatte, [2][wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz zu einer | |
| Geldstrafe von 3500 Euro verurteilt]. Dieser Sachverhalt wurde allerdings | |
| erst durch ARD-Recherchen öffentlich. Aus Sicht der Datenschutzbeauftragten | |
| ist der Fall damit noch lange nicht abgeschlossen: „Wir wissen nach wie vor | |
| nicht, unter welchen konkreten Umständen die Daten abgerufen wurden“, so | |
| Dalia Kues, die Sprecherin der Datenschutzbeauftragten, am Donnerstag zur | |
| taz. Es sei auch fraglich, ob der verurteilte Polizist die Daten selbst | |
| abgerufen habe. Es könne zudem nicht ausgeschlossen werden, dass es | |
| Mittäter gegeben habe. | |
| „Solange wir nicht wissen, wie der Täter an die Daten gelangt ist, können | |
| wir auch nicht entscheiden, wie ein solcher Missbrauch künftig verhindert | |
| werden kann“, sagt Kues. Die Zusammenarbeit mit der Polizei habe sich | |
| zeitweise sehr schleppend gestaltet, wirklicher Aufklärungswille sei nicht | |
| zu erkennen. | |
| ## Disziplinarverfahren noch nicht abgeschlossen | |
| Thilo Cablitz, Sprecher der Berliner Polizei, weist die Vorwürfe gegenüber | |
| der taz zurück. „Die Sicherung der Daten bei der Berliner Polizei | |
| entspricht den Vorgaben des zuständigen Bundesamts.“ Jeder Zugriff werde | |
| protokolliert, die Protokolle würden stichprobenartig überprüft. Dass die | |
| Datenschutzbeauftragte keine Einsicht in die Ermittlungsakten des | |
| Verfahrens gegen den Polizisten erhalten habe, sei verständlich, | |
| schließlich sei sie keine Nebenklägerin in dem Prozess, sondern | |
| „außenstehend“ gewesen. Gegen den Beamten sei nach dem Urteil ein | |
| Disziplinarverfahren eingeleitet worden, das aktuell noch nicht | |
| abgeschlossen sei. Insgesamt seien beim Berliner Landeskriminalamt im | |
| letzten Jahr drei Disziplinarverfahren wegen Verdachts auf Verstoß gegen | |
| das Datenschutzgesetz eingeleitet worden. | |
| Die Argumentation, die Datenschutzbeauftragte habe kein Recht darauf, über | |
| die Ermittlungen in Kenntnis gesetzt zu werden, weist diese wiederum zurück | |
| – schließlich seien auch die Ermittlungsbehörden als datenverarbeitende | |
| Stellen gesetzlich verpflichtet, der Datenschutzbehörde Auskunft zu | |
| erteilen. Von der Staatsanwaltschaft war am Donnerstag zunächst keine | |
| Stellungnahme zu der am Mittwoch veröffentlichten Kritik der | |
| Datenschutzbeauftragten zu bekommen. | |
| 7 Feb 2019 | |
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| ## AUTOREN | |
| Malene Gürgen | |
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