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# taz.de -- Umsetzung Datenschutzgrundverordnung: Die EU knöpft sich Konzerne …
> Frankreich verhängt eine Millionenstrafe gegen Google. Das könnte andere
> Staaten auf den Plan rufen und Firmen zum Umdenken zwingen.
Bild: Welche Daten landen bei der Nutzung wo?
Berlin taz | Rund acht Monate greift die [1][europäische
Datenschutzgrundverordnung] (EU-DSGVO) bereits. Nun zeigt das Regelwerk,
dass es hält, was es verspricht – und dass Internetgiganten tatsächlich
wegen Verstößen gegen die Privatsphäre ihrer Nutzer*innen im Netz mit hohen
Strafen belegt werden können. Die französische Datenschutzbehörde CNIL ist
die erste europäische Regulierungsinstanz, die in diesem Maße die DSGVO
zugrunde legt und gegen Google eine Geldstrafe von 50 Millionen Euro
verhängt hat.
Der Grund: Der US-Konzern informiert seine Nutzer*innen nicht „klar und
verständlich“ über die Nutzung ihrer persönlichen Daten. Erst wer mehrere
Links und Dokumente durchklickt, bekommt die Information, die er braucht.
Hinzu kommt, dass viele Hinweise schlicht unverständlich sind. Das
Verfahren angestoßen haben zwei Organisationen. Zum einen La Quadrature du
Net (LQDN), eine französischen Datenschutzinitiative und NOYB – kurz für
„None of your Business“ – hinter der [2][Facebook-Kritiker Max Schrems]
steckt.
Als Ende Mai 2018 die EU-DSGVO nach zähem Ringen endlich in Kraft trat,
wurde das Bürokratie-Ungetüm von Unternehmen, von Politiker*innen oder
Digitalverbänden entweder belächelt oder als Schreckgespenst bezeichnet,
dass das Ende des digitalen Netzes einläutet. Nun zeigt sich ihre Wirkung.
Bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes werden bei Verstößen
fällig. Schrems hatte seine Beschwerde unmittelbar im Mai 2018 gegen Google
und weitere Internetkonzerne eingereicht.
Google reagierte mit Unverständnis. „Nutzer erwarten von uns ein hohes Maß
an Transparenz und Kontrolle“, sagte ein Konzernsprecher der taz. Man prüfe
nun die Entscheidung, um die nächsten Schritte festzulegen. Auch die Summe
von 50 Millionen Euro lässt den Konzern unbeeindruckt. Schließlich stehen
dem Unternehmen noch weitere EU-Strafen in Millionenhöhe wegen
Wettbewerbsverstößen bevor.
## Ein Stau aktueller Fälle
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hält die Entscheidung
der französischen Behörden für einen „Weckruf an alle globalen
Internetdienstleister, den Datenschutz einzuhalten“. Allerdings gibt er
gegenüber der taz zu, dass grenzüberschreitende Datenverarbeitung – wie im
Fall von Google – nur dann überprüft und schließlich belangt werden kann,
wenn es eine europäische Hauptniederlassung des Unternehmens gibt.
Bei Google war dies lange Zeit nicht der Fall. Jetzt könne aber jede
Beschwerde, die auch in Deutschland eingeht, an die zuständige Behörde in
Irland weitergegeben werden. Dort hat das Unternehmen seit Dienstag seinen
EU-Hauptsitz. Die Behörde macht dann ein Vorschlag, der vom Europäischen
Datenschutzausschuss überprüft wird.
Caspar spricht von einem regelrechten Stau akuter Fälle in Europa. Bei
Google und den Strafen durch die französischen Behörden handelt es sich um
einen „rein nationalen Vollzug“. „Das Verfahren auf europäischer Ebene i…
hoch bürokratisch und für Außenstehende kaum mehr zu verstehen“, sagt
Caspar. Er plädiert für mehr gemeinsame Verfahren in den EU-Staaten. Aber
Experten zufolge fehlen dafür die Voraussetzungen: gut ausgestattete
Behörden, einfache Rechtsstrukturen, kurze Verfahrensabläufe und die
Absicht der nationalen Behörden, tatsächlich digitale Rechte der
Nutzer*innen schützen zu wollen.
22 Jan 2019
## LINKS
[1] /taz-Serie-Datenschutz-in-der-EU/!5506516
[2] /Nicht-notwendiger-Zugriff-auf-Daten/!5505806
## AUTOREN
Tanja Tricarico
## TAGS
DSGVO
Datenschutz
Google
Schwerpunkt Meta
Cybersicherheit
Verkehr
Datenklau
Datenleck
Schwerpunkt Meta
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