| # taz.de -- Umsetzung Datenschutzgrundverordnung: Die EU knöpft sich Konzerne … | |
| > Frankreich verhängt eine Millionenstrafe gegen Google. Das könnte andere | |
| > Staaten auf den Plan rufen und Firmen zum Umdenken zwingen. | |
| Bild: Welche Daten landen bei der Nutzung wo? | |
| Berlin taz | Rund acht Monate greift die [1][europäische | |
| Datenschutzgrundverordnung] (EU-DSGVO) bereits. Nun zeigt das Regelwerk, | |
| dass es hält, was es verspricht – und dass Internetgiganten tatsächlich | |
| wegen Verstößen gegen die Privatsphäre ihrer Nutzer*innen im Netz mit hohen | |
| Strafen belegt werden können. Die französische Datenschutzbehörde CNIL ist | |
| die erste europäische Regulierungsinstanz, die in diesem Maße die DSGVO | |
| zugrunde legt und gegen Google eine Geldstrafe von 50 Millionen Euro | |
| verhängt hat. | |
| Der Grund: Der US-Konzern informiert seine Nutzer*innen nicht „klar und | |
| verständlich“ über die Nutzung ihrer persönlichen Daten. Erst wer mehrere | |
| Links und Dokumente durchklickt, bekommt die Information, die er braucht. | |
| Hinzu kommt, dass viele Hinweise schlicht unverständlich sind. Das | |
| Verfahren angestoßen haben zwei Organisationen. Zum einen La Quadrature du | |
| Net (LQDN), eine französischen Datenschutzinitiative und NOYB – kurz für | |
| „None of your Business“ – hinter der [2][Facebook-Kritiker Max Schrems] | |
| steckt. | |
| Als Ende Mai 2018 die EU-DSGVO nach zähem Ringen endlich in Kraft trat, | |
| wurde das Bürokratie-Ungetüm von Unternehmen, von Politiker*innen oder | |
| Digitalverbänden entweder belächelt oder als Schreckgespenst bezeichnet, | |
| dass das Ende des digitalen Netzes einläutet. Nun zeigt sich ihre Wirkung. | |
| Bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes werden bei Verstößen | |
| fällig. Schrems hatte seine Beschwerde unmittelbar im Mai 2018 gegen Google | |
| und weitere Internetkonzerne eingereicht. | |
| Google reagierte mit Unverständnis. „Nutzer erwarten von uns ein hohes Maß | |
| an Transparenz und Kontrolle“, sagte ein Konzernsprecher der taz. Man prüfe | |
| nun die Entscheidung, um die nächsten Schritte festzulegen. Auch die Summe | |
| von 50 Millionen Euro lässt den Konzern unbeeindruckt. Schließlich stehen | |
| dem Unternehmen noch weitere EU-Strafen in Millionenhöhe wegen | |
| Wettbewerbsverstößen bevor. | |
| ## Ein Stau aktueller Fälle | |
| Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hält die Entscheidung | |
| der französischen Behörden für einen „Weckruf an alle globalen | |
| Internetdienstleister, den Datenschutz einzuhalten“. Allerdings gibt er | |
| gegenüber der taz zu, dass grenzüberschreitende Datenverarbeitung – wie im | |
| Fall von Google – nur dann überprüft und schließlich belangt werden kann, | |
| wenn es eine europäische Hauptniederlassung des Unternehmens gibt. | |
| Bei Google war dies lange Zeit nicht der Fall. Jetzt könne aber jede | |
| Beschwerde, die auch in Deutschland eingeht, an die zuständige Behörde in | |
| Irland weitergegeben werden. Dort hat das Unternehmen seit Dienstag seinen | |
| EU-Hauptsitz. Die Behörde macht dann ein Vorschlag, der vom Europäischen | |
| Datenschutzausschuss überprüft wird. | |
| Caspar spricht von einem regelrechten Stau akuter Fälle in Europa. Bei | |
| Google und den Strafen durch die französischen Behörden handelt es sich um | |
| einen „rein nationalen Vollzug“. „Das Verfahren auf europäischer Ebene i… | |
| hoch bürokratisch und für Außenstehende kaum mehr zu verstehen“, sagt | |
| Caspar. Er plädiert für mehr gemeinsame Verfahren in den EU-Staaten. Aber | |
| Experten zufolge fehlen dafür die Voraussetzungen: gut ausgestattete | |
| Behörden, einfache Rechtsstrukturen, kurze Verfahrensabläufe und die | |
| Absicht der nationalen Behörden, tatsächlich digitale Rechte der | |
| Nutzer*innen schützen zu wollen. | |
| 22 Jan 2019 | |
| ## LINKS | |
| [1] /taz-Serie-Datenschutz-in-der-EU/!5506516 | |
| [2] /Nicht-notwendiger-Zugriff-auf-Daten/!5505806 | |
| ## AUTOREN | |
| Tanja Tricarico | |
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