| # taz.de -- Klage von „Volkslehrer“ abgewiesen: Lächerlich und unerträgli… | |
| > Unser Autor beobachtete in Berlin den Prozess des Ex-Grundschullehrers | |
| > Nikolai N., der gegen seine Kündigung wegen rechter Hetze geklagt hat. | |
| Bild: Das war's wohl mit dem Lehrerberuf: Nikolai N. im Arbeitsgericht, das sei… | |
| Man kann die rechte Gefahr ernst nehmen und muss dabei rechte Spinner | |
| trotzdem nicht überbewerten. Man muss Rechtsextreme nicht größer machen als | |
| sie sind, und kann sich trotzdem entschieden gegen sie positionieren. Je | |
| nach Kontext und eigener Funktion kann man dafür den richtigen Ton, die | |
| passende Rhetorik wählen. | |
| Genau das hat Richter Arne Boyer vom Berliner Arbeitsgericht am | |
| Mittwochmittag im Fall des ehemaligen Grundschullehrers Nikolai N. getan. | |
| N., ein notorischer, extrem rechter YouTube-Verschwörungstheoretiker, hatte | |
| gegen das Land Berlin geklagt, weil er im Mai von der Vineta-Grundschule in | |
| Wedding fristlos gekündigt worden war. N. findet, dass seine Äußerungen vom | |
| Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt seien. | |
| Auf seinem Kanal „Der Volkslehrer“ verbreitet N. rechte | |
| Verschwörungstheorien, stellt den Holocaust und die Schuld der Deutschen im | |
| Zweiten Weltkrieg infrage, ruft zu Solidarität mit verurteilten | |
| Geschichtsrevisionisten auf. | |
| Das Arbeitsgericht wies N.s Klage am Mittwoch ab, weil dieser und seine | |
| Interviewpartner mit dem YouTube-Kanal den Staat und seine | |
| Verfassungsorgane „angreifen, verächtlich machen und beschimpfen“. Die | |
| Aussagen über den Holocaust nannte der Richter einen Angriff auf „die | |
| Grundfesten unseres Selbstverständnisses, nämlich der besonderen | |
| Verantwortung aus der deutschen Geschichte“. N.s Kanal sei deshalb ein | |
| Propagandamittel. | |
| ## Irgendwie ein Mann der Medien | |
| Boyer ist Richter. Die Neutralität, die seine Funktion von ihm erfordert, | |
| hinderte ihn dennoch nicht daran, das Lächerliche als Lächerliches und | |
| dabei das Unerträgliche als unerträglich zu markieren. Etwas subtil. Aber | |
| mit dem richtigen Ton. Das tat Boyer, indem er pointierte Stellen aus N.s | |
| Videopropaganda vortrug. Er las dessen Selbstdarstellung vor, die der | |
| ehemalige Lehrer dem Gericht vorgelegt hatte: „Der Kläger ist ein | |
| konservativer Mensch, dem das Nationale und die deutsche Geschichte sehr am | |
| Herzen liegen“, der sich deshalb gegen Globalisierung und unbegrenzte | |
| Migration artikuliere. Auf den Einwurf von N.s Anwalt, für seinen Mandanten | |
| sei der Beruf des Lehrers eine Berufung, antwortete Richter Boyer trocken: | |
| „Der Kläger ist ja auch irgendwie ein Mann der Medien.“ Er könne sich | |
| vorstellen, dass N. „auf diesem Gebiet zukünftig auch ganz lukrative | |
| Arbeitsstellen“ finden kann, etwa bei der AfD. | |
| Nach dem Urteil bestätigte der selbst ernannte „Volkslehrer“ diese | |
| Einschätzung. Umgeben von seinen Anhängern, bedankte er sich bei | |
| Journalisten der „unausgewogenen“ Medien für die Aufmerksamkeit. Sein Kanal | |
| sei erst durch die Berichterstattung so richtig bekannt geworden. Als N.s | |
| Kündigung bekannt wurde, hatte er knapp 2.500 Abonnenten. Heute sind es | |
| 59.292. | |
| 16 Jan 2019 | |
| ## AUTOREN | |
| Volkan Ağar | |
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