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# taz.de -- Berliner Verschwörungs-Lehrer: Verfassungstreue auf dem Prüfstand
> Der Grundschullehrer Nikolai N. ist wegen Verdachts auf Volksverhetzung
> freigestellt. Nun wird über das politische Mäßigungsgebot diskutiert.
Bild: Für den „Volkslehrer“ fällt nun noch viel mehr aus
Berlin taz | Die Debatte über den wegen des Verdachts auf Volksverhetzung
angezeigten Grundschullehrer Nikolai N. geht am Dienstag weiter. Die
SPD-Abgeordnete Maja Lasić sagte der taz, man müsse den Fall N. zum Anlass
nehmen, um grundsätzlich über das politische Mäßigungsgebot, dem
Landesbedienstete verpflichtet sind, zu diskutieren: „Wie weit geht das in
den außerdienstlichen Bereich hinein?“
Auch Lasićs CDU-Kollegin Hildegard Bentele hatte bereits am Montag
gefordert, mit Blick auf den aktuellen Fall die Regelungen zur
Verfassungstreue angestellter Lehrer im öffentlichen Dienst auf den
Prüfstand stellen zu wollen.
Lehrer N. ist nicht verbeamtet, allerdings bestehe ein „Recht zur
personenbedingten Kündigung“, wenn die Person sich als „ungeeignet in Bezug
auf ihre Arbeitsaufgaben“ erweise, sagte eine Sprecherin der
Bildungsverwaltung.
Am Wochenende war [1][bekannt geworden], dass der Weddinger
Grundschullehrer Nikolai N. in seinem YouTube-Kanal „Der Volkslehrer“
Verschwörungstheorien etwa über den Terroranschlag am 11. September 2001
verbreitet, antijüdische Positionen vertritt und „die deutsche Kultur“ im
Unterricht nicht ausreichend vermittelt sieht. Zudem soll er auf
Demonstrationen den Holocaust geleugnet haben und – das legen zumindest
auch seine YouTube-Videos nahe – mit der teilweise rechtsextremen
Reichsbürgerszene sympathisieren, die die Bundesrepublik nicht anerkennt
und vom Verfassungsschutz beobachtet wird.
## Strafanzeige erstattet
Die Senatsbildungsverwaltung erstattete daraufhin am Montag Strafanzeige
wegen des Verdachts auf Volksverhetzung gegen den Mann, der an der
Vineta-Grundschule in Wedding Englisch, Musik und Sport unterrichtet. Seit
Montag ist N. zudem vom Dienst freigestellt.
Die Schulleitung der Vineta-Grundschule betonte zwar, N. habe sich im
Unterricht stets „an seine Neutralitätspflicht gehalten“, seine privaten
Ansichten hätten keine Rolle gespielt. Was aber ist für einen
Landesbediensteten mit Vorbildfunktion für seine minderjährigen Schüler
noch Privatsache und was nicht?
„Der Lehrer hat mit seinem YouTube-Kanal ja geradezu die Öffentlichkeit
gesucht“, sagt GEW-Berlin-Vorsitzender Tom Erdmann – also auch die
potenzielle Aufmerksamkeit seiner SchülerInnen.
Erdmann sprach sich allerdings gegen den Vorschlag der CDU-Abgeordneten
Bentele aus, die Regelungen zum Mäßigungsgebot juristisch zu verschärfen.
Das erinnere schnell an den sogenannten Radikalenerlass in den 1970er
Jahren, als jede Person vor der Einstellung in den öffentlichen Dienst vom
Verfassungsschutz auf ihre Gesinnung überprüft wurde.
Bildungspolitikerin Lasić will demnächst eine Fragestunde im
Bildungsausschuss zum Thema Mäßigungsgebot beantragen. Man müsse etwa auch
diskutieren, ob in Fällen wie N. eine sogenannte Verdachtskündigung
ausgesprochen werden könne, statt den Betroffenen bis zur Entscheidung des
Gerichts nur freizustellen – bei vollen Bezügen.
9 Jan 2018
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## AUTOREN
Anna Klöpper
## TAGS
Schule
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Rechte
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