| # taz.de -- Berliner Verschwörungs-Lehrer: Verfassungstreue auf dem Prüfstand | |
| > Der Grundschullehrer Nikolai N. ist wegen Verdachts auf Volksverhetzung | |
| > freigestellt. Nun wird über das politische Mäßigungsgebot diskutiert. | |
| Bild: Für den „Volkslehrer“ fällt nun noch viel mehr aus | |
| Berlin taz | Die Debatte über den wegen des Verdachts auf Volksverhetzung | |
| angezeigten Grundschullehrer Nikolai N. geht am Dienstag weiter. Die | |
| SPD-Abgeordnete Maja Lasić sagte der taz, man müsse den Fall N. zum Anlass | |
| nehmen, um grundsätzlich über das politische Mäßigungsgebot, dem | |
| Landesbedienstete verpflichtet sind, zu diskutieren: „Wie weit geht das in | |
| den außerdienstlichen Bereich hinein?“ | |
| Auch Lasićs CDU-Kollegin Hildegard Bentele hatte bereits am Montag | |
| gefordert, mit Blick auf den aktuellen Fall die Regelungen zur | |
| Verfassungstreue angestellter Lehrer im öffentlichen Dienst auf den | |
| Prüfstand stellen zu wollen. | |
| Lehrer N. ist nicht verbeamtet, allerdings bestehe ein „Recht zur | |
| personenbedingten Kündigung“, wenn die Person sich als „ungeeignet in Bezug | |
| auf ihre Arbeitsaufgaben“ erweise, sagte eine Sprecherin der | |
| Bildungsverwaltung. | |
| Am Wochenende war [1][bekannt geworden], dass der Weddinger | |
| Grundschullehrer Nikolai N. in seinem YouTube-Kanal „Der Volkslehrer“ | |
| Verschwörungstheorien etwa über den Terroranschlag am 11. September 2001 | |
| verbreitet, antijüdische Positionen vertritt und „die deutsche Kultur“ im | |
| Unterricht nicht ausreichend vermittelt sieht. Zudem soll er auf | |
| Demonstrationen den Holocaust geleugnet haben und – das legen zumindest | |
| auch seine YouTube-Videos nahe – mit der teilweise rechtsextremen | |
| Reichsbürgerszene sympathisieren, die die Bundesrepublik nicht anerkennt | |
| und vom Verfassungsschutz beobachtet wird. | |
| ## Strafanzeige erstattet | |
| Die Senatsbildungsverwaltung erstattete daraufhin am Montag Strafanzeige | |
| wegen des Verdachts auf Volksverhetzung gegen den Mann, der an der | |
| Vineta-Grundschule in Wedding Englisch, Musik und Sport unterrichtet. Seit | |
| Montag ist N. zudem vom Dienst freigestellt. | |
| Die Schulleitung der Vineta-Grundschule betonte zwar, N. habe sich im | |
| Unterricht stets „an seine Neutralitätspflicht gehalten“, seine privaten | |
| Ansichten hätten keine Rolle gespielt. Was aber ist für einen | |
| Landesbediensteten mit Vorbildfunktion für seine minderjährigen Schüler | |
| noch Privatsache und was nicht? | |
| „Der Lehrer hat mit seinem YouTube-Kanal ja geradezu die Öffentlichkeit | |
| gesucht“, sagt GEW-Berlin-Vorsitzender Tom Erdmann – also auch die | |
| potenzielle Aufmerksamkeit seiner SchülerInnen. | |
| Erdmann sprach sich allerdings gegen den Vorschlag der CDU-Abgeordneten | |
| Bentele aus, die Regelungen zum Mäßigungsgebot juristisch zu verschärfen. | |
| Das erinnere schnell an den sogenannten Radikalenerlass in den 1970er | |
| Jahren, als jede Person vor der Einstellung in den öffentlichen Dienst vom | |
| Verfassungsschutz auf ihre Gesinnung überprüft wurde. | |
| Bildungspolitikerin Lasić will demnächst eine Fragestunde im | |
| Bildungsausschuss zum Thema Mäßigungsgebot beantragen. Man müsse etwa auch | |
| diskutieren, ob in Fällen wie N. eine sogenannte Verdachtskündigung | |
| ausgesprochen werden könne, statt den Betroffenen bis zur Entscheidung des | |
| Gerichts nur freizustellen – bei vollen Bezügen. | |
| 9 Jan 2018 | |
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| ## AUTOREN | |
| Anna Klöpper | |
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