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# taz.de -- Prozess gegen Bürgerrechtler in China: Kritik ist nicht erwünscht
> Seit drei Jahren sitzt der chinesische Anwalt Wang Quanzhang in Haft. Nun
> wird ihm unter Ausschluss der Öffentlichkeit der Prozess gemacht.
Bild: Wang Quanzhang und seine Frau Li Wenzu mit ihrem Sohn
Am Mittwoch hat in einem Volksgericht der nordchinesischen Hafenstadt
Tianjin der Prozess gegen den Bürgerrechtler und Anwalt [1][Wang Quanzhang]
begonnen. Sicherheitskräfte hatten schon vor Beginn das Gerichtsgebäude
weiträumig abgeriegelt. Die Polizisten machten sehr klar deutlich: Niemand
ist erwünscht. Dabei ist der Prozess formell öffentlich. Als es einem
Unterstützer des Bürgerrechtlers doch gelang, sich dem Gericht zu nähern,
und er rief: „Wang Quangzhang ist ein guter Mensch“, stürmten zwei
Sicherheitskräfte in Zivil auf ihn zu und führten ihn in einem schwarzen
Wagen ab.
Wangs Frau, Li Wenzu, berichtet, als sie am Morgen ihre Wohnung verlassen
wollte, um sich auf den Weg nach Tianjin zu machen, waren ihr ebenfalls
sofort Sicherheitskräfte auf den Fersen. Sie hätten alle sechs Ausgänge
ihrer Wohnanlage blockiert. Sie habe schließlich aufgegeben müssen.
Wang war bis zu seiner Festnahme Anwalt und hat unter anderem
Bürgerrechtsaktivisten, Opfer von Landenteignungen und Anhänger der in
China verfolgten Falun-Gong-Sekte vertreten. Der 42-Jährige hat sich zudem
für mehr politische Freiheiten eingesetzt und immer wieder das Gebaren der
chinesischen Justiz kritisiert.
Im August 2015 wurde er im Zuge der sogenannten „709-Aktion“, [2][einer
großangelegten Verfolgungswelle], neben rund 300 weiteren Anwälten,
Kanzleimitarbeitern, Aktivisten und deren Angehörigen festgenommen. Vor
allem auf die inzwischen geschlossene Anwaltskanzlei Fengrui hatten es die
chinesischen Behörden abgesehen. Sie hat unter anderem den nun in Berlin
lebenden Künstler Ai Weiwei vertreten. Kanzleigründer Zhou Shifeng ist
wegen „Untergrabung der Staatsgewalt“ bereits zu sieben Jahren Haft
verurteilt. Die Verhaftungswelle hatte am 9. Juli 2015 begonnen, daher die
Bezeichnung „709“.
Die meisten der damals Verhafteten sind inzwischen zwar frei, viele von
ihnen aber waren nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Amnesty
International in Haft Misshandlungen ausgesetzt. Sie mussten zudem
Schuldeingeständnisse abgeben. Von Wang gab es als einzigem drei Jahre lang
nicht ein Lebenszeichen. Die Behörden verweigerten seiner Frau und seinen
Verteidigern jegliche Auskunft. Seine Frau befürchtete bereits, dass er gar
nicht mehr am Leben sei, und entschloss sich im April, eine
öffentlichkeitswirksame 12-tägige Wanderung zu Fuß von Peking nach Tianjin
zu machen, um auf das Schicksal ihres Mannes aufmerksam zu machen.
Im Juli dieses Jahres durfte ein Anwalt ihn schließlich in Haft in Tianjin
besuchen. Wangs Frau hat ihn aber immer noch nicht sehen dürfen. Vermutet
wird, dass Wang ein Schuldgeständnis verweigert hat. Die Erfahrung aus
früheren Verfahren zeige, dass Aktivisten zu sehr harten Strafen verurteilt
wurden, wenn sie sich weigerten, im Ausgleich für Milde ein Geständnis
abzulegen, befürchtet Doriane Lau von Amnesty. Inzwischen ist bekannt, dass
Wang „Untergrabung der Staatsgewalt“ vorgeworfen wird. Er soll zudem
Kontakte zum schwedischen Aktivisten Peter Dahlin gepflegt haben, mit dem
Ziel der „Ausbildung feindlicher Kräfte“. Für beides droht in China
lebenslange Haft.
Von westlichen Beobachtern wird vermutet, dass die chinesischen Behörden
den Prozessbeginn bewusst auf den zweiten Weihnachtsfeiertag gelegt haben.
Denn in diesen Tagen sind die meisten Diplomaten und auch Korrespondenten
auf Heimaturlaub. Daher sei mit weniger Aufmerksamkeit der westlichen Welt
zu rechnen.
27 Dec 2018
## LINKS
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## AUTOREN
Felix Lee
## TAGS
China
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Prozess
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Lesestück Recherche und Reportage
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