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# taz.de -- Arbeitslose im Mieterverein: Etwas mehr Mieterschutz für Arme
> Ab Januar übernimmt das Amt bei Arbeitslosen die Mitgliedsbeiträge für
> den Mieterverein. Das soll sich sogar rechnen.
Bild: Krasse Mieterhöhung? Ab zum Mieterverein!
Der Landeschef des Eigentümerverbands Haus und Grund, Carsten Brückner, hat
kürzlich in einem Interview gesagt: „Es gibt kein Naturgesetz, das mir das
Recht gibt, für immer in meiner vertrauten Umgebung zu bleiben.“ Genau das
aber wollen viele BerlinerInnen: in ihrem Kiez leben, in der Nähe von
Freunden oder Familie, vom bekannten Supermarkt, der Schule, der Kneipe.
Das ist nicht nur menschlich nachvollziehbar, es ist auch nachgewiesen,
dass Leute in einem funktionierenden Umfeld psychisch gesünder sind. Und es
zerstört den Reiz Berlins, wenn immer mehr Arme aus der Innenstadt
verdrängt werden.
Dagegen sollen sie sich künftig etwas besser wehren können: Ab Januar
übernimmt das Amt für Hartz-IV-EmpfängerInnen und Asylsuchende die
Mitgliedsbeiträge für den Mieterverein, teilten die Senatsverwaltungen für
Soziales und für Stadtentwicklung mit. Wenn EigentümerInnen in Zukunft also
die Miete stark erhöhen, wenn eine Modernisierung ansteht oder der
Mietvertrag gar ganz gekündigt wird, können sich die Betroffenen beraten
lassen, ohne dafür 4,50 Euro pro Monat zahlen zu müssen. Im Zweifel können
sie auch rechtlich gegen den Vermieter vorgehen.
In den Berechnungen der Sozialleistungen des Bundes sind Mitgliedsbeiträge
für Mieterorganisationen nicht vorgesehen. „Deshalb verzichten Menschen mit
einem niedrigen Haushaltsbudget oft darauf“, so Sozialsenatorin Elke
Breitenbach (Linkspartei). Die Folgen könnten verheerend sein. „Im
schlimmsten Fall ist die Wohnung weg.“ Mit der Übernahme der
Mitgliedsbeiträge helfe der Senat den MieterInnen bei der Durchsetzung
ihrer Rechte, so Breitenbach. Und auch ihre Parteikollegin,
Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher, freut sich: „Das neue Modell
hilft nicht nur dem Einzelnen, sondern langfristig auch ganz Berlin, den
Mietenanstieg zu verlangsamen.“
Nach Einschätzung des Senats ist die neue Regelung sogar wirtschaftlich: In
anderen Bundesländern habe man die Erfahrung gemacht, dass die Höhe der
abgewehrten Vermieterforderungen die Höhe der Mitgliedsbeiträge bei Weitem
übersteige. Vereinbarungen mit weiteren Mieterorganisationen sollen folgen.
„Das ist ein wichtiger Schritt, um auch ALG-II-Empfängern einen besseren
Rechtsschutz zuzubilligen“, sagte am Freitag Reiner Wild vom Berliner
Mieterverein. Andere Städte hätten das längst gemacht. Es gebe auch jetzt
schon viele Arbeitslose im Mieterverein, die bislang den reduzierten
Mitgliedsbeitrag von 4,50 Euro bezahlten. Es sei gut, wenn sie das Geld nun
nicht mehr vom Regelsatz abknapsen müssten.
Wie viele Betroffene sich ab 2019 tatsächlich an den Mieterverein wenden,
hängt nach Wilds Einschätzung vor allem von den MitarbeiterInnen in den
Jobcentern ab. Sie müssen die Kostenübernahme der Mitgliedsbeiträge
bewilligen. An ihnen dürfte es auch liegen, die neue Regelung weithin
bekannt zu machen. Wild sagte: „Ich rechne nicht mit einem wahnsinnigen
Ansturm ab dem 2. Januar.“
28 Dec 2018
## AUTOREN
Antje Lang-Lendorff
## TAGS
Hartz IV
Mieterschutz
Mieterverein
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Geld
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