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# taz.de -- Serie Wohnen ist Heimat: Die Ulmer Bodenpolitik
> Mittlerweile befindet sich etwa ein Drittel des kompletten Stadtgebietes
> in kommunaler Hand. Wie Ulm die Spekulation mit Bauland bremst.
Bild: Stadtansicht von Ulm
In Ulm haben sie ein erprobtes Modell gegen Immobilienspekulation – und ein
besonders altes. Was andernorts als „Spekulationsbremse“ im Rahmen
städtischer Baupolitik bezeichnet wird, heißt in Ulm schwerfällig
„Bodenbevorratungspolitik“. Zur Baulandbereitstellung betreibt die Stadt am
Rand der Schwäbischen Alb seit rund 125 Jahren diese vorausschauende
Bodenpolitik.
Konkret heißt das, die Stadt kauft mittelfristig und langfristig, oft auf
Jahrzehnte im Voraus, Flächen auf, um sie dann eines Tages gezielt
einzusetzen. Grundprinzip dabei ist, dass die Stadt einen Bebauungsplan für
ein künftiges Baugebiet erst dann in ein Verfahren einbringt, wenn sie auch
Eigentümerin der betroffenen Flächen ist. In Ulm kann also nur von der
Stadt selbst Bauland erworben werden.
Zudem verhindert das Ulmer Wiederkaufsrecht, gekoppelt mit einer
sogenannten Auflassungsvormerkung, eine Spekulation mit Bauland. „Das hört
sich erst einmal sehr technisch an“, sagt Ulrich Soldner, Abteilungsleiter
im Liegenschaftsamt Ulm. „Es bedeutet Folgendes: Ein unbebautes Grundstück,
das aus kommunalem Besitz privatisiert und an einen Häuslebauer oder an
einen Bauträger, Investor oder eine Firma verkauft wird, kann niemals an
einen Dritten weiterverkauft werden. Wenn es also nicht für den
ursprünglichen Zweck verwendet wird, und das kommt ja immer mal vor, kann
es aufgrund dieser Auflassungsvormerkung im Grundbuch nur an die Stadt Ulm
zurückverkauft werden. Und zwar zu dem Preis, den es damals gekostet hat.
Ein Weiterverkauf spekulativer Art an Dritte ist nicht möglich.“
33 Millionen Euro investierte Ulm im vergangenen Jahr in den Ankauf neuer
Grundstücke. Aufgrund ihrer langjährigen Praxis verfügt die Stadt über ein
entsprechend großes Portfolio. Mittlerweile befindet sich etwa ein Drittel
des kompletten Stadtgebietes in kommunaler Hand. Dadurch verfügt Ulm über
ein Steuerungsinstrument, das es ermöglicht, Baugrundstücke zu
vergleichsweise günstigen Preisen auf den Markt zu bringen.
Da die Stadt jederzeit eigene Liegenschaften für den Wohnungsbau auf den
Markt bringen kann, wird ein direkter, preisdämmender Einfluss auf die
Grundstückspreise erreicht. Damit sollen die Wertsteigerungen aus der
Baulandentwicklung auch der Allgemeinheit und den Erwerbern und nicht nur
den ursprünglichen Grundstückseigentümern zugutekommen. So betreibt die
Stadt eine aktive Sozial- und Wirtschaftspolitik.
Mit Erfolg: Im Mietwohnungssegment existiert durch niedrige Baulandpreise
und die Zusammenarbeit mit Wohnungsbaugesellschaften ein gutes Angebot an
bezahlbaren Wohnungen. Auch bei der Vergabe von Baugrundstücken an
Selbstnutzer wirkt sich der niedrige Baulandpreis positiv bei der Schaffung
von bezahlbarem Wohnraum im Eigenheimsegment aus. Die grün-schwarze
Landesregierung Baden-Württembergs ermuntert alle Städte und Gemeinden, dem
Ulmer Modell der Bodenvorratspolitik zu folgen.
4 Jan 2019
## AUTOREN
Edith Kresta
## TAGS
Schwerpunkt Wohnen ist Heimat
Ulm
Spekulation
Schwerpunkt Gentrifizierung in Berlin
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