# taz.de -- Maaßen und die AfD: Tagesspiegel gewinnt gegen BfV | |
> Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss Fragen zu Treffen seines | |
> Ex-Präsidenten mit AfD-Funktionären beantworten. Das entschied ein Kölner | |
> Gericht. | |
Bild: Was hat Maaßen mit AfD-Politikern besprochen? | |
KÖLN dpa | Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) muss nach einem | |
Gerichtsbeschluss einem Journalisten Auskunft zu [1][Treffen seines | |
früheren Präsidenten Hans-Georg Maaßen mit AfD-Politikern] geben. Da die | |
Gespräche keine operativen Vorgänge darstellten, müsse in der Regel | |
Auskunft erteilt werden, stellten die Richter des Verwaltungsgerichts Köln | |
in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss fest. Der pauschale Verweis | |
auf Vertraulichkeit genüge nicht, um eine Ausnahme zu begründen. | |
Mitarbeiter des Amtes dürften außerhalb des parlamentarischen | |
Kontrollgremiums mit Dritten nur über Inhalte sprechen, die nicht | |
geheimhaltungsbedürftig seien. Einem Auskunftsbegehren über solche Inhalte | |
sei grundsätzlich zu entsprechen. | |
Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden, über die das | |
Oberverwaltungsgericht Münster entscheiden müsste. Das BfV äußerte sich auf | |
Anfrage zunächst nicht zu dem Beschluss. | |
Ein Redakteur des Tagesspiegels hatte das BfV um Auskünfte zu Treffen | |
Maaßens mit AfD-Politikern gebeten. Darauf hatte dieser zuerst eine | |
allgemeine Antwort bekommen. Auf eine erneute Bitte reagierte das Bundesamt | |
nicht. Daraufhin stellte der Journalist beim Verwaltungsgericht einen | |
Eilantrag. Die Gespräche von Maaßen mit AfD-Politikern hatten im September | |
[2][zu Spekulationen über eine mögliche politische Nähe des Beamten zur | |
AfD] geführt. | |
Die beklagte Bundesrepublik Deutschland hatte geltend gemacht, dem | |
Auskunftsbegehren stünden schutzwürdige Interessen entgegen. Es bestehe ein | |
öffentliches Interesse an der Wahrung der Vertraulichkeit, die der | |
Aufgabenerfüllung des Amtes dienten. Ein unbefangener Austausch biete den | |
Parlamentariern Einblick in die Tätigkeit des Amtes und sei | |
vertrauensbildend. | |
5 Dec 2018 | |
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