Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Kommentar Osnabrücker Dramatikerpreis: Fördern ohne Jugendwahn
> Der Osnabrücker Dramatikerpreis wäre eine richtig tolle Sache – wenn er
> nur auf die unnötige Altersdiskriminierung verzichten würde.
Bild: Ronald Funke als alter Mann: Der kann im Theater Osnabrück zwar was erz�…
Jetzt haben sie es schon wieder getan: Während das Stück des
Vorjahressiegers Mario Wurmitzer eine [1][fulminante Uraufführung] feiert,
schreibt das Theater Osnabrück für 2019 erneut seinen Dramatiker*innenpreis
aus. Verliehen wird er alle zwei Jahre seit 2013 und die bisherigen
Gewinner haben danach auch am Burgtheater und am Schauspielhaus Bochum
reüssiert. Zu wissen, man hat keinen Murks ausgezeichnet ist nicht nur fürs
Selbstgefühl eines Oberzentrums-Stadttheaters fein. Es zeigt auch, wie
leistungsfähig man in Osnabrück ist, trotz aller Benachteiligung durch das
Land.
Das ist gut gemeint und wäre schön, wenn der Preis ohne Diskriminierung
auskäme. Tut er aber nicht, wie sehr viele Theater-, Literatur- und
Kunstpreise: Bewerben „können sich Autor*innen […], die am 15. März 2019
nicht älter als 35 Jahre sind“, legt die Ausschreibung eine Altersgrenze
fest, deren Willkür durchs exakte Datum eher betont als verborgen wird:
Menschen, die am 14. März 36 werden, sollen weniger Nachwuchs sein, als
diejenigen, die am 16.3. 1983 geboren sind? Lächerlich.
Der sachlichste Grund für diese Bestimmung ist ein falscher Begriff von
Nachwuchs: Die Entfaltung von künstlerischem Talent ist nicht ans Alter
gebunden. Manche Dichter*innen haben mit 19 ihr [2][Gesamtwerk hinter
sich], wie Arthur Rimbaud. Es gibt aber auch Dramatiker, die Stücke von
bleibendem Wert schaffen, obwohl sie erst jenseits der 50 debütieren. So
hat Aischylos mit erfahrungssatten Tragödien die Konkurrenz der jungen
Hüpfer seinerzeit in Athen locker beiseite [3][gefegt]. Osnabrück würde ihn
aussortieren.
Künstlerisch ist diese Diskriminierung falsch, moralisch daneben. Und
juristisch gefährdet sie die Auszeichnungen selbst: Das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz erlaubt Ungleichbehandlung aufgrund des Alters nur,
[4][„wenn sie objektiv und angemessen“ ist]. Wer hier klagt, hat gute
Chancen Recht zu kriegen und Schmerzensgeld. Für Nachwuchsförderung und
-preise wäre das ein tragisches Ende.
17 Dec 2018
## LINKS
[1] /Urauffuehrung-in-Osnabrueck/!5556673/
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Arthur_Rimbaud
[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Die_Perser
[4] https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__10.html
## AUTOREN
Benno Schirrmeister
## TAGS
Kulturförderung
Festival für Neue Internationale Dramatik
Dramatiker
Nachwuchsförderung
Nachwuchs
Kirche
Evangelische Kirche
## ARTIKEL ZUM THEMA
Kirche beharrt auf Sonder-Arbeitsrecht: Nur wer glaubt, kann richtig putzen
Bremens Evangelische Kirche setzt auf Diskriminierung: Selbst Putz-Jobs und
Kartoffelschälstellen vergibt sie nur an Christenmenschen.
Bundesarbeitsgericht zu Kirche und Arbeit: Unchristlich benachteiligt
Das Diakonische Werk darf von einer Bewerberin keine Kirchenmitgliedschaft
verlangen. Das stellt das Bundesarbeitsgericht klar.
Fragen und Antworten: Wie hältst du's mit der Burka?
Nach dem hessischen Vorbild will auch Niedersachsen die Burka aus dem
öffentlichen Dienst verbannen. Was kann der Staat verbieten? Die taz
beantwortet die wichtigsten Fragen.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Muslimische Putzfrau könnte klagen
Der Zentralrat der Juden kritisiert das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Die Handlungsfreiheit in der Personalwahl sei dadurch eingeschränkt.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.