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# taz.de -- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Muslimische Putzfrau könnte k…
> Der Zentralrat der Juden kritisiert das Allgemeine
> Gleichbehandlungsgesetz. Die Handlungsfreiheit in der Personalwahl sei
> dadurch eingeschränkt.
Bild: Wer keine muslimische Putzfrau einstellt, könnte wegen Diskriminierung v…
BERLIN taz Der Zentralrat der Juden in Deutschland befürchtet Nachteile
durch das Allgemeine Gleichbehandlungssgesetz (AGG). Das Gesetz drohe die
Handlungsfreiheit der jüdischen Gemeinden hierzulande etwa in der
Personalauswahl immer weiter einzuengen, sagte der Generalsekretär des
Zentralrats, Stephan Kramer. "Die Schlinge um den Hals wird immer enger."
Das AGG sei zwar "gut gemeint", aber angesichts des Grundgesetzes
bestenfalls "überflüssig". Dies habe der Zentralrat schon im
Gesetzgebungsverfahren kritisiert. Die Intervention war jedoch erfolglos.
Grundlage der Kritik Kramers ist eine juristische Expertise, die der
Arbeitsrechtler Klaus Adomeit und der Berliner Notar Albert Meyer, einst
Vorsitzender der jüdischen Gemeinde der Hauptstadt, erarbeitet haben.
Adomeit hält die "juristisch-technische Umsetzung" des AGG für nicht
gelungen. So verpflichte das AGG die Gemeinden, abgewiesenen
Arbeitsplatzbewerbern notfalls juristisch wasserdicht nachzuweisen, dass
diese nicht aus diskriminatorischen Gründen abgelehnt worden seien.
"Gefährliche Wirrköpfe aller Art" könnten so bestärkt werden, gegen die
Gemeinden zu klagen.
Diese "Umkehr der Beweislast", so Adomeit, könne zudem viele Kräfte der
Gemeinden unnötig binden. Es drohten Prozesse ähnlich dem derzeit noch
schwebenden Verfahren in Hamburg. Dort hat eine Muslima gegen die Diakonie
geklagt, weil der evangelische Sozialverband sie nicht eingestellt hatte.
Notar Meyer sagte, das AGG stifte "die Arbeitgeber zum Lügen an". So
erschwere es den Gemeinden beispielsweise, eine jüdische Putzfrau gegenüber
einer muslimischen zu bevorzugen - und dies, obwohl die jüdischen Gemeinden
"spezielle Sicherheitsinteressen" hätten, die bei einer muslimischen
Angestellten womöglich berührt seien.
Etwas gelassener sieht das David Gill. Der Vizebevollmächtigte des Rates
der EKD in Berlin sagte, bisher schränke das AGG den Gestaltungsraum der
Kirchen nicht ein. Allerdings werde er durch das Hamburger Verfahren
bedroht. Ähnliches gelte für den Vorwurf der EU-Kommission, in Deutschland
werde das AGG, ursprünglich eine EU-Initiative, nicht ausreichend
umgesetzt. Gill verwies auf den EU-Vertrag von Amsterdam von 1997, in dem
festgelegt worden sei, dass der Status der Religionsgemeinschaften durch
die EU nicht tangiert werde. Durch umstrittene Auslegungen des AGG bestehe
nun die Sorge, dass die bisherige Praxis "infrage gestellt" werde.
20 Oct 2008
## AUTOREN
Philipp Gessler
Philipp Gessler
## TAGS
Kulturförderung
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