| # taz.de -- Urteil: Räumungsklage in Neukölln: Mär von der bedürftigen Eige… | |
| > Ein seltener Erfolg für Mieter*innen im begehrten Neuköllner | |
| > Schillerkiez: Das Landgericht weist eine Klage wegen Eigenbedarfs ab. | |
| Bild: Das Landgericht in Berlin weist die Klage wegen Eigenbedarfs ab | |
| Anna S. kann aufatmen: Sie muss ihre Wohnung im Neuköllner Schillerkiez | |
| nicht verlassen. In zweiter Instanz wies das Landgericht eine | |
| Eigenbedarfsklage ab. Die Richterin glaubte der Hauseigentümerin nicht, | |
| dass sie wirklich selbst in der Wohnung leben werde. | |
| Die hatte angegeben, die Wohnung zusammen mit ihrem Mann als Zweitwohnsitz | |
| nutzen zu wollen, um ihren Arbeitsweg zu verkürzen. Derzeit wohnten die | |
| beiden in einem Einfamilienhaus am Stadtrand, der Arbeitsplatz liege in | |
| Mitte. Das hat die Richterin „nicht überzeugt.“ | |
| Zum einen hatte der Ehemann ausgesagt, der weite Arbeitsweg seiner Frau | |
| belaste das Familienleben. Da er selbst aber sein Büro im Haus am Stadtrand | |
| eingerichtet hat und dorthin pendeln müsste, würde der Stress der Frau | |
| durch seinen Stress ersetzt, erklärte die Richterin. „Das scheint mir nicht | |
| vernünftig, und Eigenbedarf muss sich auf schlüssige und vernünftige Gründe | |
| stützen.“ | |
| Auch das Argument, die Wohnung müsse sehr günstig sein, weil die | |
| Vermieterin nur eine geringe Rente erwarte, verfing nicht. Schließlich | |
| müssten auch die Immobilien eingerechnet werden, die das Ehepaar besitzt – | |
| neben dem Mietshaus in Neukölln und dem Einfamilienhaus auch noch eine | |
| Wohnung in der Schönhauser Allee und ein Ferienhaus. Den angeblichen | |
| finanziellen Sorgen widerspricht auch der Zustand der gewünschten | |
| Zweitwohnung: Sie ist unsaniert, hat statt einem Badezimmer nur eine Dusche | |
| in der Küche und ist insgesamt so eng, dass der Kühlschrank auf dem Flur | |
| steht. Die Renovierungsarbeiten wären teuer. | |
| ## Sich zu wehren lohnt sich | |
| Insbesondere konnte die Richterin den zeitlichen Zusammenhang der Kündigung | |
| nicht ignorieren. Anna S. hatte im vergangenen Jahr eine Mieterhöhung | |
| erhalten. Als sie sich mit Verweis auf die Mietpreisbremse dagegen gewehrt | |
| hatte, kam kurz darauf die Kündigung wegen Eigenbedarfs. „Das alles zeigt, | |
| dass Eigenbedarf nicht der Grund der Kündigung sein kann“, beendete die | |
| Richterin ihre Begründung. | |
| Anna S. war nach der Verhandlung erleichtert: „Es hat sich gelohnt, dass | |
| ich gekämpft habe. Jetzt kann ich mein Zuhause behalten.“ Sie hoffe, dass | |
| nun ihre Schlafprobleme aufhörten. Aber sie bleibt vorsichtig: „Vielleicht | |
| versucht die Vermieterin bald etwas anderes, um mich rauszubekommen.“ | |
| Das sieht auch die Gruppe Solidarische Aktion Neukölln so, die Anna S. | |
| unterstützt hat. „Trotzdem ist das Urteil ein Signal: Sich wehren lohnt | |
| sich“, sagt Sprecherin Mariam Genski. Das wird die Gruppe auch morgen | |
| machen, wenn im Amtsgericht Neukölln der nächste Eigenbedarfsprozess | |
| ansteht. | |
| 22 Nov 2018 | |
| ## AUTOREN | |
| Jana Lapper | |
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