| # taz.de -- Waffen mit künstlicher Intelligenz: 26 Staaten für Killerroboter-… | |
| > UNO-Staaten beraten, ob die Entwicklung autonomer tödlicher Waffen | |
| > verhindert werden soll. Deutschland hält Unverbindliches für ausreichend. | |
| Bild: Krieg der Zukunft? Drohne von Typ MQ-1 Predator der US Air Force | |
| Genf taz | Soll die Entwicklung autonomer tödlicher Waffensysteme (AWS) | |
| international verboten werden? Über diese Frage beraten die [1][125 | |
| Vertragsstaaten des „UNO-Übereinkommens über besondere konventionelle | |
| Waffen“ (CCW) seit Mittwoch in Genf]. | |
| Dabei geht es um Killerroboter, unbemannte Drohnen oder U-Boote – also jene | |
| Waffen, die ihre Ziele selbstständig bestimmen, erkennen, verfolgen, töten | |
| und zerstören, ohne dass Menschen dabei noch irgendeinen Einfluss nehmen | |
| können. Zumindest in den USA, Israel, Frankreich, Großbritannien, Russland, | |
| China und Südkorea arbeiten Spezialisten für Künstliche Intelligenz (KI) im | |
| Regierungsauftrag bereits an der Entwicklung solcher Killerroboter. | |
| Experten schätzen, dass sie in spätestens 20 Jahren bereit für den | |
| Kriegseinsatz sein könnten. Diese „autonomen“ Waffen gehen technisch einen | |
| Schritt weiter als bestehende „automatische“ Systeme wie etwa die | |
| Patriot-Raketen oder bewaffnete unbemannte Drohnen: Letztere schießen zwar | |
| automatisch, wenn sie ein feindliches Ziel erkennen. Aber die Zieldaten | |
| müssen zuvor von Menschen einprogrammiert werden. Bereits seit vier Jahren | |
| diskutieren Rüstungskontroll-ExpertInnen, DiplomatInnen und | |
| VölkerrechtlerInnen darüber, welche Folgen der Einsatz von AWS in künftigen | |
| Kriegen haben könnten. | |
| Gegner dieser Waffen sagen: Die Entscheidung über die Tötung von Menschen | |
| oder die Zerstörung überlebenswichtiger Infrastruktur dürfe aus ethischen | |
| und völkerrechtlichen Gründen niemals Maschinen, Computern und Algorithmen | |
| überlassen werden. Nur Menschen dürften darüber entscheiden – und können | |
| für ihr Handeln dann auch zur Rechenschaft gezogen werden. | |
| ## Mehr Kollateralschäden befürchtet | |
| Rüstungsexperten fürchten zudem, dass es mit AWS in künftigen Kriegen noch | |
| häufiger zu sogenannten Kollateralschäden kommt. Diese Waffen können nicht | |
| verlässlich zwischen „legitimen“ militärischen und verbotenen zivilen | |
| Zielen unterscheiden. | |
| Die am Mittwoch eröffnete Jahrestagung der CCW soll nun entscheiden, ob | |
| formale Verhandlungen darüber aufgenommen werden sollen, AWS zu verbieten – | |
| oder zumindest Regelungen zu ihrer Einschränkung zu formulieren. Bislang | |
| fordern 26 Staaten ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen zum Verbot | |
| von Entwicklung, Produktion, Besitz, Weitergabe und Einsatz von AWS. | |
| [2][Eine internationale Kampagne] – Campaign to Stop Killer Robots – | |
| unterstützt die Verbotsforderung. Über 2.000 ForscherInnen und | |
| WissenschaftlerInnen aus aller Welt, die auf dem Gebiet der Künstlichen | |
| Intelligenz arbeiten, haben sich ihr angeschlossen. Sie lehnen es ab, sich | |
| an der Entwicklung dieser Waffensysteme zu beteiligen. | |
| Doch Deutschland, Frankreich und andere EU-Staaten halten eine rechtlich | |
| unverbindliche Absichtserklärung für ausreichend, wonach „Waffensysteme | |
| immer unter menschlicher Kontrolle bleiben müssen“. | |
| Im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung noch den Einsatz für ein | |
| völkerrechtlich verbindliches Verbotsabkommen versprochen. Die USA, Israel, | |
| Großbritannien, Russland,China und Südkorea lehnen jegliche Form einer | |
| internationalen Vereinbarung über Killerroboter ab. | |
| Da die Vertragsstaaten der CCW-Konvention Entscheidungen nur im Konsens | |
| treffen können, dürfte bei der Genfer Konferenz im besten Fall eine | |
| Absichtserklärung herauskommen, auch nächstes Jahr weiter nur unverbindlich | |
| über das Thema zu „diskutieren“. | |
| 21 Nov 2018 | |
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| [1] /Forderung-nach-Verbot-von-Killerrobotern/!5530704 | |
| [2] /Petition-der-Woche--autonome-Waffen/!5521072 | |
| ## AUTOREN | |
| Andreas Zumach | |
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