# taz.de -- Bayerns Polizei bei Tattoos streng: Leider kein „Aloha“ | |
> Das Verwaltungsgericht des Freistaats bestätigt: PolizistInnen dürfen | |
> keine sichtbaren Tätowierungen tragen. Geklagt hatte ein Streifenbeamter. | |
Bild: Aussagekräftig: Auch der Autor dieses Textes ist tätowiert | |
BERLIN taz | [1][Bayerische PolizistInnen] dürfen keine Tattoos am Unterarm | |
tragen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Mittwoch | |
bestätigt. Geklagt hatte ein Streifenpolizist aus Franken, der auf Hawaii | |
geheiratet hatte und sich als Erinnerung das Wort „Aloha“ stechen lassen | |
wollte. Da wegen anderer Tätowierungen am restlichen Körper kein Platz mehr | |
war, wählte er den Unterarm. | |
Einen entsprechenden Antrag lehnte das zuständige Polizeipräsidium | |
Mittelfranken aber ab – mit Verweis auf eine Richtlinie des bayerischen | |
Innenministeriums, die PolizistInnen sichtbare Tätowierungen verbietet. Das | |
Gericht sah jetzt zwar einen „Eingriff vor allem in das allgemeine | |
Persönlichkeitsrecht“ des Klägers. Dieser Eingriff sei jedoch durch das | |
Bayerische Beamtengesetz gedeckt, das Verbote zur „Wahrung des äußeren | |
Erscheinungsbildes“ gestattet. | |
In anderen Bundesländern gehen die Innenministerien zunehmend liberaler mit | |
dem Thema um. [2][PolizistInnen in Berlin] dürfen seit diesem Jahr | |
Tätowierungen zeigen und müssen diese nicht mehr abkleben oder abdecken. | |
Die Motive dürfen aber nicht gegen die Grundsätze der freiheitlichen | |
demokratischen Grundordnung verstoßen. Schon 2017 hat der | |
baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) die Vorgaben | |
gelockert, im Mai 2018 kippte ein Gericht das Verbot in | |
Nordrhein-Westfalen. | |
Der Kläger reagierte verstimmt. „Ich bin schon enttäuscht“, sagte er nach | |
dem Urteil. „Und ich verstehe es auch nicht.“ Unverständnis zeigte auch | |
Maik Frey, Verbandssprecher der Deutschen Organisierten Tätowierer. „Einen | |
Polizisten mit Totenköpfen an beiden Armen könnte ich mir auch nicht als | |
Respektsperson vorstellen, aber ‚Aloha‘? Die Entscheidung wundert mich | |
schon ein wenig. So tabuisiert wie noch vor zehn Jahren sind Tätowierungen | |
heute doch nicht mehr“, sagte Frey, der ein Studio in Esslingen betreibt, | |
der taz. | |
Die wachsende gesellschaftliche Akzeptanz sieht er aber eher negativ: „Ich | |
finde Tätowierungen lange nicht mehr so spannend wie früher. Damals hatte | |
das noch etwas Aufregendes. Heutzutage trägt jeder Depp ein Tattoo.“ | |
Das Urteil ist rechtskräftig, die Revision wurde nicht zugelassen. Es | |
betrifft alle bayerischen PolizistInnen. Nur das dortige Innenministerium | |
könnte das Verbot noch kippen, indem es die Richtlinie lockert. In den | |
Bundesländern gelten also weiterhin unterschiedliche Vorgaben. | |
15 Nov 2018 | |
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## AUTOREN | |
Tobias Schulze | |
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